Beiträge von ImTomtom

    BEM kommt aus dem präventiven Kündigungsschutz. Nach meiner Erfahrung geht es nicht um Vertrauen. Ausfallzeiten werden entweder im Kontext "Blaumachen" oder Belastung für die Organisation diskutiert. Natürlich bin ich geprägt von den 18 Jahren Tätigkeit als Vertrauensperson der schwerbeh. Menschen bei meinem Arbeitgeber. Dennoch sind meine Fragen durchaus ernst gemeint. Wie weit reicht die Offenlegungspflicht des Arbeitgebers? Beispiel: Schlechtleistung, Fehler. Reicht die Behauptung und Unterschrift des Dienststellenleiters?