Guten Abend zusammen,
Als hochgradig Schwerhöriger (mit Hörgeräten beidseits versorgt) bin ich trotzdem noch in meinem Arbeitsalltag als Ergotherapeut (angestellt in einer Praxis) auf das Mundbild meiner Patienten angewiesen - was bisher auch kein sonderliches Problem darstellte. Als systemrelevanter Bereich sind wir derzeit auch nach wie vor dazu angehalten, unsere Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Durch die Corona Krise ist nun vorgeschrieben, dass die Therapeuten Mundschutz, Schutzkleidung und Handschuhe in der Behandlung tragen sollen. Soweit so gut - meine Patienten sind ausnahmslos "normal hörend" und ich selbst habe kein Problem damit Mundschutz zu tragen.
Jetzt werden jedoch immer mehr Stimmen laut, dass so viel wie möglich Menschen im Kontakt mit anderen und in der Öffentlichkeit Mundschutz tragen sollen und auch der Berufsverband der Ergotherapeuten sieht vor, dass sowohl Patient und Therapeut während der Behandlung Mundschutz tragen sollen.
Sollte diese Maßnahme verpflichtend werden, könnte ich unter diesen Umständen meinen Beruf derzeit fachlich und qualitativ nicht mehr ausüben. Welche Rechte habe ich in diesem Falle? Wer ist zuständig? Meines Wissens nach ist Mundschutz mit Sichtfenster (Schweizer Firma) zwar schon erfunden, jedoch nicht wirklich verfügbar. Es kann doch nicht sein, dass ich in diesem Falle tatsächlich vorübergehend erwerbsunfähig werden würde??
Wo würde ich weitere Informationen erhalten?
LG und einen schönen Abend zusammen.
Mondschein