Beiträge von Arbeitsmedizin 2016

    Meiner Meinung nach ist die Ablehnung des Mitarbeiters zu respektieren (auch nach 6 Wochen).
    Die Frage, die ich mir stelle, warum ein BEM-Angebot bereits nach 4 Wochen AU gemacht wurde ?
    Dies kann, von der Sache her, durchaus in manchen Fällen sinnvoll sein, aber in großen Unternehmen muss man über die Abteilung HR ja erst mal eine Art Suchfunktion etablieren, die AU-Zeiten von 6 Wochen (im Ganzen oder in Teilen) während des letzten Kalenderjahres "anzeigt", um dann ein Einladungsschreiben absetzen zu können.
    Wenn man diesen Zeitraum auf (Suchfunktion) 4 Wochen AU verkürzt, werden die BEM-Fälle ja deutlich mehr, alles wird organisatorisch sehr aufwändig und löst sich meiner Meinung vom Gesetzestext § 84. Abs. 2 SGB IX. Hätte für mich dann ein gewisses "Gschmäckle" (im Sinne: die Jagd auf Krankmacher ist eröffnet).

    Sollte eine Beratungsresistenz des Unternehmers vorliegen und weder SiFa, noch BA, noch BR, noch SBV den notwendigen Denk- und Entscheidungsprozess einleiten können, dann wird, spätestens beim ersten Arbeitsgerichtsprozess wegen einer ungerechtfertigten Kündigung, der Arbeitsrichter dem betroffenen Unternehmen den entscheidenden Hinweis geben. Das mag dann schmerzlich sein, war aber offensichtlich nicht vermeidbar.