Der Inklusionsbeauftragte ist als Gegenüber der Schwerbehindertenvertretung auf Arbeitgeberseite konzipiert. Er arbeitet eng mit der SBV zusammen, achtet darauf, dass die Verpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt werden und er vertritt den Arbeitgeber verantwortlich in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen.
Der Inklusionsbeauftragte wird vom Arbeitgeber bestellt und kann diese Rolle nur durch (Teil-)Kündigung loswerden. Gleichzeitig genießt er keinen besonderen Kündigungsschutz, keinen gesetzlichen Schulungsanspruch und seine Ausstattung mit Handlungsbefugnissen und Ressourcen fällt von Unternehmen zu Unternehmen sehr verschieden aus.
Was braucht es, damit der Inklusionsbeauftragte ein starker Partner der SBV wird?
Was braucht es, damit der Posten des Inklusionsbeauftragte eine attraktive Position wird?