Zusammenarbeit von Werkstattrat (WR) und SBVIn unserer Werkstatt arbeiten WR, SBV, Frauenbeauftragte und Betriebsrat (BR) seit Jahren gut zusammen. Es gibt regelmäßige Treffen und einen regen Austausch. Dadurch haben wir schon oft gute Vereinbarungen für alle getroffen, zuletzt eine bessere Nichtraucher-Regelung und eine Vereinbarung zur Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit. Nun gilt das Handy-Nutzung !!! für alle, nicht mehr "nur" für Beschäftigte mit Behinderungen. (Jürgen Thewes, Assistenz: FMA-Redaktion)

Zusammenarbeit von Werkstattrat (WR) und SBV
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Leider arbeitet der Werkstattrat noch nicht mit MAV oder auch BBB zusammen!!
Das mit der HAndynutzung ist auch bei uns schon durch. Leider halten sich halt nicht viele daran. -
Zu den Abkürzungen:
MAV = Mitarbeitervertretung in kirchlichen oder caritativen Einrichtungen
BBB = Berufs Bildungs BereichDie Diskussion ist inzwischen geschlossen. Herr THEWES möchte folgendes ergänzen:
"Der Gesetzgeber schreibt den Mitarbeitervertretungen eine Pflicht zur Zusammenarbeit vor.
Außerdem ist eine gute Zusammenarbeit für alle vorteilhaft."
(siehe § 8 WMV)