Dass die Vorschriften wenig bekannt sind, hatte die Schlichtungsstelle geschrieben. Wie lässt sich das ändern und wie kann das Thema mehr Aufmerksamkeit bekommen?
Ich teile die Einschätzung der Schlichtungsstelle, dass die gesetzlichen Vorschriften und insbesondere die Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams bislang noch nicht ausreichend bekannt sind. Aus meiner Sicht liegt hier eine der größten Herausforderungen: Nicht die gesetzlichen Regelungen selbst, sondern ihre Bekanntheit in der Praxis.
Unsere Erfahrungen aus der Verbandsarbeit
Unser Verband macht seit Jahren die Erfahrung, dass viele Unternehmen und Einrichtungen die gesetzlichen Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams keineswegs bewusst missachten. Vielmehr besteht häufig der Wunsch, die Regelungen korrekt umzusetzen, allerdings fehlt es oft noch an Wissen oder Handlungssicherheit.
So erreichen unseren Verband regelmäßig Anfragen mit der Bitte um Informationen oder Mitarbeiterschulungen. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen, beispielsweise von Hotels, Restaurants (darunter auch Sternerestaurants), Einzelhandels- und Drogerieketten, großen Unternehmen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, Festivalveranstaltern sowie vielen weiteren Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Ich empfinde diese Entwicklung als ausgesprochen positiv. Sie zeigt, dass viele Verantwortliche sich informieren möchten und bereit sind, ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Gleichzeitig macht sie aber auch deutlich, dass die gesetzlichen Zutrittsrechte noch längst nicht selbstverständlich bekannt sind. Wären sie es, müssten sich viele Einrichtungen nicht erst aktiv auf die Suche nach Informationen machen.
Aus meiner Sicht liegt das Problem heute weniger im fehlenden guten Willen vieler Einrichtungen als vielmehr darin, dass das Wissen über die gesetzlichen Zutrittsrechte noch nicht selbstverständlich zum Allgemeinwissen gehört.
Aus meiner Sicht braucht es deshalb keine einmalige Informationskampagne, sondern eine langfristige Sensibilisierungsstrategie mit mehreren Bausteinen:
1. Bundesweite Informationskampagne
Eine breit angelegte Kampagne über Fernsehen, Radio, Printmedien, Online-Medien und soziale Netzwerke könnte sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Unternehmen und die allgemeine Öffentlichkeit über die gesetzlichen Zutrittsrechte informieren.
2. Kurze Schulungen dort, wo über Zutritt entschieden wird
Standardisierte Online-Schulungen von 10 bis 15 Minuten, die verpflichtender Bestandteil bestehender Schulungsprogramme werden könnten, könnten einen großen Unterschied machen. Sie wären niedrigschwellig, praxisnah und ließen sich unkompliziert in bestehende Schulungssysteme integrieren.
Sinnvoll wären solche Schulungen insbesondere für Mitarbeitende im Einzelhandel, in Supermärkten und Drogerien, der Gastronomie und Hotellerie, in Krankenhäusern, Arztpraxen und Reha-Einrichtungen, in Museen, Schulen, Kindergärten, Kinos, Schwimmbädern und Fitnessstudios, bei Konzert- und Festivalveranstaltern, Sicherheitsdiensten sowie im öffentlichen Nahverkehr.
3. Berufsausbildung, Fortbildungen und Multiplikatoren
Langfristig sollte das Thema auch in Berufsausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungen verankert werden, beispielsweise für Verkäuferinnen und Verkäufer, Hotelfachkräfte, Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte, Lehrer, Erzieher und Rettungssanitäter.
Ebenso könnten Industrie- und Handelskammern (IHK), Berufsverbände, Fachgesellschaften sowie Fortbildungsanbieter wie TÜV oder DEKRA das Thema in bestehende Schulungen integrieren. Auch Berufsverbände der Ärzteschaft, Zahnärzteschaft, Physiotherapie, Hotellerie, Gastronomie oder des Einzelhandels könnten ihre Mitglieder regelmäßig über die gesetzlichen Zutrittsrechte informieren.
Auch auf Fachkongressen und Jahrestagungen von Berufsverbänden könnten kurze Informationsmodule oder Vorträge zum Thema Zutrittsrechte angeboten werden.
4. Unterstützung für Unternehmen und Einrichtungen
Viele Unternehmen möchten sich korrekt verhalten, wissen aber nicht genau, wie.
Hilfreich wären kostenlose Informationspakete mit kurzen Leitfäden, FAQs, Muster-Dienstanweisungen für Mitarbeitende sowie eine leicht auffindbare offizielle Informationsplattform mit verständlichen Informationen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Dabei müsste aus meiner Sicht nicht bei null begonnen werden. Viele verfügen bereits über langjährige Praxiserfahrung und bestehende Schulungskonzepte. Dieses Wissen könnte gemeinsam mit dem BMAS gebündelt und für eine bundesweit einheitliche Informationsstrategie genutzt werden.
5. Dauerhafte Sichtbarkeit im Alltag
Besonders wichtig erscheint mir, dass die gesetzlichen Zutrittsrechte nicht nur bekannt gemacht, sondern dauerhaft sichtbar werden.
Hinweisschilder sind im Alltag selbstverständlich. Wir begegnen ihnen überall, etwa zu Rauchverboten, Videoüberwachung, Kartenzahlung, Hausordnungen oder Zutrittsregelungen wie „Kinderwagen bitte draußen lassen“ oder Sicherheitsvorgaben in bestimmten Bereichen. Sie informieren, schaffen Orientierung und tragen dazu bei, dass bestimmte Regeln selbstverständlich wahrgenommen und eingehalten werden.
Warum sollte dieses Prinzip nicht auch genutzt werden, um die gesetzlichen Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams dauerhaft sichtbar zu machen?
In verschiedenen europäischen Ländern und auch außerhalb Europas habe ich erlebt, dass in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gut sichtbar auf Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen wird, wenn gesetzlich geschützte Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht gewahrt werden. Solche Hinweise schaffen Aufmerksamkeit und vermitteln den Menschen gleichzeitig, an wen sie sich im Konfliktfall wenden können.
Ein ähnliches Konzept könnte ich mir auch für Deutschland vorstellen: Ein bundesweit verpflichtendes einheitliches Hinweisschild in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, das kurz über die gesetzlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen inkl. Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams informiert und zusätzlich einen QR-Code zur Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten und Telefonnummer der Schlichtungsstelle enthält. So hätten sowohl Betroffene als auch Mitarbeitende im Zweifelsfall sofort Zugang zu verlässlichen Informationen und einer offiziellen Anlaufstelle. Zudem sorgen solche Schilder dafür, dass Menschen mit Behinderungen und Assistenzhundeteams nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich als selbstverständlichen Teil des Alltags wahrgenommen werden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass mich diese sichtbaren Hinweise im Ausland, die ich in jedem Geschäft und selbst beim Telekommunikationsdienstleister und beim Arzt gesehen habe, überhaupt erst dafür sensibilisiert haben, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen dort gesetzlich geschützt sind und dass es offizielle Beschwerdestellen gibt. Genau diesen Effekt könnte ich mir auch für Deutschland vorstellen. Wenn Menschen solche Hinweise regelmäßig beim Bäcker, im Supermarkt, in Arztpraxen oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen sehen, wird das Thema nach und nach zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Alltags.
6. Digitale Angebote gezielt nutzen
Viele Mitarbeitende suchen im entscheidenden Moment über Suchmaschinen nach einer schnellen Antwort, etwa mit Fragen wie: „Darf ein Assistenzhund mit in den Supermarkt?“
Deshalb wäre eine leicht auffindbare offizielle Informationsseite mit klaren, verständlichen Antworten besonders wichtig.
7. Kooperation mit Unternehmen und Verbänden
Die Erfahrungen unseres Verbandes zeigen, dass gerade große Unternehmen, Handelsketten und Einrichtungen häufig großes Interesse an Informationen und Schulungen haben. Dieses Interesse sollte gezielt genutzt werden. Wenn große Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden informieren und sensibilisieren, können innerhalb kurzer Zeit Tausende Beschäftigte erreicht werden.
Auch interne Kommunikationswege, beispielsweise kurze Hinweise im Intranet oder an Kassensystemen, könnten dazu beitragen, das Wissen dauerhaft im Arbeitsalltag zu verankern.
Mein Wunsch für die Zukunft
Mein Wunsch wäre, dass wir in zehn Jahren über Zutrittsrechte kaum noch diskutieren müssen. Dass jede Verkäuferin und jeder Verkäufer, jede Ärztin und jeder Arzt, jede Hotelrezeption, jedes Museum, jedes Krankenhaus, jede Reha-Einrichtung, jeder Sicherheitsdienst, jede Veranstalterin und jeder Veranstalter selbstverständlich weiß, was ein Assistenzhund ist, welche gesetzlichen Zutrittsrechte bestehen und wie Assistenzhundeteams respektvoll und rechtssicher behandelt werden.
Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen. Wirkliche Teilhabe entsteht aber erst dann, wenn diese Rechte auch im Alltag bekannt sind und selbstverständlich gelebt werden. Aufklärung und Sensibilisierung sind deshalb aus meiner Sicht keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess, der Engagement, Zusammenarbeit und einen langen Atem erfordert.
Vielleicht bietet die aktuelle Reform genau die Chance, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, sondern gleichzeitig auch die Bekanntheit der Zutrittsrechte nachhaltig zu stärken. Aus meiner Sicht wäre dies ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Assistenzhundeteams nicht nur gesetzlich geschützt sind, sondern ihre Teilhabe im Alltag selbstverständlich gelebt wird.
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Luca Barrett
Assistenzhundetrainerin und Assistenzhundepartnerin
Deutsches Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q.®