Generell begegnen Menschen mit Behinderung beim Übergang ins Arbeitsleben der Hetausforderung, dass sie sich der sog. Werkstattprüfung unterziehen müssen, um eine Förderung im Rahmen des Budgets für Arbeit zu erhalten. Diese Werkstattprüfung bedeutet für Menschen, die bisher nicht in einer Behindertenwerkstatt tätig waren, dass sie sich zunächst ausgrenzen lassen müssen, um danach wieder eingegliedert zu werden. Außerdem ist es ein unnötiger Verwaltungsaufwand. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist doch schon durch den Ausweis festgestellt.