Beiträge von Susanne Grundke

    Gern möchte ich Ihnen das Hilfsmittelverzeichnis vorstellen (den Link füge ich dem Beitrag nachstehend an). Die verschiedenen Hlilfsmittel sind nach Produktgruppen geordnet. In der Produktgruppe 33 finden Sie einen Überblick über verschiedene Toilettenhilfen wie bspw. höhenverstellbare Toilettensitze mit und ohne Armlehne. In der Produktgruppe 22 finden Sie Mobilitätshilfen, wie bspw. verschiedene elektrische Lifter. Das Angebot an Hilfsmitteln ist sehr vielfältig - bis hin zu so ganannten "Stehhilfen". Ich empfehle Ihnen daher, den Kontakt zu einem Pflegestützpunkt zu suchen, um sich dort kostenfrei und unverbindlich beraten zu lassen. Einen Ansprechpartner können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.


    Mitarbeiter der Pflegestützpunkte kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und beraten Sie direkt in Ihrem Wohnumfeld. So werden Sie dazu beraten, welche Hilfsmittel und auch wohnraumverbessernde Maßnahmen (bspw. für eine Rollstuhl-gerechte Wohnung) für Sie geeignet und zu beantragen sind. Die Beratung der Pflegestützpunkte macht Sie und Ihre Familie auch auf geeignete Entlastungs- und Unterstützungsangebote aufmerksam. Um die Beantragung brauchen Sie sich nicht selbst zu kümmern. Auch hier hilft Ihnen der Pflegestützpunkt.
    Wenn Sie wünschen, so können Sie sich von den Mitarbeitern des Pflegestützpunktes auch bei der Beantragung einer Pflegestufe unterstützen lassen. Wird eine Pflegestufe erfolgreich beantragt, so können Sie und Ihre Familie über das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen professionelle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.


    Link zum Hilfsmittelverzeichnis
    https://www.gkv-spitzenverband…ilfsmittelverzeichnis.jsp

    Gern möchte ich der Sorge meines Vorredners begegnen: Nach meinem Dafürhalten ist die Pflegeberatung keinesfalls ein Instrument der „strategischen Kundensteuerung“. Vielmehr liegt in der Pflegeberatung die Chance der gezielten Steuerung komplexer Fallgestalten – durch die Erstellung von Versorgungsplänen, Begleitung der Pflegebedürftigen und letztlich der interdisziplinären Zusammenarbeit im Fallmanagement. So werden Versorgungsbrüche reduziert und Schnittstellenmanagement zwischen unterschiedlichen Versorgungssektoren optimiert.
    Mit Blick auf die „Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Pflegeberatung. (2010) GKV-Spitzenverband (Hrsg.) Band 10. verweise ich auf die in diesen Band eingeschlossenen Berichte des GKV-Spitzenverbandes zur „Evaluation der Pflegeberatung nach § 7 a Abs. 7 Satz 1 SGB XI“ sowie zur „Evaluation der Pflegeberatung nach § 7 a Abs. 7 Satz 1 SGB XI“ (ebd.).


    Die Kurzbefragung von 161 Pflegekassen, Fallstudien sowie die repräsentative Nutzerbefragung von ca. 1.000 Pflegehaushalten (ebd.) brachten hervor, dass sich Pflegebedürftige und deren Angehörige sehr von einer Pflegeberatung profitiert haben. Dies insbesondere dann, wenn sie in ein Fallmanagement eingeschlossen waren bzw. von diesem Angebot der Pflegestützpunkte Gebrauch gemacht haben.Die Evaluationsergebnisse zeigen deutlich, dass die Pflegekassen eine Beratungsqualität und -struktur anbieten, die in der Einschätzung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger die Beratungsbedarfe trifft. Der Evaluationsbericht verweist darauf, dass vier von fünf Befragten, die Pflegeberatung durch die Pflegekassen in Anspruch genommen haben, sehr zufrieden sind und sich sehr gut beraten gefühlt haben (ebd., S. 11).


    „79% derjenigen, die eine ausführliche Beratung durch die Kranken- und Pflegekasse erhalten haben,geben an, dass sie die Beratung sehr oder eher hilfreich fanden.“ (ebd., S. 31 )


    „ Ein wichtiger Befund betrifft die Neutralität der Beratung, die der Evaluation zufolge beiden Pflegekassen gewährleistet ist, was sowohl durch die Auswertung der detailliertenBeratungsprozesse als auch der repräsentativen Nutzerbefragung belegt wird.“ (ebd. S. 34)


    Entwicklungshistorisch gesehen, sind die Implementierungsstrategien der Pflegestützpunkte durch Pflegekassen regional ganz unterschiedlich, was damit zusammenhängt, dass in einigen Regionen schon vor Verabschiedung des Pflegeweiterentwicklungsgesetztes eine gut ausgebaute Beratungsinfrastruktur vorhanden war (ebd.). Pflegestützpunkte sind möglichst in vorhandene Beratungsstrukturen integriert worden - entweder in den Pflegekassen selbst, in Beratungsstrukturen der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände. Damit ist die Befürchtung "sachfremder (wirtschaftlicher) Einflüsse“ (aus vorherigem Beitrag) nicht geboten.


    Die Hier zitierte Studie finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.gkv-spitzenverband…nreihe_Pflege_Band_10.pdf

    Der Anspruch auf Pflegeberatung für Versicherte gesetzlich festgeschrieben. Dafür sind von den Kranken- und Pflegekassen so genannte Pflegestützpunkte als regionale, wohnortnahe Anlaufstelle eingerichtet worden. Dort können Sie kostenfrei Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Pflegeberater (Mitarbeiter der Pflegekassen) besuchen Sie auf Wunsch auch Zuhause.
    Pflegeberater unterstützen Sie darin, die Pflege zuhause zu organisieren und geeignete Hilfe- und Unterstützungsangebote (Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen) zu finden. Sie werden aber auch dabei unterstützt, einen Antrag bspw. auf Begutachtung der Pflegebedürftigkeit oder andere Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.
    Informationen zu den Pflegestützpunkten in Ihrer Region erhalten Sie über das Bürgertelefon, Ihre Kranken-/Pflegekasse oder das örtliche Gesundheitsamt.

    Der MDK erstellt bei Erst- und Folgebegutachtungen neben einer Pflegestufenempfehlung auch einen individuell ausgerichteten Pflegeplan mit Empfehlungen für

    • Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung,
    • Heilmittel,
    • Leistungen der medizinischen Rehabilitation (bspw. „geriatrische Reha“),
    • präventive Leistungen,
    • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie
    • Verbesserung/Veränderung der Pflegesituation.

    Es empfielt sich, eine Kopie des Pflegestufen-Gutachtens mit in die hausärztliche Sprechstunde zu nehmen und auch den professionell Pflegenden vorzulegen, um den Pflegeplan und die hier enthaltenen Empfehlungen und deren optimale Umsetzung im hausärztlichen und pflegeprofessionellen Beratungsgespräch aufzugreifen.

    Aktvierende Pflege fördert die so genannten Alltagskompetenzen, unter Ausschöpfung aller noch vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (in der professionellen Pflege wird dies in der Pflegeplanung mittel Festlegung von individuellen Pflegezielen und -maßnahmen dokumentiert). Die Aktivierende Pflege geschieht mit dem Ziel, die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und weitest möglich zu erhalten – beispielsweise bezogen auf die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie (möglichst selbstständige) Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität. Die Förderung der kognitiven Kompetenz (bspw. Konzentrations- und Merkfähigkeitstraining) und der der senomotorischen Kompetenz (Grob- und Feinmotorik) sind ebenfalls zentrale Elemente der aktivierende Pflege.


    Die rehabilitative Pflege ist mit aktivierenden und therapeutischen Elementen auf die Rückgewinnung der selbstständigen Lebensführung (Teilhabe) ausgerichtet. Dabei ist die rehabilitative Pflege mit einer medizinischen Indikation und einem entsprechenden Therapieplan verbunden, der auf ein Rehabilitationsziel ausgerichtet ist. Es geht darum, die Alltagskompetenzen und damit eine Selbstständigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (wie Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität) zurück zu gewinnen – dies jedoch innerhalb eines zeitlich abgesteckten Rahmens über die Dauer der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation.