Beiträge von Team

    Die Online-Diskussion zum Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen ist beendet.


    Wir danke allen Teilnehmenden für ihr Interesse, ihre Erfahrungen, Meinungen und Fragen und unserem Team aus Expertinnen und Experten für ihre aufmerksame und fachliche Begleitung.


    Der Verlauf der Diskussion bleibt im Forum dauerhaft nachlesbar. Eine Zusammenfassung des Diskussionsverlaufs wird im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de als Fachbeitrag erscheinen.


    Ihr Team von Fragen – Meinungen – Antworten

    JUVENTUS ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF), das sich an junge Menschen von 18 bis 30 Jahren richtet, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist (z. B. Schulabbrecher*innen und Menschen ohne Schulabschluss, Ausbildungsabbrecher*innen und Menschen, die keinen Aus­bildungsplatz finden, also insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang von der Schule in Ausbildung sowie von der Ausbildung in den Beruf, (Langzeit-)Arbeitslose, geringqualifizierte Personen, Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben, sowie auch Menschen mit Behinderungen).

    Durch mehrmonatige betriebliche Praktika im europäischen Ausland können sie (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch u. a. ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Praktika sind i. d. R. eingebettet in ein Konzept für sprachliche und interkulturelle Vorbereitung, deutschsprachige Begleitung vor Ort und individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung, Monitoring sowie Nachbereitung. Das Programm soll die Beschäftigungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden fördern, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeitsmarkt.


    JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa


    Förderrichtlinie JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa (Förderperiode 2021 bis 2027)

    • Wann kommen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung in Frage?
    • Wie werden ggf. Praktika gefördert, ein Auslandsjahr oder ggf. ein Freiwilligendienst?
    • Welche weiteren Möglichkeiten bieten sich für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, um die Zeit bis zu einer Ausbildung zu überbrücken?

    Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.

    • Von verschiedenen Seiten (Politik, Bildungsträger) werden die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) bzw. die Kosten und der Zeitaufwand als eine Ursache für den Rückgang von betrieblichen Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG / § 42r HwO gesehen. Wie beurteilen Sie dies? Welche Erfahrungen liegen hierzu vor?
    • Wie können Kammern eine inklusive Ausbildung in Betrieben unterstützen?
    • Welche Qualifikationen und Kenntnisse sind wichtig, um der Zielgruppe Menschen mit kognitiven Einschränkungen gerecht werden zu können?

    Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.

    Diskussionsteilnehmende haben u. a. Förderlücken für Praktikumsstellen thematisiert (Thoms) sowie die Unterschiede beim Wechsel vom Schulsystem in den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (Weiland). Wir möchten hier gezielt die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick nehmen:

    • Welche rechtlichen Vorgaben unterstützen den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf für junge Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen?
    • Reichen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Schulgesetzen, im Berufsbildungs­gesetz und in Tarifverträgen, um inklusive Ausbildungsmodelle zu organisieren?

    (Dies ist ein Fragenimpuls des Teams.)

    Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung.


    Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der DVfR in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 25. Februar bis 17. März 2025.


    Zur Diskussion

    Diskussionszeitraum: 25. Februar bis 17. März 2025


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch "Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 17. März geschlossen, sie bleibt aber auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?
    Fachdiskussion zur Teilhabe am Arbeitsleben


    Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung. Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer dreiwöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Sabine Böttcher, Diplom-Soziologin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH)
    • Susanne Reinhardt, VielfaltFamilien - gemeinsam für neurodivergente Menschen e. V., Lutherstadt Eisleben
    • Angelika Thielicke, Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V., Hamburg
    • Eva-Maria Thoms, mittendrin e. V. – Projekt „Ausbildung mittendrin“, Beratungsstelle für Inklusion und Elternverein, Köln
    • Prof. Dr. Silke Tophoven, Hochschule Düsseldorf, Forschungsstelle DIFA („Düsseldorfer Integrationsförderung in (Aus)Bildung und Arbeit“)
    • Alexander Schwarz und Eva-Maria Popp, Handwerkskammer Stuttgart, Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und Inklusion im Handwerk
    • Stefanie Schwecke, Teilhabe Arbeit & Bildung gGmbH, Gemeinnützige Werkstätten Oldenburg e. V.
    • Belinda Weiland, Referendarin am Kammergericht Berlin, Doktorandin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    > Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    • Welchen Beitrag leisten Schulen, Sozialversicherungs-/ Teilhabe-Träger, Integrationsämter, Arbeitgeber, ausbildende Stellen, betriebliche Interessenvertretungen, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen können?
    • Mit welchen Maßnahmen unterstützen sie Beratungsprozesse und berufliche Orientierungsphasen?
    • Im Zuge eines Übergangs von der Schule in den Beruf wechselt häufig der zuständige Träger für Teilhabeleistungen. Wie kann diese Änderung nahtlos gestaltet werden, um Verzögerungen bei der Inanspruchnahme zu vermeiden?

    (Dies ist ein Fragenimpuls des Teams)

    • Was ist besonders hilfreich für die Jugendlichen und deren soziales Umfeld?
    • Wie werden die Jugendlichen in ihrer selbstbestimmten Berufswahl in der Schule und in der Familie unterstützt?
    • Welche Maßnahmen braucht es in der Berufsberatung und Orientierung, um die Bedarfe von kognitiv beeinträchtigten oder neurodivergenten jungen Menschen angemessen zu berücksichtigen und Barrieren abzubauen?

    (Dies ist ein Fragenimpuls des Teams)

    Wie können junge Menschen mit Beeinträchtigungen den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt schaffen? Welche Beiträge leisten die verschiedenen Akteure hierfür? Unsere nächste Online-Diskussion wird sich voraussichtlich ab 25. Februar bis 17. März 2025 mit Teilhabechancen junger Menschen mit Behinderungen an Übergängen und Schnittstellen zum allgemeinen Arbeitsmarkt befassen.

    Diskutieren Sie mit! Als registriertes Forenmitglied können Sie sich mit Ihren eigenen Fragen und Meinungsbeiträgen an dem Online-Austausch beteiligen.

    Die Diskussion "Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure" ist geschlossen.

    Wir bedanken uns sehr bei allen aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei interessierten Leserinnen und Lesern und natürlich bei unserem engagierten Expert*innenkreis für den guten Austausch! Den Diskussionsverlauf werden wir nun in Form eines Fachbeitrags für das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammenfassen. Er bleibt außerdem in diesem Forum dauerhaft nachlesbar.

    Liebe Forenmitglieder, liebe Leserinnen und Leser,


    um der aktuellen Diskussion "Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure" mehr Raum für noch ungeklärte Fragen zu geben, verlängern wir den Austausch bis Freitag, 6. Dezember 2024.


    Wir freuen uns über Ihre Beiträge.


    Ihr Team von "Fragen – Meinungen – Antworten"

    Der Arbeits- und Fachkräftemangel beschäftigt mittlerweile jede Branche. Der demografische Wandel wird diesen Mangel weiter verstärken. Für jeden Arbeitgebenden sollte es daher ein Selbstverständnis sein, seine wenn auch noch arbeitsunfähig Beschäftigten in seinem Betrieb zu halten. Zudem ist unsere Gesellschaft von der Diversität der Menschen, u. a. vielfältigen Kulturen und ethnischen Herkünften geprägt.

    • Wie beeinflussen diese Umstände Ihre tägliche Arbeit in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei Return-to-Work-Prozessen?
    • Welchen Wandel brauchen die Rehabilitation und ihre beteiligten Akteure, damit Arbeitnehmende solange wie möglich und ohne zusätzliche Belastung der Gesundheit in Arbeitsprozessen gehalten werden können?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf ein BEM und auf die StW als Instrumente mit Schlüsselcharakter im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vielfach kritisiert. U. a. hat dies unsere Kooperationspartnerin Prof. Dr. Katja Nebe in ihrem Fachbeitrag D3-2023 kommentiert. Ohne diesen individuellen Anspruch ist der Vollzug derselben in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) immer in Gefahr. Zudem ist Deutschland aufgrund der Vorgaben der UN-BRK verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung zu ergreifen. Die BAG-Senate sehen sich jedoch gehindert, beide Instrumente als konkrete Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen zu erkennen.

    • Was braucht es noch, damit – wie Alfons Adam zu Beginn der Diskussion meinte – gute Wiedereingliederungen nicht nur vom Wohlwollen und der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen?

    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)

    Diskutieren möchten wir mit Ihnen in diesem Diskussionspfad den Zeitpunkt für eine Wiedereingliederung. Studien belegen, dass die Reintegrationschancen maßgeblich vom Zeitpunkt abhängen. Diese liegen nach 6 Monaten nur noch bei 50 %, nach einem Jahr bei 20 % und nach 2 Jahren nur noch bei 10 % (Bundearbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Perspektiven des Wandels in der Rehabilitation, 10, 32).

    • Doch wann ist ein guter Zeitpunkt zur Einleitung von Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements?
    • Bzw. wie schaffen es Akteure, dass sich Beschäftigte während ihrer Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig auf ein BEM einlassen können?

    Aus den Erfahrungsberichten haben sich bereits mehrfach Hinweise zum Wiedereingliederungsplan ergeben. So hat Wolfgang auf ein in der Praxis offenbar gängiges, aber von den rechtlichen Grundlagen nicht gedecktes Verständnis der Reha-Träger, wie z. B. der Krankenkassen, hingewiesen (siehe hier). Wir freuen uns, wenn Sie Ihre rechtliche Einschätzung zu seinem geschilderten Sachverhalt oder auch Erleben mit uns teilen.


    Gerne möchten wir mit Ihnen die Diskussion zur individuellen und flexiblen Gestaltung von Wiedereingliederungsplänen vertiefen. Nicht zuletzt ist ein vertrauensvoll ­– zwischen erkranktem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, seinem behandelnden Arzt, der Interessenvertretung der (schwerbehinderten) Arbeitnehmenden, des zuständigen Rehabilitationsträgers und der zum betrieblichen Arbeitsschutz beratenden Personen – abgestimmter Wiedereingliederungsplan der Grundstein für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.

    • Wie setzen Sie diese in Teilen herausfordernden Anforderungen in Ihrer Praxis um?
    • Welche Widerstände gilt es gemeinsam zu bewältigen?
    • Welche Sorgen und Ängste nennen Betroffene? Wie wird mit diesen umgegangen?

    Wir freuen uns über die vielen Erfahrungsberichte, Sichtweisen und Einschätzungen, die bereits zur StW eingegangen sind. Gerne können Sie auch weiterhin die Diskussion hierzu fortführen.

    Für das von Frau Schwarz angesprochene Thema ist eigens ein neuer Diskussionspfad eingerichtet. Sie regt eine Diskussion zum Modell der StW unter Einsatz des Resturlaubs an. Die arbeitsunfähig Beschäftigten setzen in diesem Modell ihren Resturlaub zur Reduzierung der Arbeitszeit ein. Hierzu wurde ein neuer Diskussionspfad erstellt: "Stufenweise Wiedereingliederung" unter Nutzung des Resturlaubs

    Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie soll arbeitsunfähige Beschäftigte individuell - das heißt, je nach Krankheit oder Behinderung und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer - unter ärztlicher Aufsicht schonend, aber kontinuierlich an die Belastungen der bisherigen Tätigkeit heranführen, bis eine vollständige berufliche Rehabilitation erfolgt ist. Die/der Beschäftigte soll bei zunächst reduzierter Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung in den Arbeitsprozess wiedereingegliedert werden.

    • Was tun Arbeitgebende, um Beschäftigten bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern?
    • Was tun betriebliche Interessenvertretungen, wie z. B. die Schwerbehindertenvertretung, um Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen?
    • Was wünschen sich betroffene Beschäftigte von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber und/oder ihrer Interessenvertretung, um erfolgreich an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können?

    (Dies sind Impulsfragen des Teams.)

    Die just gestartete Online-Diskussion Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure Wesentliche Faktoren und Erfahrungswerte zur Stufenweisen Wiedereingliederung in der Diskussion richtet den Fokus auf die Akteure in den Betrieben. Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist eine mögliche Maßnahme im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), um Arbeitnehmenden mit einer Erkrankung oder einer Behinderung bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Wie insbesondere aus betrieblicher Sicht die StW in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann, welche wesentlichen Faktoren und Herausforderungen beachtet werden sollten, ist Schwerpunkt des dreiwöchigen Austauschs der DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) bis zum 3. Dezember 2024.


    Diskutieren Sie mit!


    > Zur Diskussion

    Schritt für Schritt zurück in den Beruf bei Arbeitsunfähigkeit: Anforderungen und Herausforderungen an betriebliche Akteure

    Wesentliche Faktoren und Erfahrungswerte zur Stufenweisen Wiedereingliederung in der Diskussion


    Die Stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist eine mögliche Maßnahme im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), um Arbeitnehmenden mit einer Erkrankung oder einer Behinderung bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Wie insbesondere aus betrieblicher Sicht die StW in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann, welche wesentlichen Faktoren und Herausforderungen beachtet werden sollten, ist Schwerpunkt einer dreiwöchigen Online-Diskussion der DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) ab dem 12. November 2024.

    Die Diskussion ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Federführend begleitet Prof. Dr. Dörte Busch, Mitglied des Zentrums für Sozialforschung Halle e. V., die Diskussion.

    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen zudem die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Alfons Adam, ehem. Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertreter bei Daimler; ehem. Sprecher des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen aus der Deutschen Automobilindustrie
    • Prof. Dr. iur. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Mit-Herausgeberin des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht der DVfR
    • Dr. Betje Schwarz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation (iqpr) an der Deutschen Sporthochschule Köln
    • Dr. Marco Streibelt, Leiter des Dezernats Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund
    • Martina Wunder, Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    >Hinweise zum Ablauf der Diskussion