Was ist der Gegenstand unabhängiger Beratung und sollte unabhängige Beratung, wie in § 32 SGB IX-neu, auf Informationen und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX begrenzt werden oder können auch alltagspraktische Fragen Beratungsgegenstand sein?
Diese Fragen zum Thema der Arbeitsgruppe 3 "Unabhängige Beratung – Peer Counseling" können hier diskutiert werden.
Viele Grüße vom Team