Beiträge von Kerstin Roth

    Mir fällt in diesem Zusammenhang ein praktisches Beratungsbeispiel aus unserem Integrationsfachdienst ein: Vor einiger Zeit kontaktierte uns ein Unternehmen, dass eine Bewerbung für ein Praktikum von einer sehbehinderten Person erhalten hatte. Man wollte dem Bewerber gerne das Praktikum zusagen, war jedoch intern unsicher, was zu beachten sei und auch wie genau sich die Arbeit der Person am PC gestalten lassen kann. In einem persönlichen Gespräch informierte ich dann über mögliche Hilfsmittel für die PC-Arbeit und wir sprachen auch sehr offen über die Unsicherheiten, die bei den Verantwortlichen im Unternehmen in Bezug auf den Umgang miteinander vorhanden waren. es zeigte sich, dass der bewerber die notwendigen Hilfsmittel bereits besas und nach Rücksprache mit der IT-Abteilung diese auch am Praktikumsplatz ohne große Probleme einsetzbar waren. Ganz besonders wichtig war aber auch der Austausch zum Umgang miteinnader. Es bestand eine große Sorge, zuviel, zuwenig oder "falsche" Hilfestellung zu leisten. Dies konnten wir im Gespräch gut und sehr offen thematisieren. Das Praktikum fand daraufhin zeitnah statt und war, wie mir der Betrieb im Nachhinein berichtete, eine wertvolle Erfahrung für alle Beteiligten. Vielleicht kann Barrierefreiheit in diesem Fall auch als Abbau von Unsicherheit beschrieben werden.

    Sie können sich beispielsweise an den Integrationsfachdienst vor Ort oder den technischen Beratungsdienst wenden und sich über konkrete Ansatzpunkte zur barrierefreien Gestaltung der Arbeitsumgebung informieren. Oft erleben wir es in der betrieblichen Praxis, dass arbeitgeberseitig eine große Offenheit für die barrierenfreie Gestaltung des Arbeitsumfeldes besteht, jedoch nur wenige konkrete Ansatzpunkte bekannt sind oder auch befürchtet wird, dass entsprechende Maßnahmen sehr umfangreich werden. Wenn im Gespräch dann konkrete Maßnahmen angesprochen werden, wird das Thema besser greifbar und oft auch leichter umsetzbar.

    Als Arbeitgeber erstreckt sich Ihre Verpflichtung ausschließlich auf die Arbeitsstätte, d.h. man könnte es als Betriebsgelände umschreiben. Als "Arbeitsumfeld" gelten hierbei entsprechend Einrichtungen wie z.B. Pausenräume, Ankleideräume, sanitäre Anlagen, Wege, etc. die von dem / der Mitarbeiter/in mit Behinderung genutzt werden können. Es ist damit also das weitere Umfeld um den konkreten Arbeitsplatz dieser Person herum gemeint.
    bezüglich des Arbeitsweges kann der / die betroffene Mitarbeiter/in Leistungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes beantragen.

    Für die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung kann es Kostenbeteiligungen von unterschiedlichen Seiten geben. Handelt es sich um eine neu eingetretene Behinderung oder um eine gravierende Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, ist üblicherweise ein Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) zuständig. Geht es jedoch im Arbeitsverhältnis um den Ausgleich vorhandener behinderungsbedingter Einschränkungen, ist das Integrationsamt zuständig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten dann von der jeweils zuständigen Stelle sowohl Beratung zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung wie auch finanzielle Förderleistungen.