Ich wollte einen regulären über die Mini-Jobzentrale angemeldeten Job als Gartenhelfer im Garten meines Hauses an einen behinderten Menschen vergeben und habe mich zu diesem Zweck als Bürger per E-Mail an die in meinem Wohnort (Krefeld) ansässige WfbM gewandt. Die WfbM-Leitung gab mir zu verstehen, dass sie ein solches Anliegen strikt ablehnt und teilte mir schriftlich mit, dass dies nicht möglich sei. Wie beurteilen Sie dies?
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Es geht wohl nur, wie z.B. über "Bamberg bewegt" praktiziert (in zig Fällen), ein "Einzel-Außenarbeitsplatz" mit reha-pädagogischer Anleitung durch die WfbM (?) Der Bürger kann sich die Dienstleistung bei der WfbM einkaufen, hat aber kein eigenes AV mit dem "Beschäftigten". Dieser wird von der WfbM "entlohnt". Näheres zu dieser Kampagne unter
http://www.integra-mensch.de/unternehmer