Beiträge von bfisseler

    Meiner Meinung nach sind die Unterschiede zwischen den Begriffen eher gering und der Übersetzung bzw. der unterschiedlichen Herkunft geschuldet. Vergleicht man die Ausführungen in Artikel 9 der UN-BRK mit dem § 4 BGG, so findet sich deutlich mehr Übereinstimmungen als Unterschiede. In der englischsprachigen Fassung der UN-BRK wird in Artikel 9 der Begriff "Accessibility" verwendet, den ich persönlich mit "Barrierefreiheit" übersetzen würde, der aber in der deutschsprachigen Fassung eben mit "Zugänglichkeit" übersetzt wurde.
    Beide Begriffe - Barrierefreiheit und Zugänglichkeit - stehen dafür, Dinge des alltäglichen Lebens (physische Umwelt, Kommunikations- und Informationsangebote) so zu gestalten, dass alle Menschen sie gleichermaßen selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. In meinen Augaben hat die Unterscheidung daher auch keine praktischen Auswirkungen bzw. macht keinen Unterschied.
    Aber vielleicht ist ja jemand anderer Meinung?