Beiträge von Team

    Hier vor Ort ist das eher ein schlechter Witz . . . erstens fehlt es schon an einem Klingelschild (beim letzten Besuch).... dann war keiner da (weil man wohl noch einen anderen Kreis "versorgt" (so auf telefonische Nachfrage). Und barrierefrei sah das auch nicht aus (wobei ich die Gebäuderückseite nicht gesehen habe... aber auch kein Hinweisschild dazu). Wäre ich Rollifahrer bei Anreise aus der näheren Provinz (grottiger ÖPNV!).... hätte ich wohl im Strahl gekotzt.... für mich war es dann "nur" ein unfreiwilliger Stadtspaziergang.

    Guten Tag NMT, im Sinne der Sachlichkeit der Beiträge möchten wir hier an unsere Netiquette erinnern. Kritik und sachliche Einwände bereichern die Diskussion und sind ausdrücklich erwünscht, zugleich wünschen wir uns konstruktive Beiträge, die zu einem respektvollen und lösungsorientierten Austausch beitragen können. Viele Grüße sendet Ihr FMA-Team

    Wobei man glauben kann, dass das Betroffenen in Großstädten eher gelingt . . . . (schwer-)behindert auf dem platten Land: da ist das Schicksal wohl oft schnell besiegelt...... es drohen Klassiker wie Werkstatt oder gar Pflegeeinrichtung (das haben wir schon immer so gemacht..... hat sich so bewährt...... )


    Lesenswert dazu => https://www.zeit.de/2023/48/me…rtenwerkstatt-trisomie-21

    Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle darum bitten, nur frei zugängliche Inhalte zu verlinken. Grundsätzlich sollte ein Link die Aussage des Beitrags lediglich ergänzen. Kommerzielle Webseiteninhalte bitten wir zu vermeiden, um allen Nutzerinnen und Nutzern die Teilhabe zu ermöglichen.

    Im Rahmen der Diskussion wurden bereits die Qualifikation bzw. Kompetenzbereiche von Lotsinnen und Lotsen angesprochen.

    Hierzu erreichte uns auch folgender Kommentar:

    Zitat von Gast

    „Diese Lotsen brauche ein breit gefächertes Wissen, sollen das Ehrenamtliche machen? Oder braucht es Hauptamtliche dazu, dann wäre eventuell eine Ausbildung oder sogar Studium notwendig. Bei Jugendlichen kommt natürlich auch der Jugendschutz dazu.“

    Bis zum 30. April 2024 sind die Foren für das Thema "Lotsen in der beruflichen Rehabilitation" geöffnet. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, es stehen Expertinnen und Experten für den Austausch bereit: Zur Diskussion


    Die vielfältigen Leistungen und Zuständigkeiten in der beruflichen Rehabilitation zu überblicken, ist für alle Beteiligten schwer. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Inklusionsbeauftragte zu bestellen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten zusätzlich von externen Lotsen profitieren, die ihnen mögliche Förderwege näherbringen und sie bei Anträgen unterstützen. Sie könnten zudem in die Betriebe kommen und mit allen Beteiligten passgenaue Wege für eine betriebliche Wiedereingliederung ermitteln. Nur, welche „Navigationshelfer“ gibt es und was bieten sie an? Darum geht es in der aktuellen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.


    Nach Abschluss der Diskussion werden die wesentlichen Ergebnisse in einem Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.


    Das Team von Fragen - Meinungen - Antworten wünscht Ihnen eine interessante Diskussion!

    Die nächste Online-Diskussion im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ wird sich mit "Lotsen" bzw. "Navigationshelfern" für mehr Orientierung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben befassen. Der Austausch wird vom 9. bis 30. April 2024 unter Federführung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und unter Beteiligung von Expertinnen und Experten durchgeführt. Alle Interessierten können Fragen stellen und mitdiskutieren.


    Der Link wird ab Dienstag im Forumsbereich "Diskussionen" bereitgestellt.

    Diskussionszeitraum: 9. bis 30. April 2024


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Lotsen in der beruflichen Diskussion" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (siehe Mehr zum Thema)
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button „Neues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesucherinnen und -besuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 30. April 2024 geschlossen, sie bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Einen Ausbildungsplatz finden, den Arbeitsplatz anpassen, Zuschüsse beantragen? Hier sind nicht nur Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, sondern auch ihre Arbeitgeber bisweilen überfordert. Lotsen könnten ihnen Orientie­rung und kontinuierliche Begleitung geben. Nur, welche „Navigationshelfer“ gibt es und was bieten sie an? Darum geht es vom 9. bis 30. April 2024 in der Online-Diskussion „Lotsen in der beruflichen Rehabilitation“ der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Alle Interessierten können Fragen stellen und mitdiskutieren. Es stehen Expertinnen und Experten zur Verfügung.


    Beim Übergang von der Schule in den Beruf oder bei der beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit kommen für Menschen mit Behinderungen mitunter mehrere Reha-Träger für verschiedene Leistungen in Frage. Das trifft auch für Übergänge aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu. Die vielfältigen Leistungen und Zuständigkeiten zu überblicken ist für alle Beteiligten schwer. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Inklusionsbeauftragte zu bestellen. Insbesondere kleinere Unternehmen könnten zusätzlich von externen Lotsen profitieren, die ihnen mögliche Förderwege näherbringen und sie bei Anträgen unterstützen. Sie könnten zudem in die Betriebe kommen und mit allen Beteiligten passgenaue Wege für eine betriebliche Wiedereingliederung ermitteln. Lotsende Ansprechpartner sind beispielsweise Integrationsfachdienste, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, Reha-Fachberaterinnen und -berater oder Firmendienste der Reha-Träger. In verschiedenen Projekten, z. B. der Jobcenter, wird nach Wegen für eine gute Vernetzung der Beteiligten gesucht. Eine lotsende Funktion ist auch beim Jobcoaching und individuellen Fallmanagement gegeben.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Jörg Barlsen, Gemeinnützige FSP GmbH, Münster
    • Clarissa von Drygalski, Universität Kassel
    • Julia Hauffen, Agentur für Arbeit Meschede-Soest
    • Alfred Jakoby, Sozialrechtsexperte
    • Ira Kummrow, Kompetenzzentrum für Vermittlung und Integration Leipzig
    • Mandy Ludwig, Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal
    • Tatjana-Maria Schmidt, Jobcenter Märkischer Kreis
    • Alexander Thomas, Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.

    Federführung: Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter Reha-Recht.de veröffentlicht. Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


    Hinweise zum Ablauf der Diskussion


    Weitere Informationen zum Thema:

    Kohte, Wolfhard; Kaufmann, Susanne: Lotsen und Netzwerke in der betrieblichen Gesundheitspolitik - Praxisbeispiele für eine inklusive Gesundheitspolitik in kleinen und mittleren Unternehmen, Forschungsförderung Working Paper, Düsseldorf, 114 Seiten, abrufbar als PDF unter https://www.boeckler.de/de/fau…il.htm?sync_id=HBS-007959

    Nach Abschluss der Diskussionsphase am 31.10.2023 erreichte das Team die Antwort von Kerstin Bruère, die wir nicht vorenthalten möchten:


    Liebe Frau Brockerhoff,


    ich finde es sehr gut, dass wir darin einig sind, dass die Leistungen „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ geeignete Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK darstellen.


    Sie bemängeln die Zugangsvoraussetzungen für diese Teilhabeleistungen. Dazu lassen Sie mich bitte folgendes antworten:


    Der Gesetzgeber hat gemäß UN-BRK dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben und mit Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Für Menschen mit Behinderungen, die noch am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können, also nicht als voll erwerbsgemindert gelten, gibt es eine Vielzahl von Teilhabeleistungen, die Ihnen den Zugang zur Arbeitswelt erleichtern/ ermöglichen (med. Reha, berufl. Reha, Eingliederungszuschüsse, Probearbeit, Jobcoaching etc pp.). Für Menschen mit Behinderungen, die bereits in einem Arbeitsbereich einer WfbM arbeiten, hatte der Gesetzgeber bis 2018 außer der Möglichkeit eines regulären Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt keinerlei Möglichkeiten vorgesehen. Der gesetzliche Auftrag der WfbM, Menschen mit Behinderungen aus WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen, gelang (und gelingt) in Deutschland leider viel zu selten. Um diesen Menschen jedoch ebenso wie denen, die nicht einer WfbM arbeiten, Chancen für eine selbstbestimmtere Teilhabe am Arbeitsleben zu eröffnen, hat man 2018 das Budget für Arbeit gesetzlich im SGB IX verankert.


    Der Zugang für dieses Budget für Arbeit ist deshalb den Menschen mit Behinderungen vorbehalten, die sonst keine dieser Möglichkeiten hatten. Ich finde das korrekt so. Einzige Zugangsvoraussetzung ist, dass der Zugang zum Arbeitsbereich einer WfbM besteht und bereits eine berufliche Bildung durchlaufen war. Weitere Zugangsvoraussetzungen gibt es im Budget für Arbeit nicht. Und weil die Menschen mit Behinderungen, die eine Sonder-/Förderschulkarriere hinter sich haben und „planmäßig“ sofort aus der Schule in die WfbM gewechselt sind, hinsichtlich ihrer Bildung ebenso benachteiligt waren, hat man konsequent für diesen Personenkreis das Budget für Ausbildung geschaffen. Damit ist es gelungen, dass allen Menschen mit Behinderungen, auch denen in einer WfbM, der Zugang zu Ausbildung jenseits einer WfbM ermöglicht wird.


    Expertinnen und Experten sind sich inzwischen darin einig, dass die qualitativen Anforderungen an das Budget für Ausbildung für sehr viele Werkstattbeschäftigte viel zu hoch sind und deshalb soll es zukünftig auch möglich sein, dass Teilqualifizierungen und einzelne Qualifizierungsbausteine auch als Leistung im Budget für Ausbildung anerkannt werden. Dazu bedarf es jedoch einer Gesetzesänderung seitens des Bundes. Die Länder haben den Bund bereits dazu aufgefordert.


    Mit freundlichen Grüßen


    Kerstin Bruère

    Die Diskussion "Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen" vom 11. bis 31. Oktober 2023 ist beendet. Die Foren sind geschlossen. Unser Dank geht an alle Leserinnen und Leser, alle Teilnehmenden für ihre Fragen, Meinungen und Impulse und an unsere Expertinnen und Experten für ihre sehr engagierte Begleitung des Diskussionsverlaufs.


    Die Diskussion bleibt dauerhaft nachlesbar. In Kürze erscheint eine Zusammenfassung als Fachbeitrag auf www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    • Im Forschungsbericht „Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 BTHG (Finanzuntersuchung) / Abschlussbericht 2022“ finden sich unter 4.1 Budget für Arbeit statistische Daten, abrufbar über BMAS Publikationen.
    • Im „Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe“ gibt es statistische Werte unter Punkt 3.3. Budget für Arbeit und länderspezifische Programme (abrufbar über REHADAT-Statistik.de)

    Welche Probleme entstehen in Antragsverfahren bzw. bei der Bewilligung von Leistungen? Wie lassen sich Bewilligungsverfahren verlässlich gestalten?


    (Dies ist eine Impulsfrage des Teams.)


    Zitat von Gast

    Ich bin derzeit als Schwerbehindertenvertretung für 259 Kollegen/innen*/- zuständig.
    Bei vielen geht die Behinderung auch in den psychischen Bereich rein.
    Auslöser ist oft Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, Arbeitsüberlastung und auch oft einhergehend mit körperlichen Behinderungsarten.


    Wenn eine Person nicht mehr so kann wie es der Arbeitsplatz vorsieht, wird meines Erachtens viel zu schnell über den Amtsarzt geklärt welche Einsatzmöglichkeit für die betreffende Person noch möglich ist.

    Das amtsärztliche Gutachten hängt dann oft wie ein Makel an der Person und ein guter Wiedereinstieg in den Arbeitsprozeß wird damit verbaut.

    Dieser Beitrag wurde anonym an das Team übermittelt.