Beiträge von Ina Riechert

    @Schorsch, die Gewährung einer Teilerwerbsminderungsrente funktioniert nur, wenn jemand im Betrieb arbeitet und deutlich ist, er schafft nicht mehr als 3-6 Stunden täglich. Das will aber grundsätzlich gut überlegt sein und ich empfehle auf jeden Fall vorher eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen und die Zuverdienstgrenzen zu erfragen. Ich bin allerdings schon der Meinung, wenn jemandschon länger eine Teilzeitstellehat, sollte er nicht weiter reduzieren, sondern auch den Betrieb mit in die Verantwortung nehmen .


    @Jolinde, es geht nicht darum besser zu wissen, was Betroffene wollen, sondern wir Profis können den Betroffenen Wege aufzeigen wenn sie wissen, was sie wollen und wenn sie herausfinden wollen, wohin die Reise gehen kann. Die Realität ist auch, dass es viele Menschen mit psychischen Störungen gibt, die im Arbeitsleben stehen und dabei mit Vorurteilen und Ängsten vor Stigmatisierung zusätzlich zu ihren eigenen Problemen zu kämpfen haben.Wer gelernt hat, wo seine Stärken sind und wie er mit seinenSchwächen umgehen kann, der ist oft sehr wohl arbeitsfähig. Da gilt es das passende zu finden und das ist machmal so wie eine Stecknadel im Heuhaufen suchen und braucht Ausdauer, Mut, Kreativität und einen Betroffenen, der wieder an sich glaubt. Es lohnt sich aber - das zeigt ja auch der Bericht von Lutz07. Ich stimme Dir zu, dass jeder sein eigenes Tempo finden muss, um sich zu entwickeln und gut ist, wenn er jemanden an der Seite hat, der sich ein wenig auskennt mit dem Sozialversicherungssystem und dem Arbeitsleben.


    Menschen, die schon lange raus sind aus dem System haben auch die Möglichkeit über einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das geht sogar im Rentenbezug. Grundsätzlich gilt immer noch Reha vor Rente. Si ein Reha-Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden und diese Frist ist überschaubar und dauert nicht Jahre. Es stimmt allerdings, dass die RV überfordert ist, wenn man beide Anträge gleichzeitig stellt. Besser ist dann nacheinander.Da würde ich erst zum Reha Antrag raten. Der kann dann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, wenn es nicht klappt. Ich kann nur empfehlen, sich gründlich beraten zu lassen- beispielsweise bei den Rehaberatern der Rentenversicherung oder den Fallmanagern beim jobcenter und deutlich zu machen, was man möchte. Wer i n der Nähe eines der Beruflichen Trainingszentren oder Berufsförderungswerke wohnt, kann auch dort um eine Beratung nachfragen.

    Ein sonntägliches Hallo in die Runde, ich möchte zu einigen der genannten Punkte etwas ergänzen. Gute Testungen zur Erprobung der Leistungsfähigkeit können meiner Meinung nach weder mit einem Fragebogen noch mit einem kurzen Assessment durchgeführt werden. Sinnvoll sind längere Maßnahmen, in denen die Betroffenen sich bei der Arbeit erfahren können mit ihren Stärken und Schwächen.Dazu gibt es Möglichkeiten. Angeboten werden solche Maßnahmen in Beruflichen Trainingszeiten, die eigens für Menschen mit psychischen Störungen gegründet wurden Dort werden sie von multiprofessionellen Teams begleitet.Deren Angeboten findet man unter:
    bag-btz.de Das ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Beruflichen Trainingszentren, die es eigentlich in jedem Bundesland geben sollte. Inzwischen sind auch überall andere Anbieter mit Angeboten für Menschen mit psychischen Störungen unterwegs. Im Einzelfall sollte man deren Angebote genau prüfen. Berufliche Trainingszentren überprüfen die Leistungsfähigkeit, trainieren für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und begleiten diesen Weg.


    Im Rahmen des BEM kann eine Stufenweise Wiedereingliederung - sauber geplant - eine weitere Möglichkeit sein die Leistungsfähigkeit zu erfahren und zu steigern.


    Zum Beispiel ausgefallene Berufswünsche wie der Imker: Klar ist die RV interessiert daran, dass jemand nach einer Qualifizierung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einmündet und von seiner Arbeit leben kann. Es besteht kein Interesse für eine fortgesetzte Arbeitslosigkeit zu qualifizieren. Dennoch gibt es auch bei exotischen Berufswünschen Möglichkeiten, die nur mehr Mühe kosten. Es bedarf einer guten Arbeitsmarktrecherche und einer Begründung und des Nachweises , dass dieser Wunschberuf realistisch den Menschen ernährt. Dabei soll bei allen Berufswünschen grundsätzlich auch an die Möglichkeit einer betrieblichen Umschulung gedacht werden. Das ist ein sehr gutes Modell für eine berufliche Umorientierung. Besteht mehr Unterstützungsbedarf, dann kann man schauen, ob von der Berufsförderungswerken auch die Begleitung einer betrieblichen Umschulung angeboten wird. Die BFWs schließen dann einen Vertrag mit dem Umschulungsbetrieb und sind Träger der Maßnahme. So können die BFWs auch bei dem schulischen Teil fördern und unterstützen und den Parktischen Teil im Betrieb begleiten. Im Übrigen gibt es unter diesen Bedingungen auch die Möglichkeit einer Umschulung in Teilzeit.
    Bei Qualifizierungen für bestimmte Berufe verlangt die RV zunehmend eine Einstellungszusage nach abgeschlossener Qualifizierung. Auch das ist verständlich und tatsächlich in vielen Fällen auch umsetzbar.Auch hier gibt es bei einigen Qualifikationen das Angebot in Teilzeit.
    Nachsorge und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt wird auch von der RV gefördert. Es wird Fallmanagement angeboten, es können Fachdienste für die berufliche Integration eingeschaltet werden und im Rahmen eines BEM und der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist auch eine begleitende Unterstützung im Rahmen von LTA möglich. Gerade bei LTA empfehle ich genau zu begründen weshalb bestimmte Maßnahmen und Formen der Unterstützung benötigt werden. Im Rahmen des BEM sollte dann das BEM-Team eine Stellungnahme zur Begründung mit der Beschreibung der Arbeitsbedingungen beisteuern. Das ist immer hilfreich zumal die begutachtenden Ärzte bei der DRV Bund weder den Antragsteller noch den Betrieb kennen.
    Bevor jemand im Rahmen eines BEM-Prozesses eine medizinische Reha antritt, sollte mit ihm besprochen werden, welche Fragen an die Behandelnden in der Klinik gestellt werden sollten und wie die Eingliederung nach der Maßnahme geplant ist. Am besten wird ein Antrag auf Reha über den Betriebsarzt an die RV geschickt, das vereinfacht das Verfahren und ermöglicht eine Rückkopplung der Reha-Klinik an den Betriebsarzt zum Ende der Reha.
    Im SGB IX sind auch Leistungen an den Arbeitgeber vorgesehen. Auch hier können Möglichkeiten für eine Unterstützung ausgeschöpft werden. Die RV bieten ja auch einen Arbeitgeber Service an.
    Zum Thema Teilzeit und Stundenreduzierung. Das sehe ich sehr kritisch. Immerhin muss der Mensch ja auch mit dem geringeren Einkommen und später einer entsprechend geringeren Rente auskommen können. Ich finde, es sollten eher Möglichkeiten geprüft werden, die das Einkommen sichern und evtl. den Betrieb entlasten mit einer Arbeitsassistenz oder einem Beschäftigungssicherungszuschuss. Hilfreich ist in diesem Fall sicherlich eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Ein gewisses Maß an "Minderbelastung" ist allerdings jedem Betrieb zuzumuten.

    Hallo in die Runde. Ich möchte den Beitrag von Frau Nebe nur unterstützen. In den letzen Jahren haben die psychischen Belastungen zugenommen vornehmlich durch Arbeitsverdichtung. Durch die Digitalisierung wird dieser Prozess in vielen Betrieben weiter beschleunigt. Umso wichtiger ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Sie sollte im BEM Verfahren unbedingt einbezogen werden. Liegt sie nicht vor, dann sollte sie nachgeholt werden - mindestens für den Arbeitsplatz auf den der/die Erkrankte zurückkehren wird. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass ein Kostenträger bei der Beantragung von Reha-Leistungen nach einer Gefährdungsbeurteilung gefragt hat. Zusätzlich finde ich es wichtig den Betriebsarzt einzubeziehen. Auch er ist dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten verpflichtet und kann im BEM eine wichtige Unterstützung für das BEM Team sein bei der Planung von Maßnahmen.

    Zum Thema Urlaub während der STWE habe ich bisher immer vertreten, dass es wenig sinnvoll ist den Prozess der Wiedereingliederung mit einem Urlaub zu unterbrechen. Dann sollte die STWE vielmehr so gestaltet werden, dass ein Urlaub nicht nötig wird sondern erst nach abgeschlossener STWE genommen werden sollte. Auch da teile ich die Ansicht, dass ein Urlaub, der sich direkt an die STWE anschließt, das Risiko einer erneuten Überforderung birgt. Ich finde, das Thema Urlaub sollte unbedingt mit allem für und wider vor Beginn der STWE angesprochen werden und dem Ziel der Wiedereingliederung untergeordnet werden.Das bedeutet für mich auch, dass ein Urlaub erst nach vollzogener Wiedereingliederung einige Wochen nach dem Ende der STWE genommen werden sollte. Dafür sollte man vor Beginn der STWE auch werben.
    Manchmal nutzen Betroffene den Urlaub allerdings auch, um die Phase der Wiedereingliederung zu verlängern und nehmen nach dem Abschluss der STWE einzelne Urlaubstage über einen längeren Zeitraum hinweg. Das erscheint auch dann sinnvoll, wenn aus finanziellen eine rasche Wiedereingliederung angestrebt wird.
    Je klarer die Regelungen, desto besser. Dass es dabei immer begründete Ausnahmen geben kann, bleibt ja unbenommen. Aber auch für die Kollegen, die vertreten, sollte der Prozess der Wiedereingliederung klar und transparent sein.

    Bei einer Stufenweisen Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung ist das Gelingen der STWE von besonderer Bedeutung. Ein Scheitern der STWE wird von den Betroffenen oft als eine persönliche Niederlage erlebt, die auch zu einem Rückfall und weiterer Arbeitsunfähigkeit führen kann. Insofern ist bei der Planung besondere Achtsamkeit und Sorgfalt nötig. Das lässt sich bestimmt gut in der Zusammenarbeit mit den Behandlern und dem Betriebsarzt erreichen. Auch hier gilt, was ich schon zur zeitlichen Planung gesagt habe. Die zeitliche Planung sollte flexibel und individuell gestaltet werden.Bei der inhaltlichen Planung sind die Anforderungen so zu gestalten, das sie ein Erfolgserlebnis ermöglichen. „ oh ich kann ja doch noch auf meine Fähigkeiten zurück greifen...“ Darauf kann man dann in der weiteren Planung aufbauen. Das stärkt das Selbstvertrauen und baut wieder auf.
    Bleibt noch der soziale Teil der STWE. Da sollte unbedingt vorher mit dem Betroffenen und der Führungskraft besprochen werden, was denn die Kollegen wissen dürfen. Ich empfehle möglichst offen über die Einschränkungen zu sprechen. Die Diagnose geht die Kollegen nichts an. Wenn ein Betroffener sich entscheidet, innerhalb seines Teams oder seiner Abteilung über seine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen zu sprechen braucht er die Rückendeckung und manchmal auch den Schutz der Führungskraft in dem Sinne „ es kann jeder mal krank werden und braucht dann Vertretung und Untertsützung „ Man muss aber auch akzeptieren,wenn der Betroffene nicht möchte, dass die Kollegen etwas erfahren.
    Auch soziale Konflikte sollten möglichst vor Beginn der STWE angesprochen werden. Das betrifft Konflikte sowohl mit dem Vorgesetzten als auch mit den Kollegen. vieles lässt sich klären.
    Schön wäre natürlich, wenn Führungskräfte und Personalverantwortliche zum Umgang mit Mitarbeitern mir psychischen Störungen geschult wären.
    Als besonders erfolgreich hat sich erwiesen, wenn die Betroffenen für die Dauer der Wiedereingliederung und möglichst auch noch darüberhinaus eine (externe) Begleitung haben als Ansprechpartner und Coach, mit der sie alle Fragen, Ängste und Unsicherheiten besprechen können.
    Bei der STWE nach psychischen Erkrankungen ist die regelmäßige Reflexion und Rückmeldung in regelmäßigen Abständen von ganz besonders wichtig und unverzichtbar. Ganz besonders wenn man weiß und bedenkt mit wieviel Unsicherheiten und Ängsten mit dem Wiedereinstieg verbunden sind.
    Wichtig ist auch den ganzen Prozess transparent zu halten und vor allem Vereinbarungen einzuhalten.

    Das ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Wer sich dazu genau informieren möchte, dem kann ich ruhigen Gewissens zuallererst einmal das Buch von Frau Habib und mir empfehlen.
    I. Riechert, E.Habib " BEM bei Mitarbeitern mit psychischen Störungen" erschienen 2017 im Springer Verlag. Es enthält viele Fallgeschichten und auch juristische Kommentare und ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben.
    Die Stufenweise Wiedereingliederung ist für mich der Königsweg für die Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen und Krisen.Bei Menschen, die nach einer psychischen Erkrankung in den Betrieb zurückkehren muss man in jedem Fall mit Unsicherheiten und Ängsten vor Stigmatisierung und Ausgrenzung rechnen. Das ist leider immer noch in den Betrieben ein Thema, das bei der Wiedereingliederung nach psychischen Krisen mitschwingt. Eine psychische Erkrankung unterscheidet sich ja ganz wesentlich von anderen Erkrankungen:sie ergreift den ganzen Menschen mit seiner Wahrnehmung, seinem Denken, Fühlen und Handeln und ist oft von außen nicht sichtbar und mit Scham besetzt. Für die stufenweise Wiedereingliederung gilt im Grunde genommen ganz besondere Sorgfalt, denn für Menschen nach psychischen Krisen ist die Wiedereingliederung berufliche Rehabilitation und bedeutet für die Betroffenen emotionale Schwerstarbeit. Denn es geht anders als bei anderen Erkrankungen ganz besonders um die persönliche Auseinandersetzung mit sich selbst: dem Training von Konzentration, Ausdauer und Belastbarkeit sowie die Auseinandersetzung mit dem eigenen Arbeitsverhalten und -strukturen, den eigenen Leistungsansprüchen und dem Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein sowie dem Training neuer Verhaltens weisen. Das könnte sein: Grenzen zu setzen, um Hilfe zu bitten, Pausen einzuhalten, Position zu beziehen, eigene Ängste auszuhalten und ganz sicher auch Unsicherheiten in der Begegnung mit Kollegen und Vorgesetzten zu überwinden.


    So Ihr Lieben, morgen schreibe ich noch mehr dazu, aber jetzt bin ich zu einer Weihnachtsfeier meiner Sportmädels eingeladen.

    Je individueller eine STWE gestaltet wird, desto nachhaltiger wird die Eingliederung sein. Die STWE sollte man als medizinisch-berufliche Rehabilitation sehen. So wird es auch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Maßnahmen zur STWE beschrieben. Ziel ist also die langsame Heranführung an die Belastungen des Arbeitsplatzes bei bestehender Arbeitsunfähigkeit.Dabei geht es auch um Vertrauen: in den Prozess, in die eigenen Fähigkeiten, in alle am BEM-Beteiligten, in den positiven Ausgang der Wiedereingliederung...
    Dazu brauchen wir auf jeden Fall die vertrauensvolle Zusammenarbeit von BEM Berechtigtem, BEM-Team, Behandlern und der Führungskraft. Zur inhaltlichen Ausgestaltung ist es immer sinnvoll den Betriebsarzt einzubeziehen. Er kann ein positives Leistungsbild erstellen und es mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes abgleichen und so die Suche nach Maßnahmen unterstützen. Vielleicht gibt es ja auch eine Gefährdungsbeurteilung ( inkl. psychischer Gefährdungen) für den Arbeitsplatz.


    Die Planung einer STWE hat ja drei Teile: die zeitliche, die inhaltliche und die soziale Gestaltung.Ich fange mal mit der zeitlichen an.
    Bei der zeitlichen Gestaltung sollte man sich unbedingt frei machen von dem "Klassiker" 2 Wochen 4 Std, 2 Wochen 6 Std und danach Vollzeit. Auch die Dauer einer STWE kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken je nach Art der Beeinträchtigungen und des Trainingsziels für die STWE. Da sollte man an Zeiträume zwischen 6 Wochen und 6 Monaten denken.
    Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, damit die zeitlichen Stufen gut an die persönliche Situation des BEM- Berechtigten und des Arbeitsplatzes angepasst werden können. So kann man bei einem weiten Arbeitsweg auch einen freien Tag einplanen. Mo und Di mit X Std. STWE, Mittwoch frei und Do und Fr. wieder STWE. Das kann auch für Menschen gelten, die in ihrem Eifer etwas eingebremst werden müssen, bevor sie dazu neigen, sich wieder zu übernehmen.Menschen mit psychischen Störungen, schweren rheumatischen Erkrankungen beispielsweise sind morgens früh oft noch nicht so einsatzfähig. Dann könnte man mit der STWE morgens um 10:00 Uhr beginnen und sich im Laufe der STWE auf die normale morgendliche Anfangszeit steigern. Es sind bei der Wahl der zeitlichen Stufen der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist mir dabei nur eines: nach jeder Stufe muss es ein Auswertungsgespräch geben über den bisherigen Verlauf, um abzuklären, ob alle mit der Maßnahme noch auf Kurs sind. Möglichrweise gibt's dann die Gelegenheit nachzujustieren und Veränderungen an dem Plan vorzunehmen.
    Soweit erstmal.