Beiträge von Stern

    Hallo in die Runde,

    ich würde mich freuen, wenn es Jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen wie ich gesammelt habe und mir den ein oder anderen Tipp geben kann.

    Hier meine Situation:

    Ich bin ausgesteuert (Krankengeld) seit Ende letzten Jahres und beziehe aktuell meinen Restanspruch von ALG1.

    Laut Krankenkasse greift bei mir nicht die Nahtlosigkeitsregelung. Ein Gutachten besagt, das ich arbeitsfähig bin.

    Beim Arbeitsamt musste ich eine "Erklärung Restleistungsvermögen" unterschreiben, damit ich ALG1 ausgezahlt bekomme. Krankenscheine soll ich nicht einreichen, sonst würde die Leistung gekürzt werden.

    Aktuell bin ich noch krank geschrieben - da ich auch berufliche Reha (LTA) beantragt habe, die allerdings mittlerweile erneut abgelehnt wurde. Ich müsste jetzt zum Sozialgericht gehen.

    Es steht die Überlegung im Raum nochmals für ein paar Wochen in die Tagesklinik zu gehen.

    Laut Aussage Arbeitsamt würde mir dieses meine Leistung dann komplett streichen. Es fordert meinen Krankenschein im Falle eines beginnenden Tagesklinikaufenthaltes ab. Bei fortwährender Krankschreibung - was es ja in meinem Falle wäre - würde die Zahlung ALG1 sofort gestoppt werden.

    Zudem hat die Krankenkasse angemerkt, ob das Arbeitsamt dann eventuell die Zahlungen zurückfordern würde, da ich ja eigentlich krank geschrieben war trotz ALG1 Bezug.


    Mir stellen sich zwei Fragen / im Falle eines Tagesklinikaufenthaltes

    1.Habe ich eine ALG1-Rückzahlung zu fürchten wenn ich dem Arbeitsamt meine lückenlose Krankschreibung vorlege - obwohl es um meine Krankheitssituation und den Reha Antrag wusste? Sollte ich mich vor einem Gespräche beim Amt (07.04.) rechtlich absichern?

    2. Muss ich Bürgergeld für meinen Tagesklinikaufenthalt beantragen?

    Beste Grüße,

    Annett