Persönliches Budget für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel der Krankenkasse einsetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde dem Team bereits im Vorfeld zugesandt:

    Zitat

    Kann das Persönliche Budget für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel der Krankenkasse in Anspruch genommen werden? Die Leistungsberechtigten möchten über das Geld selbst verfügen und ihre Hilfsmittel dort einkaufen, wo sie das nach ihrer Auffassung für sie geeignete Mittel erhalten. Diese Personen sind mit dem Versorgungsvertrag, den ihre Kasse mit einem Anbieter hat, oftmals nicht zu frieden.

  • Ja. Hilfsmittel sind als Leistungen zur Teilhabe und als Leistungen der Krankenbehandlung budgetfähig (§ 17 Abs. 2 Satz 1 und 4 SGB IX). Der Bedarf nach ihnen kann in ein Persönliches Budget einbezogen werden. Auf die Leistungsform besteht ein Anspruch (§ 159 Abs. 5 SGB IX).