Hochschulen in Berlin

    • Offizieller Beitrag


    Gemäß §§ 9 Absatz 2, 4 Absatz 7 Berliner Hochschulgesetz "berücksichtigen [die Hochschulen] die besonderen Bedürfnisse von Studenten und Studentinnen sowie von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen mit Behinderung und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Integration."


    Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?


    Das Team stellt diese Frage aus der AG 1 "Übergänge Schule/Ausbildung – inklusive Ausbildung und Hochschule" hier noch einmal zur Diskussion.

  • Ich kann zur Frage der Umsetzung der Vorgaben an den Berliner Hochschulen allgemein nur auf die gesetzlichen Vorgaben der BerlHG verweisen (siehe Anhang).


    Speziell für die Humboldt-Universität kann ich aus meinen Erfahrungen als langjähriger Fachstudienberater Stellung heraus sagen, dass es neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben - und das zeigt sich z.B. auch beim Erfahrungsaustausch mit Kollegen/innen der FU-Berlin oder der Alice-Salomon Hochschule und der Katholischen Hochschule für Sozialarbeit - sehr vom konkreten Engagement der/des Beauftragten für Studierende mit Behinderung (§ 28a BerlHG; Kontakt für die HU-Berlin: https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte), der Positionierung und dem Engagement der Studierendenvertretungen (an der HU-Berlin der Enthinderungsberatung des studentischen Referenten/innenrates), dem Engagement der Behindertenberatung seitens des Studierendenwerks und der an allen großen Universitäten existierenden Career-Center abhängt, in wieweit die Vorgaben tatsächlich mit Leben gefüllt werden und auch von den betroffenen Studierenden angenommen werden (letzteres gilt vor allem für diejenigen Studierenden mit chronischen körperlichen und besonders mit psychischen Krankheiten oder Lese-Rechtsschreib-Störungen).


    Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Vorgaben spielt die Sensibilisierung der Lehrenden und der Studienfachberatungen für das Thema Behinderung und chronische Krankheiten: An der Humboldt-Universität wurde hierzu eine sehr ausführliche und aus meiner Sicht vorbildliche Handreichung für Lehrende zur Sicherung der Chancengleichheit für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (PDF, 0,6 MB) entwickelt. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass in den Studien- und Prüfungsordnungen (natürlich nicht nur an den Berliner Hochschulen) mit Blick auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen detaillierte Regelungen vorhanden sind, die die Rechtsposition der betroffenen Studierenden stärken.


    Eine wichtige Rolle spielen natürlich auch die Fachschaften an den einzelnen Instituten. Mit Blick auf das Thema Barrierefreiheit ist eine generalisierende Aussage sehr schwer zu treffen: Hier gibt es etwa bauliche Vorgaben (behindertengerechte Toiletten, Fahrstühle, barrierefreies Internet, Zugänglichkeit von Seminarräumen, etc.). Hier ist zumindest an der Humboldt-Universität in den letzten Jahren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen viel geschehen, aber natürlich besteht hier weiterhin Verbesserungsbedarf.


    Aus meinen Erfahrungen als ehemaliger Hochschullehrer ist meine Einschätzung, die ich in meinem Eingangsstatement zur AG 1 gemacht habe aber die, dass es vor allem einer für die Zielgruppe behinderter und chronisch kranker Studierender offener Studienkultur bedarf, die sich jenseits der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und rhetorisch normativer Programmatik im Hochschulalltag bewähren muss.