Zudem ist die Prüfung zur Zulassung als Assistenzhund nach wie vor erschwert, sodass ein transparentes und leicht verständliches Verfahren gefordert wird. Die Ausbildung der Hunde sollte auch auf Notfallsituationen erweitert werden.
Was verstehst Du unter transparentes und leicht verständliches Verfahren?
Ja, was die Notfallsituation betrifft, das haben wir auch erst 2025 in Österreich in die Prüfungsordnung aufgenommen. Wir haben das einmal bei einer Fortbildung probiert und festgestellt, dass das unbedingt trainiert werden muss, weil sogar erfahrene Assistenzhunde, wenn sie das zum ersten Mal erlebt haben, irritiert waren.
Beiträge von Gloria Petrovics
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Hallo Alina, Du hast nach unseren Zahlen gefragt. Mag. Weissenbacher,der Leiter der österreichischen Prüf- und Koordinierungsstelle hat sie mir nun geschickt:
Wir hatten im letzten Jahr 119 Prüfungen, davon 8 Nichtösterreicher. Davon waren 45 Qualitätsprüfungen und 74 Teamprüfungen. Das Prüfteam besteht aus 15 Kynologischen Sachverständigen, 13 Sachverständigen mit Assistenzhund (Behindertensachverständige). Somit entfallen auf jeden KynSV 8 Prüfungen und auf jeden AH-SV 9 Prüfungen.
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Hallo Thomas, “überwiegend einig” charakterisiert die Lage natürlich vollkommen, weil wir damals nicht in diese vorbereitenden Workshops zum Teilhabestärkungsgesetz in 2020/2021 eingebunden waren - zum letzten Mal waren wir am 25. Oktober 2019 in Berlin dabei und hatten damals bei der Aussage von Frau Warda von den Pfotenpiloten: "das Ganze sollte nicht so zentralisiert werden" ein komisches Gefühl.
Wir konnten daher unsere Bedenken, die wir aufgrund langjähriger Erfahrungen bei der Entwicklung des österreichischen Prüfwesens, bei den über Auftrag des österreichischen Sozialministeriums vor Bestehen des Gesetzes organisierten und durchgeführten Teamprüfungen und der Beobachtung der auf Trainingsstättenzertifizierung beruhenden bestehenden Modelle (Präqualifizerung, ADI und IGDF-Akkreditierung) im Hinblick auf die für Deutschland vorgesehene Lösung daher nur schriftlich zum Ausdruck bringen.
In einer idealen Welt wäre ja auch die Prüfung der Teams überflüssig, weil man bei den formal überprüften Ausbildungsstätten in jedem Fall die Gewähr hätte, dass der Hund wunderbar ist und die Zusammenschulung ebenfalls wunderbar und die Unterschrift der Trainingsstätte müsste ja dann genügen, wie es leider in vielen Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist. Dann dürfte es auch logischerweise in Deutschland nur mehr hervorragende Blindenführhundeschulen geben und daraus resultierende wunderbare Blindenführhundeteams geben, weil es auf diesem Sektor seit 2019 ein Präqualifizierungssystem gibt, und das ist definitiv nicht immer der Fall – wie ich aus einer schon sehr lange bestehenden Mailinglist von Blindenführhundehaltern immer wieder entnehmen kann. Sonst würden auch nicht Leute, die einen BFH brauchen, zu österreichischen BFH-Schulen gehen und mit der KK einen Rechtsstreit anfangen, weil ja die österreichische Schule nicht präqualifiziert ist, aber man dort einen qualitätsgeprüften Hund kriegen kann (und zwar genau diesen Hund, weil wenn die Schule in Deutschland zertifiziert ist, dann weiß man noch lange nicht, wie dieser bestimmte Hund ist).
Wir haben 2021 in einer Stellungnahme für den Bundestag unter anderem geschrieben:
Um diese Regelung auch in praktischer Hinsicht beurteilen zu können, ist es sinnvoll, sich die geltende Regelung im Blindenführhundebereich mit der „Präqualifizierung“ näher zu betrachten. Die Krankenkassen dürfen (oder besser gesagt dürften) nur Hunde bezahlen, die von einer dieser „präqualifizierten Ausbildungsstätten“ stammen. Dürften deshalb, weil also theoretisch ein blinder Mensch nur die Wahl hätte, seinen Hund bei einer von ingesamt 18 solcher Ausbildungsstätten zu beziehen (unter denen so manche sind, gegen die Lichtblicke e.V. Blindenführhundehalter wegen schwerer Mängel bei den Hunden unterstützen musste). Wieviele Blindenführhunde es in Deutschland gibt, weiß niemand – geschätzt sind es aber sicherlich um die 1.500. Ein Hund kann im Schnitt höchstens 8 Jahre arbeiten, man braucht also ca. 180 Hunde pro Jahr an Nachschub. Das ergibt eine durchschnittliche Anzahl von 10 fertigen Hunden pro Ausbildungsstätte. Das wiederum bedeutet einen großen Betrieb, der aber in diesem Bereich, wo sehr individuell gearbeitet werden muss, eher unerwünscht ist (z.B. Zwingerhaltung der Hunde mit all ihren negativen Folgen). Zum Glück halten sich weder Krankenkassen (aus Unkenntnis) noch blinde Menschen, die einen Hund benötigen, unbedingt an diese Vorgaben, sonst wären alle kleinen Ausbildungsstätten, die hervorragende Arbeit leisten, sich aber das aufwendige Präqualifizierungsverfahren nicht leisten können, schon verschwunden und die Qualität der Blindenführhunde noch um einiges schlechter, als sie vor dieser Regelung war.Wenn dieses „Zertifizierungssystem“ auch für die Ausbildungsstätten für die anderen Assistenzhunde angewendet werden sollte, bedeutet das bei gleicher Anzahl der Hundeauslieferung pro Betrieb einen plötzlichen Bedarf von mindestens 36 großen Ausbildungsstätten, da erfahrungsgemäß (USA, Österreich) das Verhältnis von Blindenführhunden zu den anderen Assistenzhunden ca. 1:2 beträgt (das Verhältnis stimmt für Österreich nicht mehr, es sind inzwischen 1 zu 3-4). Aus diesen werden sich wohl nach der derzeit vorgesehenen Regelung auch die Prüfer rekrutieren, weil sich die Ausbildungsstätten am leichtesten die 4.000 – 5.000 Euro Kosten für die Zulassung als Prüfer leisten können und sie auch das meiste Interesse haben, die Prüfer zu stellen. Unabhängigkeit sieht anders aus.
Die Möglichkeit der indirekten Qualitätskontrolle der Ausbildungsstätten durch eine Qualitätsprüfung der Hunde mit dem Trainer haben wir damals gar nicht erwähnt, weil diese Variante mit der von offizieller Stelle bereits vorgesehenen Betrauung der Akkreditierungsstelle für das gesamte Prüfwesen auf dem Sektor noch weniger zusammengepasst hätte.
Und noch einmal zum Drüberstreuen: ein System, das so viele Menschen betrifft und wo die Entscheidungen für alle Beteiligten massive Rechtsfolgen haben, sollte nicht auf Unternehmerentscheidungen beruhen.
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Nachdem die Studie sehr lang und gründlich ist, ist sie kaum in einem Schwung durchzulesen und dient mir vor allem als Nachschlagewerk. Etwas ist mir jetzt dabei aufgefallen: bei der Tabelle auf Seite 38 (Vergleich Deutschland - Österreich) wird unter "Qualitätskontrolle der Ausbildungsstätten" für Österreich angegeben:
Team-Prüfungen („Endproduktkontrolle“)
und
Kontrolle von tierschutzqualifizierten Trainerinnen und Trainern (auf Beschwerde, Hinweis).Das stimmt natürlich. Andererseits - ist die der Teamprüfung vorgelagerte Qualitätsprüfung des Hundes mit dem Trainer/der Trainerin bei fremdausgebildeten Hunden nicht auch eine Art Qualitätskontrolle für die Ausbildungsstätten?
Wenn eine in Deutschland zugelassene Ausbildungsstätte einen Hund ausbildet, der dann mit dem/der neuen Hundeführer*in durch die Prüfung fällt, wird das erst später bemerkt und dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Schuld daran oft genug dem Menschen mit Behinderung gegeben wird, weil ja niemand vorher weiß, ob der Hund wirklich geeignet bzw. gut ausgebildet ist. Wenn der Hund dagegen die österreichische Qualitätsprüfung bestanden hat, dann ist das auch eine Bestätigung für den Trainer, dass er ordentlich gearbeitet hat. Auch wenn dem Hund in der Zusammenschulungphase durch Fremdverschulden etwas passiert, wird es für den Trainer leichter nachweisbar sein, dass der Hund schon einen gewissen Wert hat. Geht dann die Prüfung mit dem neuen Menschen schief, dann kann natürlich sein, dass die beiden nicht zusammenpassen oder wirklich der neue Mensch nicht als Hundeführer geeignet ist.
Manchmal läuft auch bei uns nicht alles perfekt und man kommt nicht gleich darauf. Wir haben in Österreich keine offizielle Zertifizierung für Ausbildungsstätten, aber eine nicht ganz unbekannte Ausbildungsstätte, die sich rühmt, mehrfach von ADI akkreditiert zu sein. Ich weiß schon, das entspricht nicht den Vorgaben der AHundV in Deutschland, aber es ist doch irgendeine Art von Überprüfung der Ausbildungsstätte. Und ausgerechnet die wurde aus welchen obskuren Gründen auch immer bei Einführung unseres Gesetzes durch das österreichische Sozialministerium jahrelang von der Ablegung der Qualitätsprüfung befreit - was natürlich auch die Konkurrenz verzerrt hat. Nachdem ich die Sache aufgedeckt hatte, wurde diese Ausnahmeregelung gekippt, aber der Schaden war schon angerichtet. Es gibt Klagen gegen die Ausbildungsstätte, aber das Problem ist jetzt, dass die Kläger (in dem konkreten Fall, den ich begleite, eine Deutsche) beweisen müssen, dass der Hund ungeeignet ist - bei der Qualiprüfung wäre das schon vor der Zusammenschulung festgestellt worden.
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Wir haben in Österreich irgendetwas über 500 Teams im Einsatz, Deutschland ist nicht ganz 10 mal so groß und der Bedarf sollte daher auch insgesamt um die 5000 Assistenzhunde sein. Die Blindenführhunde bewegen sich bei seit Jahrzehnten um die 100-120, Servicehunde für Mobilität ebenfalls in dem Bereich und der Rest sind alle anderen, bei uns Signalhunde genannt, bei euch sind sie noch aufgeschlüsselt in mehrere Gruppen - bei diesen Tendenz eher steigend. Von der Qualität her müssen österreichische Assistenzhunde sicherlich keine geringere Anforderungen erfüllen als deutsche - die österreichische Prüfung war zuerst da und Deutschland hat sich stark an unserer Prüfungsordnung orientiert. Das beste Beispiel dafür ist der ISAD Imperator, der seinem Herrchen bei der Bewältigung der PTBS hilft. Der war der erste Soldat, der die österreichische Prüfung (mit ausgezeichnetem Erfolg) bestanden hat. Von seiner Leistung konnte sich auch jeder am 21.6 in Berlin am Veteranentag überzeugen.
Auch die Finanzierung ist bei uns nicht berauschend - leider, daran kann es also auch nicht liegen.
Was den Rechtsrahmen betrifft - der einzige Unterschied, der mir relevant erscheint, ist die unterschiedliche Organisation der Prüfung. Bei uns ist die zentralisiert, das könnte man in Deutschland auch, wenn man wollte, nur brauchte man noch eine Art von Außenstellen dazu, damit das geografisch zu stemmen ist. Und die Strukturen? Es gibt dort wie da Ausbildungsstätten, private Unternehmen und Vereine. Dass deren Trainer in Ö mit dem Hund die Qualitätsprüfung machen müssen vor der Zusammenschulung, das verlangt schon eine gewisse Qualität und den Rest macht der Markt. Ja, und wir haben eine zentrale Evidenz der Hunde - auch derer, die nicht durchkommen - die können dann nicht anderswo als Assistenzhunde landen. Und natürlich Forschung, weil Fragen, die im Zuge der Prüfungen auftauchen, gleich bei den Forschern in der Uni landen.
Was die Umsetzung der vorgesehenen Strukturen betrifft - die funktionieren seit 2 Jahren nicht, ich will jetzt nicht den nachträglichen Propheten spielen - was ich darüber denke, habe ich bereits 2019 und danach zu Papier gebracht. Ob man die behalten will oder vielleicht doch ändern, das liegt jetzt am BMAS, wie es weiter machen will. Bei uns hat es im österreichischen Sozialministerium jahrzehntelang auch immer gewisse Tendenzen zur einer Zertifizierung der Ausbildungsstätten gegeben, sogar die Vorstellung ohne Prüfung der Teams, so Marke ADI, das konnten wir zum Glück durch nachhaltigen Einsatz der Vertretung der Assistenzhundehalter abwenden. Ich halte es auch im Sinne der Trainer für gut, dass sich gerade auch kleine Betriebe, die die Assistenzhunde am Anfang noch nebenberuflich ausbilden, etablieren können - am Anfang vielleicht durch Unterstützung von Selbstausbildnern.
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Was den Übergang betrifft, meinen wir auch, dass das so lange laufen müsste, bis eine funktionsfähige Struktur da ist. Das muss aber eine sein, die nicht mit eingebauten Bruchstellen behaftet ist. Ich selbst war am Aufbau des gesamten Prüfwesens in Österreich und dessen Gestaltung von Anfang an beteiligt - auch hier wurde hin und her überlegt, was funktionieren könnte. Eines ist für uns dabei klar geworden: ein Prüfwesen, das so eine einschneidende Wirkung auf alle dadurch Betroffenen hat, muss von oben her durchorganisiert sein und darf nicht auf irgendwelchen Unternehmensinteressen beruhen. Es empfiehlt sich daher dringend, die in der Studie genannten Unzulänglichkeiten des derzeitigen Systems im Detail durchzugehen und daraus resultierend einen zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionsfähigen Vorschlag zu erarbeiten.
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Was das BMAS derzeit genau in dieser Hinsicht tut, weiß ich nicht.
Was uns mehr als nachdenklich gemacht hat, ist eine Aussage des BMAS: „Beantragung der Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als fachliche Stelle ist unternehmerische Entscheidung, die die Bundesregierung nicht steuern kann“.
Das bedeutet doch:
Das gesamte Funktionieren des Prüfsystems bei Assistenzhunden in Deutschland und beruht in gegenwärtiger Form auf freien Entscheidungen von Unternehmen und nicht auf datengestützter Bedarfsplanung.
Das trifft wohl nicht nur auf Akkreditierung von Fachstellen zur Zertifizierung von Ausbildungsstätten zu, sondern auch für jene von PrüfernBedeutet: auch wenn sich wieder Zertifizierungs- und Prüfstellen finden sollten, ist es trotzdem jederzeit möglich, dass aufgrund des bestehenden Systems Zertifizierungen von Ausbildungsstätten und Mensch-Assistenzhundgemeinschaften (M-A-G) erneut ungültig werden.
Darauf kann man doch nicht das Wohl und Wehe von Tausenden von Assistenzhundeführern hinsichtlich ihrer Rechte und die wirtschaftliche Existenz von Ausbildungsstätten abhängig machen!
Wir haben auf jeden Fall vorsorglich schon ein Papier erarbeitet und auch dem BMAS gegeben.
Die wichtigsten Inhalte:
Neben der Inkraftsetzung einer erneuten Übergangslösung die Einrichtung eines Arbeitskreises beim BMAS unter Einbeziehung der Vertretungen der Betroffenen (Assistenzhundehalter*innen) zwecks gründlicher Überarbeitung der gesetzlichen Regelung basierend auf der Assistenzhundstudie des BMAS als Diskussionsgrundlage inklusive Vereinheitlichung des Gesetzes für alle Assistenzhundegruppen unabhängig vom Kostenträger
In der Studie wird oftmals auf die österreichischen Regelungen bzw. Erfahrungen mit diesem Bezug genommen, daher erscheint die Nutzung der österreichischen Erfahrungen der letzten 10 Jahre zu den folgenden Themenkreisen sinnvoll:
● Folgenabschätzung bezüglich gegenwärtiger Regelung über DakkS und den Anträgen auf Akkreditierung als Unternehmensentscheidungen bezüglich dauerhafter Rechtssicherheit im Vergleich zu alternativen Überlegungen betreffend Beauftragung öffentlicher Stellen durch das BMAS (z.B. Universitäten) mit der Vollziehung der Prüfung (Beispiel Österreich)
● Überlegungen betreffend Organisation der Prüfungen durch Prüfungskommissionen unter Einbeziehung von Sachverständigen mit Behinderung statt Einzelprüfern
● Überlegungen betreffend zentrale Registrierung der M-A-G und Evaluierung der Prüfungen sowie auftretender Fragestellungen im Hinblick auf Weiterentwicklung und Forschung
● Überlegungen zur ersatzweisen Kontrolle der Qualität der Hunde bei längerfristigem Wegfall einer Zertifizierung der Ausbildungsstätten durch Einführung einer „Qualitätsprüfung“ (Trainer mit dem Hund geprüft, vor Zusammenschulung mit dem neuen Besitzer/Besitzerin) analog der österreichischen Regelung.
● Überlegungen zur Einführung eines Gütesiegels für Ausbildungsstätten – führt auch zu praktischen Erfahrungen in dem Bereich für allfällige spätere gesetzliche Regelung für Zertifizierung der Ausbildungsstätten -
Und welche besseren Vorschläge gibt es dafür?
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Ein Thema, was wir oft in unseren sozialen Medien finden, ist die Frage der Hundesteuer. Meistens (aber bei weitem nicht immer) gelingt es den Assistenzhundeführern, die jeweiligen Kommunen zu überzeugen, dass der Assistenzhund als Hilfsmittel von der Hundesteuer befreit sein sollte. Es völlig unsinnig und auch ineffizient, wenn jeder einzelne Betroffene einen Papierkrieg mit seiner Kommune führen muss. Dazu kommen noch nicht nachvollziehbare Regelungen, dass Menschen mit Behinderung die Hundesteuer für ihre ganz gewöhnlichen Haushunde erlassen wird, wenn sie bestimmte Eintragungen im Schwerbehindertenausweis haben, was zwar nett und vielleicht sozial gedacht ist, aber im Gegensatz zu Assistenzhunden keinerlei fachliche Grundlage hat. Hundesteuer ist doch eine Aufwandsteuer, die laut Aussage des Finanzministerium dazu dienen soll, die Anzahl der Hunde in Deutschland zu begrenzen. Das bezieht sich sicherlich nicht auf Assistenzhunde. Eine Regelung (falls möglich) durch die einzelnen Bundesländer ergibt 16 Regelungen - erscheint also auch nicht sehr zielführend. Man müsste also wohl ganz oben ansetzen...
Was erscheint erfolgsversprechender:
Der Versuch, ins Grundgesetz eine dezidierte Ausnahmeregelung für Assistenzhunde von der Ermächtigung für die Kommunen für die Einhebung von Aufwandsteuern einzubauen oder wegen Diskriminierung bis Karlsruhe zu gehen, damit die Richter eine solche Regelung verlangen?
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Danke für die Klarstellung. Wenn wir auch in so einem Fall einmal eine Klage führen wollten, dann sollten wir da auch gut vorbereitet sein. Daher noch eine Frage: nachdem im (1) steht "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können" - wer trifft diese Feststellung nach außen? Muss das jeder in einem Prozess selbst nachweisen? Auf welche Weise? Oder begründet die Facharztempfehlung für den Hund auch bei so einem Prozess den Nachweis für die Behinderung?
Diese Frage ist im übrigen auch im Zusammenhang mit dem europäischen Behindertenausweis relevant, weil laut EU-Richtlinie in den Assistenzhunde eingetragen werden können, womit man dann mit dem Hund die gleichen Rechte hat wie die Bürger des Ziellandes. Was werden für Deutschland die Voraussetzungen dafür sein? Wenn man keinen Schwerbehindertenausweis bekommt, hat man zwar möglicherweise einen Assistenzhund, aber der kann nirgendwo eingetragen werden.
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Wir haben ja hier auch einen Juristen im Forum und vielleicht könnte uns der bei folgenden Fragen helfen:
Beliebte Begründungen bei Zutrittsfragen aller Art sind immer die möglichen Allergien und die potentielle Furcht vor Hunden, auch allerlei fadenscheinige Hygienebegründungen, aber die sind eher fachlicher und nicht so sehr rechtlicher Natur, die lassen wir jetzt mal beiseite. Artikel 3 GG besagt eindeutig: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Ich kenne die deutsche Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung als Österreicherin auf diesem Gebiet nicht so gut - in Österreich haben wir schon ein erfreuliches Gerichtsurteil darüber -allerdings hängt dort der Assistenzhund unmittelbar mit dem Anspruch aus einen Behindertenpass zusammen (50% Behinderung).
Deshalb meine Fragen:
Wie ist der Behinderungsbegriff bzw. -nachweis in Deutschland im Zusammenhang mit den Assistenzhunden auszulegen? Meines Wissens genügt in Deutschland die Empfehlung eines Facharztes. Reicht das auch als Nachweis für eine Behinderung aus, oder würde man eigentlich eine Feststellung brauchen, dass man sich also auf Art. 3 GG berufen kann? Das ist besonders im Zusammenhang mit den Allergien bzw. Phobien allfälliger lieber Mitmenschen wichtig. Sind Allergien und Phobien vom Begriff " Behinderung" umfasst bzw. wenn ja, mit welcher Ausprägung oder Nachweis? Meines Wissens gibt es bisher nur das Urteil von Karlsruhe mit dem Blindenführhund (wo wir die klagende Partei maßgeblich unterstützt haben), da ging es aber um die Hygiene. Im Zusammenhang mit angeblichen oder echten Phobien oder Allergien ist mir nichts bekannt. Wie sind die in Bezug auf den Begriff "Behinderung" zu beurteilen - auch im Vergleich mit dem Assistenzhund? Ein Grundsatzurteil wäre natürlich auch hier nützlich, aber da muss man natürlich die Rechtsgrundlagen genau kennen, wenn man sich auf so etwas einlässt. -
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Meinst Du mit den Regelungen zum Assistenzhund die im Entwurf angesprochenen? Die sind sicherlich unstrittig, aber die strukturellen Fehler im Gesetz, die ja zu dem ganzen Durcheinander geführt haben, sollte man schon neu überdenken.
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Hier werden immer wieder die Gutachten von Fachärzten, insbesondere im psychischen Bereich erwähnt, die belegen sollen, wozu der Assistenzhund gebraucht wird. Leider ist das Wissen über Assistenzhunde bei dem betreffenden Personenkreis (höflich ausgedrückt) in vielen Fällen endenwollend. Damit sich das wenigstens ein bisschen ändert, haben wir vom Verein "Freunde der Assistenzhunde Europas" in Österreich in Kooperation mit dem deutschen Verein "Lichtblicke e.V." die weltweit erste Studie an der Sigmund Freud Universität Wien veranlasst und gefördert - mit dem Thema "Assistenzhunde bei (K) PTBS: Grundlagen,Möglichkeiten und Grenzen" mit dem Ziel eines Handbuch für die einschlägigen Therapeuten.
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Hallo Thomas, ich nehme an, Du meinst mit Regelungen zum Assistenzhund die im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen und nicht die eingebauten strukturellen Probleme, die pfeilgerade zur gegenwärtigen Situation mit dem Prüfungsstop geführt haben.
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Prüfung von Assistenzhunden
Wie hier wahrscheinlich allgemein bekannt, kann seit fast zwei Jahren niemand die Assistenzhundeprüfung mit seinem fertig ausgebildeten Hund ablegen. Am 22. 6. war die Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages zur Änderung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetzes), aber ob das wirklich den Durchbruch gebracht hat, wage ich zu bezweifeln, weil das Gesetz in einem verhandelt wird und große Einwände seitens der Wirtschaft über die Frage der Zumutbarkeit bezüglich Barrierefreiheit etc. bestehen. Das bedeutet für das Assistenzhundethema – mitgefangen, mitgehangen und warten auf Godot. Eine halbwegs machbare Zwischenlösung wäre die Herauslösung der Teile, die die Assistenzhunde und ihre Prüfung betreffen, und diese mit einer Übergangslösung zu versehen. Dann sollte man sich noch einmal in Ruhe zusammensetzen, das Gesetz gründlich überarbeiten und die derzeit eingebauten Systemfehler beseitigen.
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Dann frage ich mich aber, wieso Ausbildungsstätten ESA-Hunde immer besonders anpreisen müssen. Jeder Hund bringt eine gewisse emotionale Unterstützung, dazu braucht er keine besondere Ausbildung. Im Endeffekt sind solche Hunde etwas besser ausgebildete Haushunde, mit denen man keinerlei Sonderrechte hat, die aber viel mehr kosten. Das führt nur zu mehr Durcheinander, als es auf diesem Sektor eh schon gibt.