Setzt der Anspruch auf ein Budget für Arbeit voraus, dass man zuvor die Bereiche der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ganz oder teilweise (Eingangsbereich, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) durchlaufen bzw. in einer WfbM gearbeitet haben muss?
Diese Frage betrifft vorwiegend das Themenfeld der AG 5 "Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe" im Rahmen der Fachtagung "Arbeit inklusiv gestalten" am 8./9.5.2017 in Berlin.