Hallo Allerseits,
als SBV in einer öffentlichen Verwaltung in Nds. ringe ich grade mit mangelnder Beteiligung. Nachvollziehen kann ich, dass manche Entscheidungen zur Zeit schnell und ohne Abstimmungsmöglichkeiten getroffen werden müssen. Allerdings wird ohne Beteiligung PR SBVen Software eingeführt und Leute werden versetzt etc. Manche Probleme von Betroffenen Schwerbehinderten werden aber auch unbürokratisch ganz toll gelöst.
Ich tue mich grade schwer Beteiligung einzufordern weil der Personalrat grade vieles laufen lässt. Auf der anderen Seite habe ich Probleme damit Vorstellungsgespräche mit Schwerbehinderten Menschen per Videochat (ohne Beteiligung eingeführt)durchzuführen ohne sicher gehen zu können, dass alles geprüft ist (Datenschutz) und die notwendigen technischen Voraussetzungen da sind.
Ich bräuchte mal eure Einschätzung in wie weit Vorstellungsgespräche mit schwerbehinderten Menschen so überhaupt sinnvoll durchgeführt werden können (Gesundheitsdatenschutz) aber auch wie die Rechtslage wäre wenn der z.B. gehörlose Mensch so eine Videokonferenz nicht durchführen kann oder bei anderen die technischen Möglichkeiten nicht bestehen.