Haben nicht durch die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention, also durch das anerkannte Recht auf "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe" alle Menschen in Deutschland das Recht auf eine optimale Versorgung mit Hilfsmitteln?
Wie würde man das in Juristensprache eindeutig formulieren?
In welche Gesetze müßte man solch einen Paragraphen aufnehmen, damit er nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für Privatversicherte und für Versicherungslose gilt?
Solch ein Paragraph würde ja kein neues Recht schaffen, das vielleicht erst gegen Widerstände durchgesetzt werden müßte, sondern einfach klarstellen, was durch die UN BRK geltendes Recht ist.
Mit "optimaler" Versorgung greife ich den Begriff auf, der von guten OrthopädietechnikerInnen als Ziel und Standard ihrer Arbeit benutzt wird (nachzulesen z.B. auf vielen Websites).