In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber Leistungen der Vor- und Nachsorge sowie der medizinischen Rehabilitation gestärkt. Menschen sollen darin unterstützt werden, so lange wie möglich am Erwerbsleben teilzuhaben – auch bei gesundheitlichen Einschränkungen oder mit Behinderung. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat hierzu Interessierte aufgerufen, Fragen gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu klären. Die Diskussion ist inzwischen beendet. Eine Zusammenfassung ist als Fachbeitrag im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter reha-recht.de veröffentlicht: siehe Fachbeitrag D38-2018.
Nach aktuellen Statistiken scheidet jeder zweite Erwerbstätige vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus; jeder Siebte davon aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung. Dabei gilt im Sozialrecht der Grundsatz „Prävention und Reha vor Rente“: Gesetzlich Versicherte sollen bei einer Krankheit oder (im Vorfeld) einer Behinderung Vorsorge- und Reha-Maßnahmen erhalten, damit sie länger erwerbsfähig bleiben können. Erst wenn solche Maßnahmen nicht mehr helfen, ist eine Frührente angezeigt. Wie sind die Erfahrungen damit?
Die Online-Diskussion der DVfR befasst sich damit, wie neuere Regelungen zu Prävention, Reha und Nachsorge u. a. nach dem Flexirentengesetz und dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt werden. Dazu gehört auch das Bundesprogramm rehapro, das innovative Modellvorhaben fördert, um bestimmten Zielgruppen den Zugang zu Reha zu erleichtern, etwa Kindern und Jugendlichen, Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, und Menschen mit psychischen Erkrankungen – die größte Gruppe der Erwerbsminderungsrentner.
Das Forum war vom 17. September bis 10. Oktober 2018 für das Thema „Prävention und medizinische Reha zur Sicherung von Erwerbsteilhabe“ freigeschaltet. Interessierte konnten sich registrieren, Fragen stellen und Beiträge schreiben.
Die Expertinnen und Experten in der Übersicht:
- Dr. Iris Brandes (Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule Hannover
- Dr. Rolf Buschmann-Steinhage (Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin)
- Andrea Fabris (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, Berlin)
- Mathias Krömer und Carsten Mertins (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe – BAGüS, Münster)
- Christof Lawall (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation, Berlin)
- Prof. Dr. Wilfried Mau (Institut für Rehabilitationsmedizin, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Prof. Dr. Katja Nebe (Juristischer Bereich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Niels Reith (Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, Berlin)
- Dr. Thomas Stähler (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt)
Weiterführende Links bei Reha-Recht.de und anderen:
- Fachbeitrag Mittag: „Die Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Rente“ in der Domäne der Deutschen Rentenversicherung“
- Fachbeitrag Walling: Die rehabilitationsrelevanten Regelungen der Formulierungshilfe des BMAS zum Flexi-Renten-Gesetz
- Infothek: Rehabilitation als Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage)
- Zeitschrift Behinderung & Beruf: ZB 3-2018 - Schwerpunkt Vorsorge wird gestärkt / Prävention und BEM
- Zeitschrift Die Rehabilitation, Nr. 57, 3/2018 – Schwerpunkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben