Höchstgrenzen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln

    • Offizieller Beitrag

    Diese Fragen wurden dem Team bereits im Vorfeld zugeschickt:


    Zitat

    Gibt es bei der Bewilligung von Hilfsmitteln Höchstgrenzen?
    Wie verhält es sich, wenn der Arzt oder medizinische Dienst der KK gleich mehrere Hilfsmittel verordnet?

  • Außerhalb der ausdrücklich geregelten Festbeträge gibt es keine Höchstgrenzen bei der Bewilligung von (beweglichen) Hilfsmitteln. In der Pflegeversicherung ist bei der Bewilligung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Umbaumaßnahmen an der Wohnung) ein Höchstbetrag von 2557 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die gleichzeitige Verordnung mehrerer Hilfsmittel ist aber unproblematisch. Entscheidend ist, ob sie alle erforderlich sind. Daran ändert aber eine zeitliche Streckung der Verordnungen nichts, solange der Gesundheitszustand unverändert und die bereits bewilligten Hilfsmittel unverändert funktionsfähig bleiben.