Beiträge von Team

    Diskussionszeitraum: 11. bis 31. Oktober 2023


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch „Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen“ zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (s. „Mehr zum Thema“).
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig (zur Registrierung für neue Forenmitglieder).
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem ButtonNeues Thema“ eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button „Antworten“, mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion wird im Laufe des 31. Oktobers 2023 geschlossen, sie bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forenmitgliedern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder Anmeldung stoßen oder haben Sie Anregungen für uns, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Dies ist Anlass für eine offene Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ab dem 11. Oktober 2023 unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.


    Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering („Einmal WfbM, immer WfbM“). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.


    Zur Klärung der Diskussionsthemen stehen die folgenden Expertinnen und Experten zur Verfügung:

    • Tanja Apholte, Diversity Manager und Inklusionsbeauftragte, DHL Airways GmbH
    • Kerstin Bruère, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
    • Wolfgang Dings, Berufsförderungswerk (BFW) Bad Wildbad gGmbH
    • Kathrin Engel und Marco Lehmann, Lebenshilfe Westpfalz e. V.
    • Monika Labruier, ProjektRouter gGmbH, Köln
    • Karsten Lutz, Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz, JobWERK Kaiserslautern GmbH
    • Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Sozialrecht/Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Hochschule Nordhausen
    • Andrea Seeger, Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, Nürnberg
    • Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.

    Federführung: Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


    Wesentliche Aspekte der Diskussion werden im Anschluss zu einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.


    Hinweise zum Ablauf der Online-Diskussion


    Weitere Informationen zum Thema


    Im November 2022 waren die Budgets für Arbeit bzw. Ausbildung schon einmal Thema einer Online-Diskussion. Damals wurden grundsätzliche Fragen zu den beiden Instrumenten geklärt: Voraussetzungen, Verfahrensabläufe, Weitentwicklungsbedarfe. In der aktuellen Diskussion möchten wir den Bezug zu Menschen mit kognitiven und seelischen Beeinträchtigungen schaffen und Fragen mit diesem Schwerpunkt vertiefen.


    Zum Diskussionsverlauf "Die Budgets für Arbeit und Ausbildung - verkannte Leistungen?" vom November 2022

    Die Schwerpunkte der Online-Diskussion "Barrierefreiheit in der Reha" wurden nun in einem Fachbeitrag zusammengefasst und unter http://www.reha-recht.de veröffentlicht. In der Diskussion ging es um die Bedeutung barrierefreier Rehabilitations- und Teilhabeleistungen für eine erfolgreiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Im Mittelpunkt standen die Barrieren, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen können, z. B. in Gebäuden und Räumen, bei der Kommunikation und bei digitalen Angeboten. Diesen wurden die gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit sowie die Bereitschaft zu angemessenen Vorkehrungen auf Seiten der Rehabilitationsträger und Leistungserbringer gegenübergestellt. Daran anknüpfend ging es in der Diskussion auch um Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.

    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Im Juni wurde die Beratungslandschaft unter die Lupe genommen. Der dreiwöchige Austausch endete am 21. Juni. Wir danken allen Interessierten und Teilnehmenden für ihre Fragen, Meinungen und Impulse und unseren Expertinnen und Experten für ihre engagierte Begleitung.


    Der Diskussionsverlauf bleibt dauerhaft nachlesbar. In Kürze erscheint eine Zusammenfassung als Fachbeitrag auf www.reha-recht.de.


    Ihr Team von Fragen - Meinungen - Antworten

    Vielen Dank für Ihre aktive Diskussion. Nur leider trifft der Austausch zu den „Anderen Leistungsanbietern“ nicht ganz das Thema unserer aktuellen Diskussionsrunde, auch wenn es sich sicherlich um einen wichtigen Beratungsinhalt dreht. Wir möchten Sie inhaltlich nicht bremsen, aber vorschlagen, den Austausch zu den Anderen Leistungsanbietern ggf. auf „Ihr Reha-Thema“ zu verlegen. Die aktuelle Diskussion gilt eher der Beratung an sich.


    Durchaus relevant ist aus unserer Sicht jedoch die Frage, wie damit umgegangenen werden kann, wenn sich in der Beratung Fragen stellen, auf die auch Beratende (zunächst) keine Antwort haben? Siehe dieses Thema


    Ihr Team von Fragen – Meinungen - Antworten

    Ein Team aus Expertinnen und Experten steht bereit, wenn es vom 1. bis 21. Juni um die Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geht. Was macht gute Beratung zu diesem Thema aus? Welche Angebote gibt es? Wie sind die Erfahrungen damit?


    Wir freuen uns darauf, die Beratungslandschaft in einer interaktiven Diskussion zu beleuchten und sind gespannt, welche Impulse, guten Beispiele oder Fragen in den Austausch eingebracht werden. Diskutieren Sie mit!


    Zur Diskussion

    Diskussionszeitraum: 1. bis 21. Juni 2023


    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Austausch "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Beratung" zu beteiligen.

    • Ein Kreis aus Expertinnen und Experten begleitet die Diskussion fachlich (s. „Mehr zum Thema“).
    • Interessierte können ihre eigenen Fragen einreichen und auf Beiträge anderer Diskussionsteilnehmender antworten. Dazu sind eine kostenfreie Registrierung als Forenmitglied und eine Anmeldung notwendig.
    • Nach der Anmeldung können Nutzerinnen und Nutzer mit dem Button "Neues Thema" eigene Fragen einreichen. Zu jedem Thema gibt es einen Button "Antworten", mit dem auf den Beitrag reagiert werden kann.
    • Die Beiträge sind grundsätzlich öffentlich und können von allen Seitenbesuchern gelesen werden.
    • Wir bitten alle Beteiligten, gut verständlich zu schreiben, Fachbegriffe zu erläutern und weiterführende Links lediglich als Zusatz einzusetzen. Die Kernaussage sollte im entsprechenden Beitrag enthalten sein.
    • Im Anschluss an die aktive Diskussionsphase wird der Diskussionsverlauf zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht.
    • Die Diskussion bleibt auch nach dem Diskussionszeitraum öffentlich nachlesbar.

    Weitere Informationen finden Sie unter Über das Forum (FAQ). Für den Austausch außerhalb moderierter Diskussionen ist Ihr Reha-Thema durchgängig für neue Beiträge von registrierten Forennutzerinnen und -nutzern geöffnet. Sollten Sie auf Probleme mit der Registrierung oder der Anmeldung stoßen oder uns Anregungen mitteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@reha-recht.de.

    Für Menschen mit Behinderungen eröffnet sich in Deutschland eine ganze Band­breite an Beratungsangeboten, wenn es um die Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben geht. Aber wie muss eine gute Beratung aussehen? Welche Fragen und Erwartungen haben Ratsuchende? Wo liegen Möglichkeiten und Grenzen der jewei­ligen Angebote? Gemeinsam laden die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihre wissen­schaftliche Kooperationspartnerin an der Humboldt-Universität zu Berlin vom 1. bis 21. Juni 2023 zu einem interaktiven Austausch ein.


    Um mehr über die Beratungslandschaft, wesentliche Beratungsthemen oder die Qualifizierung und Vernetzung der Beratenden zu erfahren, haben die Veranstaltenden Vertreterinnen und Vertreter der unter­schied­lichen Beratungsangebote zu einem dreiwöchigen Austausch im interaktiven Forum „Fragen – Meinungen – Antworten Rehabilitations- und Teilhaberecht“ eingeladen. Diese informieren dort über ihre Beratungspraxis und nehmen Stellung zu Fragen oder Erfahrungen der Diskussions­teilnehmenden. Ziel ist es, Handlungsbedarfe zu erkennen und Lösungen sowie „best-practice“-Beispiele im Sinne einer guten Qualität der Beratung, verbesserter Zugänglichkeit oder optimierter Abläufe aufzuzeigen.


    Folgende Expertinnen und Experten begleiten die Online-Diskussion fachlich:

    • Manfred Becker, ehem. IFD Köln;
    • Andreas Bieringer, Frédérique Chaudière und Ute Spitzbarth, Deutsche Rentenversicherung Bund ("DRV Bund Rehaberatungsdienst")
    • Kirsten Ehrhardt, EUTB - Heidelberger Selbsthilfebüro;
    • Helmut Greiner, Schwerbehindertenvertretung Volkswagen AG
    • Jeanette Oechsl, Social Impact gGmbH (enterability);
    • Dagmar Piontkowsky und Sylvia Rischer, EUTB - Freier Betreuungsverein Teltow-Fläming e.V.;
    • Dr. Dieter Schartmann, Landschaftsverband Rheinland.

    Federführung:


    Prof. Dr. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin

    Team: Lea Mattern; Dr. Tonia Rambausek-Haß


    Weitere Hinweise zum Ablauf der Diskussion

    Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann sandte folgenden Beitrag zu dieser Diskussion:

    Auf ihrem 65. Treffen am 11. und 12. Mai 2023 in Bad Nauheim haben die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) die „Bad Nauheimer Erklärung“ verabschiedet. Hierin heißt es in der Präambel:

    „Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Artikel 25 (Gesundheit) dazu verpflichtet, das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass der Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung inklusiv und barrierefrei gestaltet sein muss und Angebote bereitgestellt werden, die „Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung“ benötigen. Weiterhin hat sich Deutschland mit Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation) verpflichtet, die Zugänge zu medizinischer Rehabilitation mit dem Ziel zu gewährleisten, Menschen mit Behinderungen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit sowie umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten zu ermöglichen. Dies gilt auch für geflüchtete Menschen.“

    In dem Abschnitt „Zugang zum Gesundheits- und Rehabilitationssystem“ präzisieren die Behindertenbeauftragen die Forderung an barrierefreie Arzt und Therapiepraxen:

    „In Deutschland gibt es z.B. rund 200.000 Arzt- und Therapiepraxen. Doch über 80 Prozent davon sind für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich und nutzbar. Die Beauftragten fordern daher: „… die Einführung einer über die bereits bestehenden rechtlichen Vorgaben hinausgehende gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen in dieser Legislaturperiode. Die Schaffung barrierefreier Strukturen muss bei Neuzulassung, Übernahmen und Umbau verpflichtend sein sowie flankierend von Bund und Ländern gefördert werden.“

    Möglichkeiten und Schwierigkeiten der barrierefreien Anpassung einer Praxis: Ein Beispiel

    Die Forderungen sind gerechtfertigt, jedoch im Einzelfall nicht einfach umzusetzen. Viele Praxen befinden sich in Wohnhäusern oder Gebäuden, die nicht barrierefrei sind. Die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der barrierefreien Anpassung einer Praxis können am Beispiel einer sozialmedizinischen Untersuchungsstelle In Frankfurt am Main dargestellt werden.

    Die Praxis befindet sich in Eschersheim, einem nördlichen Vorort mit guter Verkehrsanbindung (U-Bahn in unmittelbare Nähe – rollstuhlgerecht) In dieser Einrichtung werden pro Jahr etwa 150 Gutachten nach Untersuchung für Sozialgerichte erstellt. In den Praxisräumen war in den vergangenen drei Jahrzehnten eine Frauenarztpraxis ansässig. Die Patientinnen mussten, um in das Hochparterre zu gelangen acht Stufen überwinden. Rollstuhlfahrerinnen ohne Begleitung konnten die Praxis nicht besuchen.
    Bei der Übernahme der Praxisräume im Jahr 2016 wurde mit den Vermietern vereinbart, dass eine Anpassung des Gebäudes möglich sein sollte, um eine weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen:

    • Dazu war es notwendig, an der Treppe Umbauten vorzunehmen.
    • Die Dachentwässerung musste verlagert werden, der Treppenbelag wurde deswegen teilerneuert.
    • Im Anschluss daran wurde ein Treppenlift installiert. Dieser ermöglicht es Rollstuhlfahrern oder Personen mit einer Gehbehinderung in die Praxis zu kommen.
    • Der Treppenlift wird dafür bis auf den Boden des Bürgersteigs herabgefahren, der Betroffene kann entweder im Rollstuhl oder auf einem Sitz bis in die Praxisräume hochgefahren werden. Für die Bedienung des Aufzuges und die Gewährleistung der Sicherheit der Patienten sind jeweils zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anwesend.
    • Der Treppenlift hat sich bewährt. Bei regelmäßiger Wartung hatten wir keine Ausfälle. Unfälle konnten vermieden werden.

    Die Umgestaltung der Praxis war möglich. Allerdings war der Aufwand finanziell nicht unerheblich (ca. 20.000 €). Zuschüsse wurden nicht in Anspruch genommen. Bei einer Nutzungsfrequenz von bis zu zehn Rollstuhlfahrern pro Woche erscheint die Lösung angemessen.

       


    Würde eine größere Anzahl von Rollstuhlfahren die Praxis frequentieren, so müsste einen struktureller Umbau des Gebäudes mit Einbau eines Aufzuges erfolgen, die Kosten dürften nicht unter 100.000 € liegen.

    Fazit:

    Der Umbau von Arzt- und Therapiepraxen ist grundsätzlich möglich. Allerdings dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil von Arztpraxen aufgrund der baulichen Situation nicht umbauen lassen. In diesen Fällen kommt nur eine Verlegung in barrierefreie Gebäude in Frage.

    Im Zeitraum 2021/2022 wurde das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) evaluiert. Kernanliegen des BGG ist es, Barrierefreiheit herzustellen und vor Benachteiligungen durch Behörden der Bundesverwaltung zu schützen. Im November vergangenen Jahres wurde der Evaluationsbericht durch den Deutschen Bundestag veröffentlicht. Der Bericht zeigt politischen Handlungsbedarf auf. Fast zeitgleich kündigte die Bundesregierung den Start der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ an.


    Auf der Fachtagung werden die Ergebnisse der BGG-Evaluation einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit vorgestellt. Mit Teilnehmenden aus Betrieben, Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Rechtsprechung und Politik sollen Praxis, Perspektiven und Reformbedarfe zur Förderung der Gleichstellung sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Barrierefreiheit diskutiert werden.


    Veranstalter: Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung, Universität Kassel
    Ort: Frankfurt / Main, Metropolitan Hotel by Flemings
    vom: 13.10.2023, 09:30 Uhr
    bis: 13.10.2023, 15:30 Uhr


    Die Veranstaltung wird simultan in Gebärdensprache und Schrift übersetzt.


    Programm (PDF, 296 KB) auf der Website des HSI, öffnet in neuem Fenster.


    Weitere Informationen auf der Website des Hugo Sinzheimer Instituts

    Sie sprechen die Rolle der Digitalisierung in Maßnahmen der beruflichen Bildung an und weisen darauf hin, dass eine "barrierefreie digitale Infrastruktur, barrierefreie Assistenztechnologien sowie Kompetenzschulungen unverzichtbar" sind. Wie werden Menschen mit Behinderungen im Projekt KI-KOMPASS Inklusiv beteiligt, um die Barrierefreiheit sicherzustellen?


    Inwieweit bestehen für Rehabilitanden in Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Anpassung, Ausbildung- und Weiterbildung derzeit Barrieren aufgrund der Digitalisierung oder stellt die Digitalisierung selbst eine Barriere dar (weil z.B. bestimmte Qualifikationen erforderlich sind)? Welche Bedarfe können diesbezüglich in außerbetrieblichen Ausbildungen auftreten?

    Hier wird angesprochen, dass es eine Erleichterung wäre, wenn Rehabilitanden ihre Daten nur einmal digital und datenschutzkonform eingeben müssten und unterschiedlichen Akteuren zur Verfügung stellen könnten.


    Welche digitalen Instrumente nutzen Ärzte, Reha-Träger, Kliniken und Einrichtungen bereits? Und wie wurden bzw. werden Menschen mit Behinderungen in deren Planung und Entwicklung einbezogen?

    Vom 26. April bis 23. Mai 2023 (verlängert!) wird in diesem Forum über das Thema "Barrierefreiheit in der Reha" diskutiert.


    Akteurinnen und Akteure der Rehabilitation haben die Aufgabe, ihre Leistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. In der Praxis bestehen aber immer noch wesentliche Hürden: von der Kontaktaufnahme und Beratung über Formulare und Bescheide bis zur Umsetzung von Reha-Maßnahmen. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) veranstaltet ab 26. April 2023 gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, der Universität Kassel, einen dreiwöchigen Online-Austausch zur Barrierefreiheit in der Rehabilitation für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben.


    Darüber diskutieren Interessierte, Menschen mit Behinderungen, Akteurinnen und Akteure in der Rehabilitation, aus Integrationsämtern oder Beratungsstellen, aus Wissenschaft und Forschung. Die Diskussion soll Raum für Impulse, Erfahrungen und Lösungswege geben. Reden Sie mit!


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