Gemäß §§ 9 Absatz 2, 4 Absatz 7 Berliner Hochschulgesetz "berücksichtigen [die Hochschulen] die besonderen Bedürfnisse von Studenten und Studentinnen sowie von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen mit Behinderung und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Integration."
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Das Team stellt diese Frage aus der AG 1 "Übergänge Schule/Ausbildung – inklusive Ausbildung und Hochschule" hier noch einmal zur Diskussion.