Beiträge von Aline

    Danke für die ausführliche Darstellung. Gerade daran wird für mich allerdings auch sichtbar, wie problematisch das derzeitige Verfahren ist.

    Eine individuelle Prüfung des Bedarfs finde ich völlig richtig. Problematisch wird sie dort, wo „individuell“ praktisch bedeutet, dass der behinderte Mensch selbst ein ganzes Netzwerk aus Ärzten, Therapeuten, Ausbildungsstätte, Beratungsstellen und möglichst noch einem Sozialrechtsanwalt koordinieren muss, um überhaupt eine realistische Chance zu haben.

    Dann wird die Einzelfallprüfung zur Verantwortungsverschiebung.

    Der Kostenträger verfügt über Fachpersonal, Aktenzugang und Entscheidungsmacht. Die gesamte Beweis-, Übersetzungs- und Koordinationsarbeit liegt aber bei genau dem Menschen, dessen Behinderung diese Arbeit besonders erschwert. Und selbst nach dieser konzertierten Anstrengung bleibt der Ausgang völlig offen.

    So entsteht ein Zirkelschluss: Weil es kaum bewilligte Fälle gibt, fehlt Erfahrung und Sicherheit. Weil Erfahrung und klare Verfahren fehlen, werden Anträge besonders streng und unsicher behandelt. Dadurch gibt es weiterhin kaum bewilligte Fälle.

    Individuelle Prüfung gerne. Aber sie darf nicht bedeuten, dass Teilhabe nur für diejenigen erreichbar ist, die genug Geld, Kraft, Fachwissen und Unterstützung haben, um sich durch ein unberechenbares Verfahren zu kämpfen.

    Vielen Dank, das ist sehr hilfreich.

    Wenn man Österreich nur grob proportional zur Bevölkerungsgröße hochrechnet, käme man für Deutschland nicht auf etwa 170 Prüfungen pro Jahr, sondern eher in eine Größenordnung um 1.000 Prüfungen jährlich. Selbst wenn man die 8 nichtösterreichischen Prüfungen herausrechnet, läge man noch ungefähr in diesem Bereich.

    Mir ist klar, dass man Österreich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Aber die Differenz ist so groß, dass sie für mich erklärungsbedürftig wird.

    Wenn Österreich mit vergleichbaren Qualitätsanforderungen deutlich mehr Prüfungen pro Kopf durchführt, spricht das aus meiner Sicht eher dafür, dass die bisherigen deutschen Anerkennungszahlen den tatsächlichen Bedarf unterschätzen könnten.

    Spannend finde ich auch die Struktur: 119 Prüfungen mit 15 kynologischen Sachverständigen und 13 Sachverständigen mit Assistenzhund bedeutet, dass die Prüfbelastung pro Person offenbar überschaubar bleibt. Das spricht für mich nicht gegen ein zentral organisiertes System mit mehreren Sachverständigen, sondern eher dafür, dass so ein Modell praktisch skalierbar sein könnte.

    Für die deutsche Diskussion wäre deshalb aus meiner Sicht weniger entscheidend, ob man Österreich exakt kopieren kann, sondern ob die deutschen Planungen überhaupt mit einer realistischen Bedarfsschätzung arbeiten oder ob sie sich zu stark an den bisher offiziell anerkannten, möglicherweise durch Zugangshürden verzerrten Zahlen orientieren.

    Danke, den Punkt mit der Transparenz vor Beginn der Ausbildung finde ich wichtig.

    Ich frage mich nur, ob Transparenz und formelle Zugangsbeschränkung zwingend dasselbe sein müssen.

    Für Betroffene, die selbst wenig Fachkenntnis haben oder auf Beratung angewiesen sind, wäre ein Gütesiegel, ein transparentes Register oder eine freiwillige Zertifizierung von Ausbildungsstätten und Trainerinnen und Trainern sicher sehr hilfreich. Dann könnte man sich gezielt an Anbieter halten, deren Qualität nach überprüfbaren Kriterien sichtbar ist.

    Aber müsste daraus zwingend folgen, dass nur solche Stellen überhaupt Assistenzhunde ausbilden dürfen?

    Gerade das österreichische Modell mit der Qualitätsprüfung des Hundes vor der Zusammenschulung scheint mir hier eine interessante Brücke zu sein. Dadurch wird nicht nur die fertige Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft geprüft, sondern bereits vorher sichtbar, ob der Hund mit der Trainerin oder dem Trainer einen ausreichenden Ausbildungsstand und eine grundsätzliche Eignung erreicht hat.

    Damit hätten Betroffene nicht nur ein Gütesiegel oder eine formale Anbieterinformation, sondern eine konkrete Qualitätskontrolle am Hund selbst, bevor die Zusammenschulung beginnt. Gleichzeitig könnten begleitete Selbstausbildung, kleine spezialisierte Trainerstrukturen oder gemischte Modelle möglich bleiben, solange Hund und spätere Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft die jeweiligen Prüfungen bestehen.

    So hätte man Transparenz und Orientierung für Menschen, die sie brauchen, ohne den Zugang zur Ausbildung vollständig von formeller Zulassung abhängig zu machen. Qualität würde dann nicht nur über den Status der Ausbildungsstätte gesichert, sondern über überprüfbare Kriterien, vorgelagerte Qualitätsprüfung und spätere Teamprüfung.

    Das österreichische Modell wirkt auf mich an dieser Stelle sehr nachvollziehbar.

    Wenn ich es richtig verstehe, bleibt der Zugang zur Ausbildung dort offener, weil nicht alles von einer formalen Zertifizierung der Ausbildungsstätte abhängt. Gleichzeitig gibt es aber trotzdem eine klare Qualitätskontrolle: erst die Qualitätsprüfung des Hundes mit Trainerin oder Trainer und später die Prüfung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.

    Das erscheint mir sehr vernünftig, weil kleine Ausbildungsstrukturen, begleitete Selbstausbildung und individuelle Wege nicht unnötig ausgeschlossen werden, aber trotzdem verhindert wird, dass ungeeignete Hunde erst sehr spät auffallen.

    Was ich am deutschen Ansatz noch nicht ganz verstehe: Wenn man Qualität vor allem über zertifizierte Ausbildungsstätten und akkreditierte Stellen sichern will, müsste man aus meiner Sicht auch eine Absicherung einbauen, dass diese Strukturen tatsächlich verfügbar sind.

    Wenn der Staat ein System schafft, das auf zertifizierte oder akkreditierte Stellen angewiesen ist, kann es doch nicht allein davon abhängen, ob sich genügend private Akteure freiwillig finden. Dann bräuchte es aus meiner Sicht eine Auffanglösung, etwa durch beauftragte öffentliche Stellen oder andere verbindlich organisierte Strukturen.

    Sonst entsteht ein engeres und schwerer zugängliches System, ohne dass dadurch automatisch mehr praktische Sicherheit entsteht. Im Gegenteil: Wenn die Zertifizierung nicht funktioniert und keine Auffangstruktur vorgesehen ist, wird genau die Qualitätssicherung zur Blockade.

    Luca Barrett, können Sie dazu vielleicht etwas aus deutscher Perspektive einordnen? Gibt es im deutschen Modell eine solche Auffanglösung oder wurde bewusst darauf gesetzt, dass sich ausreichend private akkreditierte Stellen finden?

    Herzlichen Dank, das hilft mir bei der Einordnung.

    Ich glaube, mein Punkt wäre weniger, ob es derzeit noch genauere deutsche Rückstauzahlen gibt. Wenn es keine vollständige bundesweite Erfassung gibt, lässt sich daraus vermutlich ohnehin nur begrenzt etwas ableiten.

    Mich beschäftigt eher die Frage, ob die bisherigen deutschen Anerkennungszahlen überhaupt als Maßstab für den tatsächlichen Bedarf geeignet sind.

    Wenn man Österreich als Plausibilitätsvergleich heranzieht, geht es mir nicht darum, das System eins zu eins auf Deutschland zu übertragen. Aber wenn dort pro Kopf deutlich mehr Assistenzhunde geprüft bzw. anerkannt werden, wäre für mich erklärungsbedürftig, warum der Bedarf in Deutschland tatsächlich nur etwa ein Drittel davon betragen sollte.

    Eine solche Abweichung könnte natürlich theoretisch an unterschiedlichen Definitionen oder Qualifikationsanforderungen liegen. Dann wäre interessant, ob österreichische Assistenzhunde wesentlich niedrigere Anforderungen erfüllen müssen als deutsche.

    Wenn die niedrigeren deutschen Zahlen aber eher durch schlechtere Zugänglichkeit, fehlende Finanzierung, unklare Rechtslage, fehlende Ausbildungswege oder den aktuellen Prüfungsstopp entstehen, dann wären sie aus meiner Sicht kein belastbarer Bedarfsmaßstab, sondern eher Ausdruck einer Unterversorgung.

    Deshalb würde mich weniger interessieren, ob die bisher offiziell anerkannten Zahlen niedrig sind, sondern warum man davon ausgehen sollte, dass sie den tatsächlichen Bedarf realistisch abbilden.

    Gloria Petrovics, können Sie aus Ihrer Erfahrung mit dem österreichischen Prüfwesen etwas dazu sagen, wie aussagekräftig dieser Vergleich ist? Also insbesondere, ob die höheren österreichischen Zahlen eher durch andere Anforderungen erklärbar sind oder ob sie eher zeigen könnten, dass Deutschland den tatsächlichen Bedarf bislang unterschätzt.

    Hi Luca,

    Danke für die ausführliche Einordnung. Ich glaube, der Punkt mit der Übergangsregelung für Ausbildungsstätten ist mir dadurch klarer geworden.

    Ich verstehe den Entwurf jetzt so: Die Problematik der noch nicht funktionierenden Zertifizierung der Ausbildungsstätten wird gesehen und übergangsweise aufgefangen. Das ist auf jeden Fall besser als gar keine Regelung.

    Meine eigentliche Sorge betrifft aber weiterhin die Tragfähigkeit des Systems. Die Übergangsregelung endet nach dem Entwurf, sobald mindestens eine akkreditierte fachliche Stelle zwölf Monate tätig war. Das ist für mich noch kein Nachweis dafür, dass das reguläre System insgesamt ausreichend funktioniert.

    Eine fachliche Stelle, die zwölf Monate besteht, bedeutet ja nicht automatisch, dass bundesweit genug Prüfkapazität vorhanden ist, dass Wartezeiten angemessen bleiben oder dass das System bei Ausfall einzelner privater Akteure stabil bleibt.

    Mich würde deshalb interessieren: Gibt es konkrete Zahlen oder Einschätzungen dazu, wie viele Prüferinnen und Prüfer nach Inkrafttreten tatsächlich zur Verfügung stehen sollen?

    Also nicht nur, dass Schulungen stattfinden, sondern etwa:

    Wie viele Prüferinnen und Prüfer werden voraussichtlich einsatzbereit sein?

    Wie viele Prüfungen können damit pro Monat oder Jahr realistisch durchgeführt werden?

    Wie groß ist der erwartete Rückstau an Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften?

    Und gibt es Vergleichszahlen aus Österreich, wie viele Prüferinnen und Prüfer bzw. Prüfungskommissionen dort für welche Fallzahlen eingesetzt werden?

    Dann ließe sich besser einschätzen, ob die geplante Übergangsregelung nur formal eine Lösung schafft oder ob sie auch praktisch tragfähig ist.

    Das würde für mich bedeuten, dass eine Übergangsregelung eigentlich nicht nur an ein Datum oder an das Inkrafttreten einer Gesetzesänderung gekoppelt sein dürfte.

    Wenn das Grundproblem fehlende oder nicht steuerbare Kapazität ist, müsste die Übergangsregelung aus meiner Sicht so lange gelten, bis das reguläre System tatsächlich arbeitsfähig ist.

    Also nicht: Übergang bis Zeitpunkt X.

    Sondern: Übergang, bis nachweislich ausreichend Prüf- und Zertifizierungsstrukturen vorhanden sind, damit Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften innerhalb angemessener Frist geprüft und anerkannt werden können.

    Zusätzlich bräuchte es aus meiner Sicht eine Evaluations- und Nachsteuerungsklausel: Es müsste regelmäßig überprüft werden, ob die vorgesehenen Strukturen tatsächlich funktionieren, ob genügend Prüfkapazitäten vorhanden sind und ob Anerkennungen innerhalb angemessener Fristen möglich sind. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, müsste der Gesetzgeber verpflichtet sein, das System erneut anzupassen.

    Sonst besteht doch die Gefahr, dass man den aktuellen Prüfungsstopp nur zeitlich verschiebt und später wieder in dieselbe Blockade läuft.

    Ich möchte dazu noch eine Verständnisfrage zur praktischen Umsetzung stellen.

    Mir geht es nicht nur darum, ob die Übergangsregelung im BGG-Änderungsgesetz kommt. Mir ist vor allem unklar, ob es bereits einen belastbaren Plan dafür gibt, wie das System danach tatsächlich wieder anlaufen soll. Das knüpft für mich direkt an die Frage an, ob hier nur der aktuelle Prüfungsstopp überbrückt wird oder ob auch die strukturellen Probleme mitgedacht werden.

    Soweit ich es verstehe, soll die Übergangsregelung vor allem ermöglichen, dass Prüfungen wieder stattfinden können, obwohl die Zertifizierung der Ausbildungsstätten noch nicht funktioniert. Damit wäre aber zunächst nur die rechtliche Blockade entschärft.

    Offen bleibt für mich vor allem: Wo sollen ausreichend Prüferinnen und Prüfer herkommen? Das setzt doch voraus, dass es überhaupt genügend geeignete Personen gibt, die sich bereit erklären, sich entsprechend zu qualifizieren, und selbst das ist ja keineswegs selbstverständlich.

    Ähnlich stellt sich für mich die Frage bei Ausbilderinnen, Ausbildern und Ausbildungsstätten: Wenn die Zertifizierung der Ausbildungsstätten gerade nicht funktioniert, gibt es dann einen Plan, wie künftig überhaupt wieder ausreichend rechtssichere Ausbildungswege entstehen sollen?

    Gibt es dazu bereits eine Einschätzung oder einen konkreten Umsetzungsplan?

    Und gibt es ein klares Verfahren für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die wegen des Prüfungsstopps nach dem 30.06.2024 nicht geprüft werden konnten?

    Meine Sorge ist, dass durch die Gesetzesänderung formal wieder eine Tür geöffnet wird, aber unklar bleibt, ob dahinter bereits ein funktionierender Ablauf steht. Mich würde daher interessieren, ob nach Kenntnis der hier Beteiligten parallel zur Gesetzesänderung auch an der praktischen Umsetzung gearbeitet wird oder ob man erst nach Inkrafttreten schauen muss, wie Prüfungen, Ausbildung und Ausbildungsstätten praktisch organisiert werden können.

    Ich finde, diese Antwort illustriert ziemlich genau das praktische Problem.

    Natürlich kann eine Ungleichbehandlung oder Zutrittsverweigerung in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, wenn andere Rechte oder Schutzgüter konkret betroffen sind. Das bestreitet vermutlich niemand. Aber genau dadurch entsteht in der Praxis ein enormer Graubereich.

    Denn am Ende fühlen sich dann beide Seiten irgendwie im Recht: Die Einrichtung meint, sie dürfe wegen möglicher Allergien oder Phobien vorsorglich ablehnen. Das Assistenzhund-Team beruft sich auf sein Zutrittsrecht. Und ausgetragen wird dieser Konflikt fast immer auf dem Rücken der behinderten Person mit Assistenzhund.

    Das ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem. Die betroffene Person muss im konkreten Moment erklären, argumentieren, nachweisen, widersprechen, eventuell Schlichtung einleiten und herausarbeiten, wann was wie gerechtfertigt sein könnte. Gerade Menschen mit Assistenzhund haben den Hund aber nicht zufällig dabei, sondern weil sie auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen dann auch noch die gesamte Konflikt- und Durchsetzungslast aufzubürden, läuft dem Sinn des Zutrittsrechts entgegen.

    Deshalb hilft eine Antwort wie „im Einzelfall kann auch eine Phobie oder Allergie relevant sein“ nur begrenzt weiter, wenn nicht zugleich sehr klar gesagt wird: Eine bloß behauptete, abstrakte oder vorgeschobene Phobie oder Allergie darf nicht reichen. Die Einrichtung muss konkret darlegen, welche erhebliche Belastung besteht, warum mildere Mittel wie räumliche oder zeitliche Trennung nicht ausreichen und weshalb gerade eine Zutrittsverweigerung erforderlich sein soll.

    Vor allem braucht es aber eine Konsequenz, wenn ohne ausreichende Einzelfallprüfung verweigert wird. Und diese Konsequenz darf nicht wieder davon abhängen, dass die behinderte Person den gesamten Vorgang selbst weiterverfolgt. Es müsste ausreichen, dass der Vorfall von der betroffenen Person oder auch von Dritten gemeldet wird. Danach müsste eine zuständige Stelle den Vorgang eigenständig prüfen, die Einrichtung zur Stellungnahme auffordern und gegebenenfalls bemängeln oder sanktionieren.

    Sonst bleibt das Zutrittsrecht zwar formal bestehen, ist aber praktisch davon abhängig, ob die betroffene Person genug Kraft, Wissen, Zeit und Konfliktfähigkeit hat, es jedes Mal selbst durchzusetzen. Das ist keine tragfähige Umsetzung von Teilhabe. Es macht ein Recht zu einer Belastungsprobe.

    Es ist zu billig, eine Phobie oder Allergie vorzuschieben. Wer den Zutritt verweigert, sollte konkret begründen müssen, warum mildere Mittel nicht ausreichen. Und wenn diese Begründung fehlt, muss das Folgen haben, ohne dass das Assistenzhund-Team danach noch einen zweiten Kampf führen muss.

    Ich glaube nicht, dass Bekanntheit allein das Kernproblem ist. Unkenntnis kann man durch Aufklärung beheben. Schwieriger ist fehlende Akzeptanz.

    Viele Konflikte entstehen aus meiner Sicht, weil Assistenzhunde im Alltag noch nicht selbstverständlich als notwendige behinderungsbedingte Unterstützung anerkannt werden. Sie werden eher wie „mitgebrachte Hunde“ behandelt, nicht wie ein Hilfsmittel oder eine Teilhabestruktur. Dann reicht oft schon eine abstrakte Angst- oder Allergiebehauptung, um den Zutritt erst einmal abzulehnen.

    Für die betroffene Person bedeutet das: Das Recht besteht zwar, muss aber im konkreten Moment aktiv durchgesetzt werden. Das ist gerade für behinderte Menschen eine erhebliche Hürde. Wenn jede Zutrittssituation potenziell zum Konflikt wird, ist das Zutrittsrecht praktisch weniger belastbar, als es rechtlich aussieht.

    Aus meiner Sicht liegt hier auch ein strukturelles Problem: Staat und Einrichtungen dürfen die Durchsetzungslast nicht überwiegend bei den Betroffenen lassen. Wer ohnehin vulnerabel ist, krank, erschöpft, reizüberflutet oder abhängig von der konkreten Situation, kann nicht jedes Mal selbst die Rechtslage erklären, Konflikte aushalten, Beschwerden schreiben oder Schlichtungsverfahren anstoßen. Dann wird ein gesetzlich garantiertes Recht faktisch zu etwas, das nur Menschen mit ausreichend Kraft, Wissen und Konfliktfähigkeit nutzen können.

    Deshalb braucht es nicht nur mehr Information, sondern auch mehr Verbindlichkeit: klare Handlungsvorgaben für Einrichtungen, bessere Schulung des Personals und Konsequenzen, wenn Assistenzhund-Teams ohne konkrete und nachvollziehbare Einzelfallprüfung abgewiesen werden.