Beispiel aus dem Bereich Assistenz1
Person X hat aktuell Anspruch auf eine Einzelassistenz, um von A nach B zu gelangen. Bisher konnte Person X die Zeit mit der Assistenz abstimmen. Ein Fahrdienst bietet kaum Gelegenheit, spontan etwas zu unternehmen.
Aktuelles Teilhaberecht
Selbstbestimmte Wegeassistenz
Teilhaberecht nach BTHG-Entwurf
Fahrdienst (§ 116 Absatz 2 SGB IX – neu)
Dieses Beispiel wurde eingereicht durch Dr. Volker Anneken, Geschäftsführer Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) gGmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, und Katharina Sauerland.
FIBS gGmbH ist eine Gesellschaft der Gold-Kraemer-Stiftung, der Lebenshilfe NRW und der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Ziel, die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erforschen und zu fördern.
[1] Unter „Assistenz“ wird in diesem Zusammenhang nicht nur die „persönliche Assistenz“ verstanden, sondern eine grundlegende persönliche Unterstützung, die, je nach Bedarf, sowohl einen reinen assistierenden Charakter hat („meine Assistenz ersetzt mir Arme und Beine“) als auch eine pädagogische Fachkraft, die durch bestimmte Fördermaßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt.