In der Praxis gibt es inzwischen diverse Negativbeispiele. Dennoch: Unsere Befragung zum BEM in den Betrieben mit ca. 2.100 Teilnehmenden bestätigt nicht die Annahme, es käme nach dem BEM häufiger zu krankheitsbedingten Kündigungen. Die Teilnehmenden der Befragung gaben mehrheitlich an, dass die Beschäftigten alle (38,5%) oder überwiegend (57,3%) nach Abschluss des BEM-Verfahrens im Unternehmen verblieben sind. Gemäß einer anderen Fragestellung waren die Befürchtungen, dass es zu erleichterten Kündigungen kommen könne, innerhalb der Planungsphase des BEM deutlich höher als nach Einführung des BEM. Offensichtlich trägt die reale Durchführung von BEM-Verfahren eher zu einer gewissen Sicherheit bei, dass das Verfahren nicht missbraucht wird. Die genannten Ergebnisse sind bisher noch nicht veröffentlicht, wir werden sie auf einem Fachtag am 20.2.2017 in Berlin einem Fachpublikum vorstellen.
Ich möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit Kündigungen häufig zurückwiesen, weil kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt wurde. Hier sind einige Urteile zu diesem Thema zu finden: http://www.re-bem.de/tag/urteil/
Beiträge von Christine Zumbeck
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Mich würde im Rahmen unseres Projekts RE-BEM interessieren, welche konkreten Erfahrungen mit den Angeboten der genannten Träger in der Praxis gemacht wurden. Aus unserer Befragung ging hervor, dass die Unterstützungsangebote der Reha-Träger von den Betrieben kaum in Anspruch genommen wurden. Ausnahme: Integrationsamt.
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Im Tomtom: in welchem Verfahrensschritt des BEM bewegt sich die Frage hinsichtlich der Beweiserleichterung? Im BEM-Verfahren ist mir keine Beweispflicht bekannt. Das Verfahren ist unabhängig von der Frage, wer für die Krankheit/en die Verantwortung trägt. Kann es sein, dass es bei euch Krankenrückkehrgespräche gibt und du aus dieser Erfahrung schreibst?