Fahrzeuganpassung zur Beförderung eines (behinderten) Menschen im Rollstuhl

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde dem Team bereits im Vorfeld zugesandt:

    Zitat

    Wie ist sichergestellt, dass ein (behinderter) Mensch, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, in diesem Rollstuhl in einem Kfz befördert werden kann?


    • Können auch Umbaumaßnahmen (Rampe, Haltesysteme) in Fahrzeugen von Angehörigen gefördert werden?
    • Oder ist dann grundsätzlich ein Fahrdienst zu beauftragen?
  • Anspruchsgrundlagen für den Umbau eines Kraftfahrzeugs sind vor allem im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu finden (§ 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX und die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung). Hier geht es um den Fall, dass das Kraftfahrzeug zum Arbeitsweg oder zur Arbeit benötigt wird. Weniger klar geregelt ist der Umbau des Kraftfahrzeugs für alle anderen Lebenssituationen. Dies kann ein Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation sein, wenn das Kraftfahrzeug für Grundbedürfnisse benötigt wird. Die Rechtsprechung ist aber inswoeit wieder restriktiv. Besteht kein Anspruch im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, können Kraftfahrzeug oder Umbau Hilfsmittel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sein, typischerweise als Leistung der Eingliederungshilfe der Sozialhilfe (BSG 2.2.2012, B 8 SO 9/10 R, Krutzki, Diskussionsforum A Nr. 3/2013). Kraftfahrzeughilfe kann auch in ein Buddget integriert werden (Frevert/ Neumann, Diskussionsforum A Nr. 12/2013).