Welche Elemente verbergen sich hinter dem Grundsatz der Barrierefreiheit der Wahl?
Wie lassen sich diese umsetzen?
Dies sind Impulsfragen des Teams.
Welche Elemente verbergen sich hinter dem Grundsatz der Barrierefreiheit der Wahl?
Wie lassen sich diese umsetzen?
Dies sind Impulsfragen des Teams.
Grundsätzlich müsste man für die barrierefreie Vorbereitung der
Wahl und für die barrierefreien Stimmabgabe, Maßnahmen zeitlich und räumlich
planen. In der Vorbereitung sollte die Identifizierung der unterschiedlichen
und individuellen Bedarfe an Barrierefreiheit von wahlberechtigten
Beschäftigen stehen, um so optimal darauf eingehen zu können. Hier kann es je
nach Größe des Betriebes und Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten ein
Problem geben, dass dem Wahlleiter/Vertrauensperson eben nicht alle
individuellen Behinderungsarten persönlich bekannt sind.
Daher, eine generelle "barrierefreie" Wahl der Schwerbehindertenvertretung umzusetzen wäre natürlich optimal und dazu
gibt es bereits einen Leitfaden der BIH, in dem sehr viele Aspekte berücksichtigt sind und auf den ich hier gerne verweise.
Link: https://www.integrationsaemter…l/484c10240i1p/index.html
De Wahlvorstände haben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber/Dienststellenleiter bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung deren Barrierefreiheit zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen müssen an den Wahlen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse teilnehmen können (vgl. § 2 BGG).
Die Barrierefreiheit umfasst hier insbesondere
• die Beseitigung räumlicher Barrieren zu/in den Versammlungsräumen und Wahlbereichen für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Menschen,
• die barrierefreie Gestaltung von Wahlinformationen und Wahlmitteln für sehbehinderte und blinde Menschen sowie
• die barrierefreie Kommunikation durch Gebärdendolmetscher für gehörlose Wählerinnen und Wähler.
Eine Regelung über Wahlschablonen für blinde Wählerinnen und Wähler, wie sie in § 57 Abs. 4 Bundeswahlordnung und § 54 der Wahlordnung für Sozialversicherung enthalten ist, fehlt in der Wahlordnung für die Schwerbehindertenvertretung. Die Anfertigung von Wahlschablonen dient aber der Sicherung einer geheimen Wahl für blinde Wählerinnen und Wähler. Die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) https://www.blista.de/startseite kann hierbei sicherlich unterstützen.