Hallo Tara:
Nach meinem Kenntnisstand kann bzw. muss für eine Person, die nicht zu den definierten Risikogruppen gehört und wo der Arbeitgeber keine Freistellung gibt, durch ein ärztliches Gutachten (Betriebsarzt, anderer Arzt) gestützt werden.
Zu der Frage, ob von Personen mit Behinderung verlangt werden kann, ob sie zusätzliche Arbeiten übernimmt (egal, wodurch diese zusätzlichen Arbeiten entstehen), lässt sich nach meinem Kenntnisstand ganz grundsätzlich sagen: Der Arbeitgeber kann von Beschäftigten alle Tätigkeiten verlangen, die gemäß den Regelungen im Arbeitsvertrag, in Haus- oder Flächentarifverträgen sowie den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen umfasst sind.
Dies gilt insbesondere auch für die Anordnung von Überstunden: Zulässig ist nur, was von den geltenden Verträgen (siehe vorheriger Absatz) abgedeckt ist. Das bezieht sich sowohl auf die Anzahl der Überstunden als auch ihre Vergütung bzw. anderweitige Ausgleiche. Darüber hinausgehende Anordnungen sind mit dem Betriebsrat abzustimmen. Handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen mit Behinderung, ist die Schwerbehindertenvertretung mit hinzuzuziehen und anzuhören.
Vielleicht zum Abschluss eine Empfehlung: Deine Fragen solltest du mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat besprechen, damit es in eurem Unternehmen zu einer ordentlichen und transparenten Regelung kommt. Außerdem wird sicher die zuständige Gewerkschaft gerne unterstützen ... - soweit die Betroffenen und die in den Interessensvertretungen tätigen Kolleg*innen auch Mitglied sind [spätestens in Krisenzeiten sollte dies ohnehin jede*r noch einmal für sich prüfen; ist zumindest meine Meinung].
Liebe Grüße und alles Gute!
Rainer