Hallo,
ich möchte diesen Beitrag noch einmal aufgreifen.
Meine Tochter arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Dort ist es ebenfalls so, dass dort Urlaub genommen werden muß, wenn die Betreuer Fortbildungsmaßnahmen haben. Der Werkstattrat ist mit Personen besetzt, die nicht in der Lage sind die rechtlichen Gegebenheiten zu verstehen.
Interpretiere ich Ihre Antwort richtig, wenn ich sage, dass es rechtlich nicht statthaft ist, wenn die Beschäftigten bei Fortbildung der Betreuer Urlaub nehmen müssen?
Ausserdem wird in dieser Werkstatt die 3/5 Regel nicht eingehalten. Aktuell sind 23 von 35 Tagen fest durch die Werkstatt verplant. Ist das ebenfalls statthaft?
Gruß Denzel