Beiträge von Thomas Muck

    Zunächst muss man feststellen , dass auch die Pflegeversicherung nach dem Solidaritätsprinzip gestaltet wurde. Es besteht Versicherungspflicht und alle leisten einen Beitrag, die Versicherung leistet im definierten Bedarfsfall. Die Frage , ob es gerecht ist , die Pflegeversicherung nur als Teilkaskoversicherung zu gestalten, kann man glaube ich nicht so einfach beantworten ,da es sich hier um eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Frage handelt. Letztendlich muss die Gesellschaft , und damit die Politik , sich die Frage stellen ob sie im Rahmen des Sozialstaates wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung hier eine Vollversorgung einrichten will , mit den entsprechenden Auswirkungen für die Beitragszahler, oder ob sie weiterhin dem einzelnen Bürger eine Mitverantwortung für die Absicherung des letzten Lebensabschnittes zumutet / überlässt / zuspricht. Das die Standpunkte hier sehr unterschiedlich sein können, zeigen ja zum Beispiel, die aus meiner europäischen Sicht sicherlich nicht nachvollziehbaren Debatten in Amerika über die Eingriffe in die Bürgerrechte bei Einführung einer Zwangskrankenversicherung. Die Debatte über die Ausgestaltung der Pflegeversicherung ist sicherlich nicht beendet und sollte aus vorher genannten Gründen auch fortgeführt werden. An dieser Stelle sei auch zur Vollständigkeit darauf hingewiesen , dass die Pflegeversicherung ihre Leistungen unabhängig von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Versicherten erbringt.

    Aus meiner Sicht ist die Pflegeberatung ein sehr sinnvolles Instrument , welches sehr gut geeignet ist bei der Bewältigung von Problemen zu helfen, bzw. deren Entstehung verhindern zu helfen. Nicht nur die durchweg sehr positiven Rückmeldungen der Betroffenen veranlassen mich zu diesem Schluss , sondern auch die Analyse der Beratungsergebnisse. In einer Vielzahl der Fälle können Defizite in der Versorgung zu einem sehr frühen Zeitpunkt ausgeglichen werden , und werden nicht erst dann angegangen, wenn im Rahmen der eigentlichen Pflegebegutachtung festgestellt wird, dass die Pflege im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist.

    Sicherlich hat die Rehabilitation sehr viele Facetten und ist sehr vielschichtig. Dabei ist die Pflege ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation um Fähigkeiten und Ressourcen nicht nur zu erhalten , sondern auch zu fördern. Das hier beschriebenen Probleme der unzureichenden personellen Ausstattung, ist ein großes Hindernis, die Ziele der Pflege zu erreichen. Darüberhinaus bedarf es jedoch oftmals auch zusätzlicher , indikationsbasierter Rehabilitationsmaßnahmen unter Mitwirkung anderer Fachkräfte. Hier ist auch aus meiner Sicht, wie bereits schon in der ersten Antwort ausgeführt, das Bedarfsangebot, gerade für ambulante Behandlungsmöglichkeiten unzureichend. Aus unserer Erfahrung in der praktischen Pflegebegutachtung zeigt sich oft, dass Patienten , die auf einen Rehabedarf hingewiesen werden, diesen nicht verfolgen wollen , da sie eine stat. Unterbringung ablehnen und den häuslichen Bereich nicht verlassen wollen. Das Angebot an ambulanten , insbesondere auch aufsuchenden Behandlungsmöglichkeiten ist vor allem , aber nicht nur , in ländlichen Regionen bisher unzureichend.