Hallo,
ich arbeite in der ambulanten Einzelfallhilfe mit psychiatrischen Klienten. Die Klienten sind aktuell wegen geschlossener Werkstätten, Tagesstätten und andere sozialen Einrichtungen sehr aufgeschmissen. Teilweise gerät die Tagesstruktur völlig aus den Fugen und durch die Langeweile sitzen viele zu Hause und starren buchstäblich die Wände an.
Wir haben daher immer Wert darauf gelegt, dass wir unsere ambulante, aufsuchende Versorgung aufrecht erhalten so lange und so sicher wie es geht. Wir haben genügend Schutzausrüstung und Fragen vor jedem Kontakt, ob der Klient Krankheitssymptome hat. Die Klienten sind sehr froh darüber, dass durch unsere Kontakte noch etwas Struktur bleibt und es eine Möglichkeit des direkten Austausches gibt. Versuche digital zu kommunizieren sind bei psychiatrischen Klienten nicht immer praktisch und viele verfügen auch über keinen PC oder Smartphone.
Nun sind wir aktuell damit konfrontiert, dass unser Kostenträger aufgrund der Corona-Situation die Betreuungsschlüssel absenken will, ohne Klientenbeteiligung, ohne Hilfeplanung etc. Damit geht für die Klienten, gerade in der beschriebene Situation, die noch vorhandene Stabilität im Alltag verloren.
Wir sind noch dabei uns dagegen im Sinne des Klienten zu wehren. Grundsätzlich möchte ich aber auch hier einmal Fragen, wie andere dazu stehen und wie das woanders gehandhabt wird. Kann der Kostenträger solche Maßnahmen einfach ergreifen und die Stunden zusammenstreichen?
Vielen Dank