Die Stellvertretung in der SBV wurde aus meiner Sicht nicht gut geregelt. Der/Die jeweilige Stellvertreter*in darf nur agieren und handeln, wenn die Vertrauensperson oder der/die Vertreter*in in der Reihe davor verhindert sind und das aus wichtigem (nicht dienstlichen!) Grund. Krankheit, Urlaub usw.
Wir sind eine Dienststelle mit etwa 2500 Beschäftigten und 12 Standorten. An den Standorten gibt es SBV`en und auch noch eine Hauptschwerbehindertenvertreung (HSBV) für übergeordnete Aufgaben und Bereiche, die keine eigene SBV haben.
Die Aufgaben sind bekanntermaßen vielfältig und zeitintensiv, so dass die jeweilige Vertrauensperson es gar nicht schaffen kann. Denn es ist ein Ehrenamt und wir alle haben noch einen originären Job, der auch erfüllt werden muss.
So wollten wir gerne Aufgaben, die z. B. keine Mitbestimmungstatbestände beinhalten, auf die Vertreter verteilen.
Dürfen wir aber wegen der strengen Vertreterregelung nicht. Die Dienststelle achtet sehr darauf und prüft (personalintensiv), ob die Übernahme der Aufgabe aus der Stellevertretung zulässig ist oder war.
So macht das wichtige und in den Aufgaben ausgebaute Ehrenamt keinen Spaß.
Diese Benachteiligung gegenüber den Personalräten versteh ich auch nicht. Da werden die Vertretungsregelungen sehr locker gesehen.
Warum hat der Gesetzgeber ein solch wichtiges Amt so beschränkt und den Vertretern und Vertreterinnen nicht auch eine permanente Handlungsbefugnis gegeben?
Als örtliche SBV und 1. Stellvertreter HSBV habe ich keinerlei Freistellung, bin häufig für die SBV im Einsatz und muss daneben 100 % originäre Tätigkeit ableisten (ohne Vertretung!).
Könnten wir alle Vertreter*innen in die Arbeit als SBV mit einbeziehen, könnten wir die Arbeit und Aufgaben so verteilen, dass sie auf viele Schultern verteilt und händelbar ist.
So ist es nicht zu schaffen und der Dienstherr macht mit seinen rechtlichen Überprüfungen und Mahnungen das Ehrenamt kaputt.
Wir verbrauchen immer mehr Zeit für die Vertretungsregelung, anstatt für die vielfältigen Aufgaben und Einsatzgebiete des SGB IX.
Sehr schade.
Hier hat das Gesetz für mich einen entscheidenden Schwachpunkt und verhindert eine gute umfassende Aufgabenwahrnehmung als SBV.
Hier hätte man die SBV stärken können und stärken müssen. Mehr Mitsprache und Mitwirkung ist richtig und gut, aber das benötigt Ressourcen, die der Einzelne nicht hat.
So jedenfalls meine Erfahrung.
Zu meinem Hintergrund. Ich befasse mich dienstlich mit Rehabilitation und Teilhabe und nehme die Aufgaben als SBV seit über 20 Jahren wahr. Wir haben eine gute hohe Quote an Menschen mit Behinderungen, die auch über Einstellungen noch deutlich gesteigert werden soll.
Aktuell denke ich ans Aufhören...