Was können Betroffene tun, wenn das BEM nicht ordnungsgemäß durchführt wird?

    • Offizieller Beitrag

    Was können Betroffene tun, wenn sie den Verdacht haben, dass der Arbeitgeber das BEM nur benutzt, um kranke Mitarbeiter "loszuwerden"?

    Zitat

    Aus eigener Erfahrung heraus komme ich zu dem Schluss, dass man eine eigentlich positive Sache wie das BEM missbraucht, um Betroffene zu ihrem Gesundheitszustand auszufragen (z. B. Anforderung von Reha-Bericht), dann abzuwarten bis Betroffene selbst kündigen, weil Ihnen kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten wird, oder bis sie einen Auflösungsvertrag unterschreiben (angeblich um einer Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit zu entgehen). So fühlt man sich dem Arbeitgeber ausgeliefert.
    Mittlerweile habe ich den Grad der Behinderung beantragt um gleichgestellt zu werden, allerdings frage ich mich warum ich nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit so weit gehen muss.


    Diese Frage wurde dem Team per E-Mail zugesandt.

  • Es gibt zumindest eine theoretische Möglichkeit: Gemäß § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind.
    Die Hilfe muss den Krankengeldbeziehern angeboten werden. Die Krankenkassen können die Unterstützung dann selbst übernehmen oder einen Integrationsfachdienst damit beauftragen.
    Diese relativ neue Bestimmung ist vielfach unbekannt und sollte deshalb vermehrt von den Versicherten eingefordert werden.
    Im Rahmen dieser Unterstützung wäre es dann auch möglich, die erlebten Schwierigkeiten im BEM-Verfahren anzusprechen und die Krankenkasse oder den von ihr beauftragten Integrationsfachdienst zu bitten, mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen.