Ich glaube auch, dass es wichtig ist, die Möglichkeiten bekannt zu machen. Über unsere digitale Plattform http://www.ixnetprojekt.de bietet regelmäßig Online-Veranstaltungen zum Einstieg ins Berufsleben an. Außerdem bieten wir den Hochschulen an, vor Ort Info-Veranstaltungen, teilweise verbunden mit ersten persönlichen Beratungen durchzuführen. Heute Nachmittag bin ich an der Uni Siegen und informiere in 2 Stunden über die Möglichkeiten :-)! Die Hochschulen können uns gerne kontaktieren!
Beiträge von Torsten Prenner
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Es wird immer schwierig sein, alle Arbeitgeber zu informieren. Eine automatisierte Antwort lässt sich in der Praxis kaum umsetzen. Mit den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) wurden neue Ansprechstellen eingerichtet, die speziell Arbeitgeber beraten und bei den Antragswegen unterstützen. Es gibt viele Möglichkeiten, aber den ersten Schritt muss sicher der Arbeitgeber machen.
Wir versuchen statt Praktika/Hospitationen auf Probebeschäftigungen zu setzen. In vielen Fällen lässt sich das umsetzen. Der Vorteil ist aus meiner Sicht, dass ein Vertrag für 3 Monate geschlossen wird, die Gehaltskosten dem Arbeitgeber zu 100% erstattet werden und der schwerbehinderte Mitarbeitende für seine Leistung bezahlt wird. Außerdem handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
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Tatsächlich ist eine Voraussetzung für eine persönliche Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, dass eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 vorliegt. Unabhängig davon bieten wir Studierenden, die (noch) keinen Schwerbehindertenausweis haben oder einen GdB von 30 oder 40 haben, unsere Online-Angebote (https://www.ixnet-projekt.de) wahrzunehmen. Außerdem kann man sich unabhängig von einem Schwerbehindertenausweis den 14-tägigen Newsletter mit aktuellen Stellenangeboten zusenden lassen.
Auf jeden Fall empfehle ich eine Arbeitssuchend-Meldung bei der örtlichen Arbeitsagentur, um eine passende Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Die Aufnahme in eine Wfb setzt eine volle Erwerbsminderung voraus. Der Fall wird bei Studierenden nur äußerst selten auftreten. Wenn erhebliche, gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sollte die örtliche Arbeitsagentur über ein ärztliches Gutachten die Erwerbsfähigkeit prüfen. Ggf. wird dann ein Verfahren zur Einmündung in eine Wfb eingeleitet.
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Ich empfehle, sich frühzeitig (online) arbeitssuchend zu melden und das Arbeitsgesuch in die Betreuung der Bundesagentur für Arbeit zu übergeben. Wenn ein abgeschlossenes Studium erreicht wird und ein GdB von 50 oder mehr vorliegt, kann außerdem der Service für schwerbehinderte AkademikerInnen kontaktiert werden!
Die Bundesagentur unterstützt bei der Stellensuche und hat außerdem Fördermöglichkeiten, die den Einstieg erleichtern können.
Zum Beispiel können 1-3-monatige Probebeschäftigungen für schwerbehinderte Menschen gefördert werden. Arbeitgebern werden während der Probebeschäftigung die Gesamtlohnkosten zu 100% erstattet. Ein möglicher Türöffner für schwerbehinderte Absolventen, um einen Einstieg ins Berufsleben zu finden.
Außerdem können Eingliederungszuschüsse für bis zu 5 Jahren und bis zu 70% gewährt werden, z. B. um eine notwendige Einarbeitungsphase zu finanzieren und behinderungsbedingte Besonderheiten auszugleichen.
Über den beruflichen Reha-Träger (bei AbsolventInnen in der Regel die Bundesagentur für Arbeit) werden außerdem notwendige technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen zu 100% finanziert.
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Beim Übergang vom Studium in den Beruf kann die Bundesagentur für Arbeit Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gewähren. Welche Zuschüsse möglich sind, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.
Zum Beispiel können 1-3-monatige Probebeschäftigungen für schwerbehinderte Menschen gefördert werden. Arbeitgebern werden während der Probebeschäftigung die Gesamtlohnkosten zu 100% erstattet. Ein möglicher Türöffner für schwerbehinderte Absolventen, um einen Einstieg ins Berufsleben zu finden.
Außerdem können Eingliederungszuschüsse für bis zu 5 Jahren und bis zu 70% gewährt werden, z. B. um eine notwendige Einarbeitungsphase zu finanzieren und behinderungsbedingte Besonderheiten auszugleichen.
Über den beruflichen Reha-Träger (bei AbsolventInnen in der Regel die Bundesagentur für Arbeit) werden außerdem notwendige technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen zu 100% finanziert.
Deshalb kann ich nur empfehlen, sich frühzeitig (online) arbeitssuchend zu melden und das Arbeitsgesuch in die Betreuung der Bundesagentur für Arbeit zu übergeben. Wenn ein abgeschlossenes Studium erreicht wird und ein GdB von 50 oder mehr vorliegt, kann außerdem der Service für schwerbehinderte AkademikerInnen kontaktiert werden!
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Seit 25 Jahren darf ich schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker bei der Stellensuche unterstützen. Ein wichtiger Bereich ist der Übergang vom Studium in den Beruf. Wir empfehlen schwerbehinderten Absolventinnen und Absolventen sich möglichst frühzeitig arbeitssuchend zu melden (ca. 6 Monate vorm Ende des Studiums) und Kontakt mit dem Service für schwerbehinderte AkademikerInnen aufzunehmen. Wir besprechen die Perspektiven und Möglichkeiten und verfügen über eigene Fördergelder. Seit einiger Zeit bieten wir ach digitale Veranstaltungen über unser Inklusives ExpertInnen Netzwerk an. Der Weg über eine Werkstatt für schwerbehinderte Menschen ist sicherlich die absolute Ausnahme, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein.