Beiträge von Andreas Weber

    Richtig ist, dass die angesprochenen Tätigkeiten von therapeutischen Fachkräften (insbesondere Ergo- und Physiotherapeuten so wie Logopäden) Bestandteil des Systems der gesundheitlichen und rehabilitativen Versorgung in Deutschland sind und die Forderung hierbei stets auch am Ziel der selbstbestimmten Teilhabe sich zu orientieren nachvollziehbar ist. Die im DVfR Positionspapier genannten Empfehlungen, dass die kurative Heilmittelversorgung sich verstärkt an der Teilhabe zu orientieren habe, tritt zu einem Zeitpunkt in die Diskussion, in der gerade aktuelle verbandspolitische Interessen (http://www.osteopathie.de/serv…mitteilungen---1467259980) die Politik wieder dazu anregen Grundsatzfragen der Heilmittelversorgung neu zu überdenken.
    Die Forderung, dass auch die medizinische Rehabilitation sich verstärkt an der Teilhabe zu orientieren habe- über das jetzige Maß hinaus- halte ich angesichts der sozialrechtlichen Gegebenheiten weder jetzt noch in naher Zukunft für erfolgversprechend, da die Wiedereingliederung in
    Arbeit bzw. die Teilhabe am Arbeitsleben unbestreitbar Ziel der medizinischen Rehabilitation durch die DRV bleiben wird.
    Hierbei werden auch die bestehenden Defizite deutlich: gerade im Übergang zum ambulanten Sektor sind aktuell die meisten Reibungsverluste in der Versorgungskette. Obwohl der Gesetzesrahmen in Deutschland eine nahtlose Fortführung notwendiger Behandlungsmaßnahmen nach Ende der medizinischen Rehabilitation generell ermöglicht, kommt es insbesondere in der Versorgung mit ambulanten Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie (entsprechend der ambulanten Verordnungsgrundlage - den Heilmittelrichtlinien) wiederholt zu Abbrüchen, Verzögerungen oder aber Fehlversorgung im unmittelbaren poststationären Zeitraum z.B. nach Schlaganfall. Um Menschen z.B. nach einem Schlaganfall Teilhabe im Sinne von größtmöglicher Unabhängigkeit von fremder Hilfe zu ermöglichen, stellt die Sicherung der Kontinuität ambulanter Heilmittelversorgung nur einen Baustein von mehreren dar. Wesentlich sind ebenso die Vorbereitung der Rehabilitanden und deren Angehörigen auf die veränderte Situation zu Hause. Im angloamerikanischen Raum werden seit einigen Jahren Maßnahmen, die auf Vorbereitung der Rehabilitanden und deren Angehörigen auf die veränderte Situation zu Hause abzielen, unter dem Begriff der transitional care zusammengefasst. Ein ähnlich umrissener Begriff für solche Maßnahmen existiert derzeit im deutschsprachigen Raum nicht. Empfehlungen oder Richtlinien für die Professionen der Therapieberufe oder auch interdisziplinäre Empfehlungen für die Vorbereitung der Rehabilitanden und deren Angehörigen existieren in Deutschland bislang nicht. (für die entsprechenden Praxisbeispiele danke ich Frau Dr. Saal, Physiotherapeutin, IGPW, MLU Halle).