Beiträge von FMA

    Bereits auf der Umfrageplattform wurde diese Frage unterschiedlich beantwortet:

    • Das stimmt. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung!
    • Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung, egal ob mit oder ohne GdB. Der Anspruch gilt für jeden Arbeitnehmer.
    • Ja, wobei gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangel der möglichst lange Erhalt von eingearbeiteten Beschäftigten im Betrieb oberstes Ziel sein sollte. Dies müssen auch Personaler erkennen, so dass sich die Frage, inwieweit ein individueller Anspruch auf Stufenweise Wiedereingliederung besteht, im Idealfall gar nicht zu stellen braucht. SH

    Anmerkung der Moderation: 5 User haben für diese Frage gestimmt.


    Nachtrag: Diese Frage wurde auch in der Diskussion 2019 zur Stufenweise Wiedereingliederung aufgegriffen, siehe weiter unter Wer hat einen Anspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung?

    Dieses Forum ist ein Angebot von reha-recht.de

    Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht auf reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der noch nicht hinreichend bekannten Rechtsnormen zum neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), der aktuellen Rechtsprechung und ihrer Auslegung sowie der Diskussion von Rechtsfragen in der juristischen Fachöffentlichkeit und bei den Akteuren in Betrieben und Institutionen. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts zu unterstützen.


    "Fragen - Meinungen - Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht" ist das moderierte Forum, in dem Sozialjuristen, Reha-Praktiker und -Wissenschaftler sowie Menschen mit Behinderungen und andere Interessierte sich öffentlich zu einem ausgewählten Thema austauschen.

    • Nutzer und Nutzerinnen können sich bereits im Vorfeld beteiligen und Fragen zum Thema einreichen.
    • Aus der anschließenden zeitlich begrenzten Diskussion sollen Leitgedanken formuliert werden, die zur Weiterentwicklung der Rechtslage beitragen. Diese Leitgedanken werden später auf reha-recht.de veröffentlicht.

    Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Rehabilitation sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und Fragen zu beantworten. So bietet sich die Chance für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema über den Tellerrand der eigenen Disziplin hinaus.


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