Beiträge von Sonnenschein

    Während in vielen Bereich das Thema Machtmissbrauch aufgearbeitet wird und entsprechende Schutzkonzepte erstellt und Ansprechstellen aufgebaut werden, wird das Thema im Bereich Rehabilitation komplett verleugnet. Dabei ist diese Problematik seit Jahren bekannt. Deutschland hat sich verpflichtet Fälle von Machtmissbrauch zu untersuchen, aufzuarbeiten und die Opfer zu entschädigen. Es passiert in diesem Bereich gar nichts.


    Die Arbeit muss frei gewählt werden. Selbstbestimmung und Entscheidungsautonomie müssen beachtet werden. Und das in allen Bereichen.


    Deutschland muss im Rahmen von Arbeit und berufliche Rehabilitation von Zwang schützen. Vorfälle von Zwang müssen untersucht werden. Opfer von Zwang müssen anerkannt und entschädigt werden. Es fehlt ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch durch Kostenträger der beruflichen Rehabilitation. Je nach Einzelfall fällt es auch unter die UN CAT. Da sich bisher an der Situation - trotz deutlicher Hinweise - noch nichts geändert hat, müssen Kostenträger und Entscheidungsträger dringend getrennt werden. Da auch die BAS versagt und Zwang erlaubt, besteht auch hier Handlungsbedarf. Auf den Rechtsweg kann nicht verwiesen werden, weil dieser in der Regel nicht(!) zumutbar ist.



    Die Regel-Begrenzung auf 2 Jahre ist eine Menschenrechtsverletzung die zudem auch Zwang und Machtmissbrauch fördert bzw. unberechtigt "rechtfertigen" soll. Es ist und bleibt jedoch eine Menschenrechtsverletzung. In der Praxis muss das Gesetz so angewendet und ausgelegt werden, das niemand diskriminiert und nicht gezwungen wird. Am Ende ist es auch nicht wirtschaftlich, da Qualifizierung nicht Zwang eher in eine frühzeitige Berentung führt.


    Die Praxis Akademikern Maßnahmen zu verweigern, zu Praktika zu zwingen, mit der Aufgabe sich alles selbst beizubringen ist eine Menschenrechtsverletzung!

    Die Pflichtentrias Achtung, Schutz und Gewährleistung gelten auch in Bezug auf Recht auf Arbeit.


    Nichtdiskriminierung ist sofort justiziabel! Die Nichtdiskriminierung gehört zu den Kernpflichten. Auch im Notstand darf nicht diskriminiert werden. Gesetze inkl. GG müssen so angewendet werden, dass im Ergebnis nicht diskriminiert wird. Eine Diskriminierung - ist völkerrechtlich - eine Verletzung der Würde. Es sollte die höchste Priorität haben.


    Rückschrittige Maßnahmen sind mit der UN BRK nicht vereinbar. Es verstößt somit gegen geltendes(!) und bindendes(!) Recht.


    Gerade mit Blick der aktuellen Politik ist das Thema Kosten sehr wichtig. Es sollte immer darauf hingewiesen werden, dass Deutschland sich völkerrechtlich dazu verpflichtet hat seine maximalen Ressourcen zu nutzen. Dies bedeutet das zur Not auch von oben hin zu Menschenrechten umverteilt werden muss. Mehrkosten können also nicht mehr als Ablehnungsgrund genommen werden.


    Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und vollumfängliche Einhaltung des Rechts auf Arbeit ist sehr wichtig! Eine Verletzung dieses Rechts, verletzt zudem weitere Menschenrechte.



    In der medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden die physischen Belastungsfaktoren (mehr oder weniger gut) berücksichtigt. Die psychischen Belastungsfaktoren müssen ebenfalls festgestellt und beachtet werden. Niemand darf gezwungen werden eine Arbeit zu machen die über- oder unterfordert. Dies ist z.B. in Bezug auf (hoch)begabte Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.


    Nach dem deutschen Medizinrecht muss immer der medizinische Fachstandard eingehalten werden. Im Bereich Traumafolgestörungen ist dies Psychotraumatologie. Leider wird dies im Assessment und beim "Einholten eines geeigneten Sachverständigen" oft ignoriert.

    Lotsen-System für den Wiedereinstieg in den Beruf umstritten
    Berlin: (hib/HAU) Die von der CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Reintegration in das Erwerbsleben verbessern - Durch Lotsen positive Effekte für…
    www.bundestag.de


    Lotsen + Abbau der Komplexität

    Lotsen müssen(!) unabhängig sein. Diese müssen entsprechend geschult werden. Gute Beratung spart Geld. Sie müssen die Rechte der Rehabilitanden gegenüber Kostenträger durchsetzen können. (Klagen ist in der Regel nicht möglich). Ggf. muss es eine Schlichtungsstelle geben die entsprechend geschult ist (Arbeitsschutz, UN BRK, ....). Wichtig ist ein Schutz gegenüber Machtmissbrauch durch Kostenträger. Wichtig sind zielgruppenorientiert Informationen (Webseite, Broschüre, ...). Im Bescheid müssen Rechte, Pflichten, Beratung, Beschwerdemöglichkeiten, Rechtsmittel stehen.


    Soziotherapeuten sind ein guter Start: Arbeiten ambulant vor Ort. Regeln soziales medizinisches etc. Können mit den Leuten zu Terminen fahren. Schulungen zu Sozialrecht und LTA sind sehr!!!! empfehlenswert. Hier hapert es leider oft noch. Problem ist, dass es noch zu wenige gibt. Und das die Verordnung kompliziert ist. Man benötigt einen Facharzt der auch noch die Bedingungen erfüllt. Steht das nicht zur Verfügung sollte es auf Dauer über Hausarzt - ohne Belastung des Budgets - möglich sein.



    Die Rehaberater, die es bereits gibt, sind nicht unabhängig. Sie arbeiten her "von oben herab" und im Interesse ihres Arbeitgebers. Bei mir waren die, neben fehlenden Informationen, das Hauptproblem.


    Private Rehaberater arbeiten nur im Auftrag einer Versicherung. Selbst diese sind mit dem System oft überfordert. Auch diese können gegen den Machtmissbrauch nichts bewirken.

    Schulungen von Ärzten sind auch sehr zu empfehlen. Auch bei Krankenkassen sollte es zumindest die Kernfinfos für eine erste Orientierung geben. Manche Kassenärztliche Vereinigungen haben bereits nütztliche pdfs. Das könnte ergänzt werden.

    CRPD/C/GC/8, Absatz. 35. [...] Die Vertragsstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Qualifizierung von Fähigkeiten und Leistungen auf einer gleichberechtigten Grundlage mit anderen sicherzustellen. [...]


    Leider sind die Qualifizierungsmaßnahmen in BFWs "weniger wert". Das ist ein Nachteil für Rehabilitanden die auch mehr Leisten können. Für (hoch)begabte ist eine inklusive Qualifizierung auf Bachelorniveau vielleicht besser geeignet. Keine Aussonderung. Inklusion. Gleichwertiger Abschluss.


    * Englische Texte wurden mit deepl übersetzt

    CRPD/C/GC/8, Absatz 8: [...] Behinderung wird als eine von vielen multidimensionalen Ebenen der Identität anerkannt, was bedeutet, dass Gesetze und politische Maßnahmen die Vielfalt von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen müssen. [...]


    CRPD/C/GC/8, Rdnr. 82. (g) sicherstellen, dass Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des Rechts auf Arbeit die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen, ihre Berufserfahrung und ihre Fähigkeiten berücksichtigen;


    Leider kommt es immer noch häufig zu Unterschätzung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung. Beispiel: Nur weil jemand im Rollstuhl sitzt ist er nicht dumm. Nur weil jemand sich sprachlich unverständlich ausdrückt, heißt das nicht er ist dumm. Es gibt auch viele (hoch)begabte Menschen mit Behinderung.


    Niemand sollte unter- oder überfordert werden. In der beruflichen Reha sollte z.B. Kooperationen mit öffentlichen Hochschulen und Universitäten ausgebaut werden. Niemand der (hoch)begabt ist, sollte gezwungen werden eine 2-jährige Standardumschulung machen zu müssen.


    Die Pflicht zur umfassenden Bedarfsermittlung in der beruflichen Reha muss beachtet werden. Verstöße und Zwang müssen sanktioniert werden. Dies ist eine Diskriminierung und Gewalt.


    * Englische Texte wurden mit deepl übersetzt

    Soweit ich das mitbekommen habe, fehlte bei der Fachtagung die Partizipation auf Augenhöhe. Das widerspricht der UN BRK.

    Es sollten immer(!) Experten in eigener Sache eingeladen werden (inkl. Übernahme Reisekosten und ggf. Assistenz). Experten in eigener Sache sind Personen die von einer Sachlage betroffen waren, betroffen sind, zukünftig betroffen sein werden.


    Einladung von Vertretern von Menschen mit Behinderungen - wie es leider oft die Regel ist - entspricht dem Fürsorgemodell, welches mit der UN BRK nicht(!) vereinbar ist.


    Experten in eigener Sache müssen einfach über Veranstaltungen informiert werden und sich vorschlagen können.

    Primäre beraten die Rehaberater. Wer Glück hat kennt die EUTB. Aber auch dann benötigt man noch Glück, dass die sich auch gerade im Bereich LTA auskennt. Aus meiner Sicht nutzen die Rehaberater das Informationsgefälle aus. Anstatt rechtskonform zu beraten werden Rehabilitanden wichtige Informationen vorenthalten und falsche Informationen gegeben. Dies kann zu Zwang führen. Ja - auch wenn ein Rehabilitand zustimmt - bedeutet dies nicht gleich das es freiwillig ist. Durch weitere Risikofaktoren wie finanzielle Abhängigkeit, bleibt vielen nichts anderes übrig. Zu Klagen kann sich kaum jemand leisten.

    Es besteht ein sehr hohes Risiko für Machtmissbrauch durch Kostenträger. Es gibt struktuelle und institutionelle Risikofaktoren. Der Kostenträger hat die volle Kontrolle. Er entscheidet über Einhaltung der Gesetze, Beratung, Maßnahmen, finanzielle Leistungen, Bedarfsermittlung und Umgang mit Beschwerden (die direkt an den Kostenträger geschickt werden). Der Kostenträger hat zudem die Kontrolle über Beurteilung und Deutung von Ergebnissen. Die Ergebnisse werden oft so "verstanden" wie es dem Kostenträger passt. Durch die Kopplung von Maßnahmen und finanzielle Leistungen besteht eine sehr hohe strukturelle Abängigkeit. Die Aufsichtsbehörden sind oft nicht in der Lage die Fälle aus menschenrechtlicher Sicht zu verstehen. Den Kostenträgern wird of mehr geglaubt und Argumente werden oft ungeprüft übernommen. Kostenträger nutzen dies leider häufig aus. Macht ein Rehabilitand nicht das, was der Kostenträger will, werden Maßnahmen und/oder finanzielle Leistungen gestriechen. Rehabilitanden haben viele Rechte, jedoch kennen die meisten Rehabilitanden diese nicht. Selbst wenn ein Rehabilitand seine Rechte kennt, ist die Durchsetzung durch die besonders hohe strukturelle Abhängigkeit kaum möglich. Aufsichtsbehörden und Justiz sind selten in Menschenrechte geschult.


    => Risiko: Rehabilitand wird zum Objekt staatlicher Bevormundung (Menschenrechtsverstoß)!

    Ich sehe leider Studienbedarf zu Machtmissbrauch durch Kostenträger. Die BMAS scheint die Problematik noch nicht zu verstehen.


    Rehakostenträger haben die volle Kontrolle über die Verfahren der beruflichen Reha.


    Beratung, Bedarfsermittlung + Interpretation der Ergebnisse, Massnahmen, finanzielle Leistungen ...


    Das Machtgefälle ist sehr groß und somit das Risiko für Machtmissbrauch.

    Hallo,


    wenn wirklich das Interesse besteht, die Zahlen der neuen ErwerbsminderungrentnerInnen zu reduzieren, muss sich dringend etwas in der deutschen Rehabilitation ändern. Das berufliche Rehabilitationssystem sowie das Rehabilitationsrecht sind dem Grunde nach sehr gut. Es hapert leider in der Praxis.



    Es fehlt die Personenorientierung.
    Es fehlt eine Sensibilisierung der Entscheider für die Geltung und Anwendung von Menschenrechten.
    Es fehlt das Interesse der Entscheider nationales Reharecht in der Praxis anzuwenden.
    Entscheider dürfen nicht mehr hartpaternalistisch handeln.
    Bei Traumafolgestörungen müssen Gutachter mit fundierter psychotraumatologischer Fortbildung und Erfahrung hinzugezogen werden.
    Gegen Machtmissbrauch, Druck und Zwang muss entschieden vorgegangen werden.
    Der Ermessensspielraum dient dem Schutz des Einzelnen und nicht dem Wunsch und Wahl der Behörde.
    Arbeitsschutzgesetz, inkl. Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren, muss verpflichtend sein.
    Die Ergebnisse des AIST müssen ernst genommen werden und Einfluss auf die Berufswahl haben.
    Gegen Zwangsumschulungen, insbesondere nicht geeignete Zwangsumschulungen, muss entschieden vorgegangen werden. (Menschenrechte!)
    Insbesondere Menschen mit Traumafolgestörungen müssen vor einer Retraumatisierung durch Behörden geschützt werden.
    Kooperationen mit Hochschulen - damit auch überdurchschnittlich begabte Rehabilitanden eine geeignete Umschulung erhalten können. (Wenn den Rehakostenträgern Heidelberg zu teuer ist - dann müssen die andere Lösungen finden)
    Die Bedeutung der Eignung und Neigung muss anerkannt werden. Niemand sollte zu einer Umschulung gezwungen werden, die nicht zur Eignung und Neigung passt. (Es ist mehr als einfach nur ein "Interesse").
    Anerkennung, dass der Mehrkostenvorbehalt bei Anwendung von Menschenrechten, nicht mehr relevant ist.
    Bei Bedarf müssen Behandler des Rehabilitanden, wenn dieser einverstanden ist, hinzugezogen werden.



    Es fehlt eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die sich speziell auch mit der Geltung und Anwendung von Menschenrechten auskennen.
    Deutschland wurde bereits 2015 vom UN-Fachausschuss UN BRK auf seine Pflichten aus dem Artikel 16 UNBRK hingewiesen: „36. The Committee recommends that the State party provide a comprehensive and effective strategy with adequate funding to ensure that women and girls with disabilities are effectively protected against violence in all public and private settings. It also recommends that the State party immediately establish or designate an independent body or bodies in accordance with Article 16 para. 3 and ensure independent complaint handling in institutions.”



    Regel-Ausnahmeverhältnis:
    Grundsatz ist die aus dem Bedarf gefolgerte und am konkreten Wahlreicht ausgerichtete Leistung, und deren Begrenzung die begründungsbedürftige Ausnahme. Die Prüfung anspruchsbegrenzenden Vorschriften hat die zwingend geltenden Rechte aus der Verfassung, dem allgemeinen und besonderen Sozialrecht, dem Medizinrecht und ratifizierten UN- und Europarat-Konvention einzubeziehen und miteinander in Einklang zu bringen.


    „Dem Diskriminierungsverbot kommt besonderes Gewicht zu. Dieses besondere Gewicht zeigt sich zum Beispiel darin, dass es auch in Notstandsfällen nicht suspendierbar ist. Das Diskriminierungsverbot ist wegen seiner starken Bindungskraft im Rahmen völkerrechtskonformer Rechtsauslegung und -anwendung immer zu beachten.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte)


    „Fehlende Ressourcen des Staates können eine unterschiedliche Behandlung in der Regel nicht rechtfertigen.“ (WSK-Ausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 20 "Nichtdiskriminierung", Randnummer 13)


    „Die Amtspflicht zum fehlerfreien Ermessensgebrauch besteht nicht nur gegenüber der Allgemein­heit sondern gerade auch gegenüber dem Einzelnen. Das ergibt sich draus, dass diese Amtspflicht auch dem unmittelbaren Individualinteressen dient, nämlich der Förderung des Einzelnen entsprechend der Eignung und Neigung.“ (BGH NVwZ-RR 205, 152)



    „Zwang ist die Überwindung des Willens einer adressierten Person.[...] Jede Anwendung von Zwang stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben dar und ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungs­pflichtig.“ (Deutscher Ethikrat, Bericht Hilfe durch Zwang)


    „Hartpaternalistische Zwangsmaßnahmen, die eine unbezweifelbar Entscheidung zum Wohl der betroffenen Person zu überwinden trachten, sind im Rahmen professioneller Sorgebeziehungen nicht legitimierbar.“ (Deutscher Ethikrat, Bericht Hilfe durch Zwang)

    Ich würde mich mit der Krankenkasse zusammentun. Stichwort "Dispositionsrecht". Möglicherweise hat Ihre Krankenkasse sogar Interesse daran, dass Sie weiter arbeiten? Die Krankenkasse könnte ggf. ein möglicherweise hilfreiches MDK Gutachten veranlasssen.


    Ich frage mich jedoch auch, ob man jemanden zwingen kann in die Erwerbsminderungsrente zu gehen?
    Und niemand kann einem verbieten zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

    § 155 SGB IX Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen


    d) bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt



    Leider wissen viele nicht, dass es die "Besondere Gruppe schwerbehinderter Menschen" gibt und dass hierzu auch Menschen mit psychischen Behinderungen zählen können. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es für diese Gruppe sehr gute finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber. Dies könnte für Arbeitgeber interessant sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können prüfen, ob es zusammen passt.


    Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten auch nicht unterschätzt sein. Es kann sein, dass diese vorher einfach unterfordert waren, der Sinn gefehlt hat oder das Arbeitsklima einfach nur schlecht war. Es gibt auch (hoch)begabte. Manchmal ist auch ein "Schonarbeitsplatz" möglich bei dem auf besondere Bedürfnisse eingegangen werden kann. So gibt es z.B. Menschen mit psychischer Behinderung die eher in einer Leitungsfunktionklar kommen, als mit anderen auf gleicher Ranghöhe arbeiten zu müssen.

    Welche Möglichkeiten gibt es für aktive Beteiligungsmöglichkeiten von "Reha-Erfahrener"?


    Ich persönlich habe sehr großes Interesse aktiv und vor allem konstruktiv an der Verbesserung mitzuarbeiten. Dabei geht es mir auch um eine Win-Win-Win für alle und um Prozessverbesserung. Wir könnten viel mehr Menschen wieder in Arbeit bringen, wenn wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die Kommunikation und Informationen verbessern usw.

    Sie fordern die Rehaträger und Leistungserbringer zur Umsetzung der theoretischen Vorgaben auf.
    Sicherlich gibt es hier noch sehr viele Möglichkeiten der Verbesserung, ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf verweisen, dass in den letzten Jahren seit RehaFutur und MBOR sich alle Beteiligten auf den Weg gemacht haben und ich von einigen DRVen im Bereich der Nachsorge und des Fallmanagements positive Entwicklungen beobachten konnte ebenso bei den Leistungserbringern werden über Modellprojekte hinaus Rehabilitanden durch MBOR auf eine Rückkehr vorbereitet und teilweise durch eine telefonische Beratung weiter begleitet. Meines Erachtens fehlt nicht eine neue Behörde sondern die bessere Abstimmung und die Bekanntmachung der bestehenden Möglichkeiten.


    Warum kommt es dann immer noch zu massivem Machtmissbrauch, Menschenrechtes-, Grundgrechts-, Sozialrechts-, Medizinrechtsverstößen? Und wieso schauen die BMAS und Aufsichtsbehörden weg?

    Ich habe mir das Beurteilungsinstrument für den Pflegegrad angesehen. Ich persönlich finde dies sehr sinnvoll. Es sollte Pflichtvorgaben, mit flexibler Ergänzung auch bei der beruflichen Rehabilitation geben. Gesetzlich sind zwar Punkte vorgeschrieben, es fehlt jedoch eine verpflichtende Verwendung.


    Eignung, Neigung, Interessen, Moral, bisherige Tätigkeit, Gefährdungsfaktoren physisch + psychisch, Mini-ICF-App, ...


    Ich verstehe nicht, wieso viele dieser Punkte in den Berichten nicht berücksichtigt werden.

    Hallo,


    ich frage mich, ob es Vorschriften und so eine Art "Bußgelder" für Arbeitgeber gibt, wenn Arbeitsschutz missachtet wird?


    In vielen Bereichen sind insbesondere die psychischen Belastungen oft durch Arbeitgeber mitverursacht bzw. einfach hingenommen. Bei einem psychischen Arbeitsunfall zahlt dann weder die BG noch haftet der Arbeitgeber? Müsste hier nicht der Verantwortliche haften? Eigentlich sollte es doch einen Versicherungsschutz geben? Ich sehe hier eine große Lücke und Regelungsbedarf.


    Viele Grüße


    Sonnenschein

    Also ich sehe das "etwas" anders. Zumindest was die rechtliche theoretische Ebene angeht.


    Wir haben sehr gute rechtliche Grundlagen. Grundgesetz, Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsschutzrecht und nicht zu vergessen zahlreiche menschenrechlichte Normen(!) => Schutze der Würde, Gesundheit/Leben, Berufsfreiheit, Berücksichtigung des Einzelfalls, Mehrkostenvorbehalt ist nichtig, ...


    Wir haben sehr gute fachliche Informationen: RehaFuture, "Hilfe durch Zwang" (Deutscher Ehtikrat), ICF-Konzept, Person-Environment-Fit, AIST, MBOR, ....


    Wenn sich Rehaträger und Leistungsbringer an diese theoretischen Vorgaben halten würden, dann hätten wir eine viel bessere berufliche Rehabilitation. Dummerweise hakt es genau hier. Die Rehaträger sind kurzfristiger Wirtschaftlichkeit unterlegen (die langfristig jedoch teurer ist), ignorieren gesetzliche Vorgaben und die Individualität, ignorieren medizinische Empfehlungen, und gehen hartparternalistisch vor.


    Man müsste sich grundsätzlich zusammentun und aus diesen ganzen guten Grundlagen die Praxis überarbeiten.
    * Schulung des Hilfesystems
    * Vernünftige MBOR Konzepte
    * Verwendung bestehender Assessment Instrumente und diese nach und nach Verbessern
    * Berücksichtigung des Einzelfalles
    * ...


    Also eigentlich müsste die BMAS reagieren und eine eigenständige Rehabehörde aufbauen, da die anderen versagt hatten. Seit dem RehaFuture Ergebnis gab es genügend Zeit. Diese wurde nicht genutzt.

    Oft lese ich, dass das eine oder das andere Konzept besser sei. Das sehe ich persönlich anders. Es ist eine Frage des Einzelfalls. Bei denen einen ist eine Wiedereingliederung auf den alten Job / oder alten Arbeitgeber sinnvoll. Bei anderen ist eine komplette Neuorientierung die Lösung. Alle Lösungen sind sinnvoll und wichtig.


    Wichtig finde ich auch, dass ein Mensch mit Behinderung nicht gleich weniger leistungsfähig ist. Es kann auch sein, dass die Person vorher total unterfordert war. Oder die Ableitung war vom Arbeitsklima nicht gut.