Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Agentur für Arbeit wurde ein Antrag auf Kostenübernahme für die über einem Festpreisgerät liegenden Kosten für ein Hörgerät beantragt. Das Hörgerät wird für die Arbeit benötigt. Der Antrag wurde auch nach Widerspruch abgelehnt. Grund der Ablehnung war, dass nach Auffassung der Agentur, das Höregät auch im Privatbereich benötigt würde. Zusätzliche Kosten könnten nur übernommen werden, wenn das spezielle Hörgerät ausschließlich für die Tätigkeit nötig sei. Gegen die Agentur wurde eine Klage eingereicht.
Die Zuätzlichen Kosten von 800 € wurden vorab bezahlt, weil das Gerät benötigt wurde und der Verleiher auch nicht bis zum entgültigen Bescheid auf die Bezahlung warten wollte. Frage: Können nach einem eventuellen Scheitern vor Gericht, rückwirkend die Mehrkosten (Den Festbetrag hatte die Kasse bezahlt), aufgrund medizinischer Notwendigkeit (Nutzung Arbeit+Privat) auf das spezielle Gerät angewiesen zu sein, bei der Krankenkasse beantragt werden? Muss die Krankenkasse, wenn dem so ist, auch rückwirkend für die Mehrkosten aufkommen?
Danke für Ihre Antwort
Uwe H.