Im Gesetz heißt es immer so schön, dass Hilfsmittel solche Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um "eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind". Dazu zwei Fragen:
- Was sind Grundbedürfnisse und wer legt das fest?
- Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen?