Welche Rolle spielen "angemessene Vorkehrungen" im Sinne von Art. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Teilzeitarbeit?
(Frage aus der Diskussion im Anschluss an den an den Vortrag von Prof. i.R. Ernst von Kardorff "Arbeit inklusiv – Herausforderungen in einer exkludierenden Arbeitswelt")