Beiträge von Barbara

    Hallo Herr Fischer!


    In der WMVO § 39 werden nur allgemein die Kosten des Werkstattrates behandelt. Dort stehen keine Geldbeträge. Siehe Auszug WMVO!


    § 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
    (1) Die durch die Tätigkeit des Werkstattrats entstehenden Kosten trägt die Werkstatt. Das Gleiche gilt für die
    Kosten, die durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Absatz 4 oder durch die
    Interessenvertretung auf Bundes- oder Landesebene entstehen.
    (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Werkstatt in erforderlichem
    Umfang Räume, sächliche Mittel und eine Bürokraft zur Verfügung zu stellen.
    (3) Die Werkstatt hat dem Werkstattrat auf dessen Wunsch eine Person seines Vertrauens zur Verfügung
    zu stellen, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt. Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig
    von Weisungen der Werkstatt wahr. Die Werkstatt hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu fördern. Für die
    Vertrauensperson gilt § 37 entsprechend.

    Hallo Freundschaft,


    Es läuft noch nicht alles, aber wir haben in den letzten Jahren einiges erreicht. Wir werden in vielen Bereichen mit eingebunden.
    Wir haben Workshops zusammen mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Mitarbeitern aus den Bereichen Werkstatt, Berufsbildung, Tagesförderstätten und Sozialdienst abgehalten. Dort haben wird die Rechte des Werkstattrates besprochen und wie man sie am Besten umsetzen kann.
    Dabei ist klar geworden, dass der Werkstatttrat in sehr vielen Bereichen unterschiedliche Rechte hat. Vielen Mitarbeiter wussten das gar nicht.
    Wir haben jetzt eine Liste mit den Rechten des Werkstattrates erstellt und werden jetzt noch mit unseren Leitern besprechen, wer für welche Bereiche zuständig ist, den Werkstattrat zu informieren und mit einzubeziehen.
    Wichtig ist aber, dass ihr als Werkstattrat und eure Kollegen immer wieder eurer Rechte auch einfordert.
    Denn auch die Kollegen haben das Recht, mit euch zu sprechen. Sie können euch bitten, mit ihnen zu Gesprächen zu gehen, wenn sie sich nicht alleine trauen. Und die Mitarbeiter dürfen das nicht verbieten. Die Gespräche mit dem Werkstattrat und auch der Frauenbeauftragten sind genauso wie die Arbeit in der Werkstatt.
    Die Mitarbeiter gehen ja auch zu ihrer MAV.

    Hallo,


    wir haben versucht, in unserer Einrichtung eine Vermittlungsstelle einzurichten. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine Vermittlungsstelle auf Verdacht eingerichtet wird, die dann vielleicht erst in 5 Jahren gebraucht .


    Irgendwie geht aus der WMVO auch nicht richtig hervor, ob man die Vermittlungsstelle grundsätzlichen einrichten soll oder erst wenn man sie braucht.


    Die Formulierungen in der WMVO sind allgemein sehr ungenau, so dass vieles von den Einrichtungen so ausgelegt wird, wie sie es für richtig halten. Die Werkstatträte müssen dann immer um ihre Rechte kämpfen.

    Hallo Freundschaft!


    Ich arbeite die ganze Zeit für den Werkstattrat. Da unserer Vertrauensperson die Zeit fehlt, mach ich auch die Planungen für Termine, Büroarbeiten, E-Mail und die Arbeiten, die sonst zu den Aufgaben der Vertrauensperson gehören. Da bleibt keine Zeit mehr für andere Arbeiten in der Werkstatt.
    Wir sind schon seit Jahren immer wieder mit unserer Geschäftsführung im Gespräch, dass die Vertrauensperson mehr Zeit braucht. Leider wird der immer größer werdende Arbeitsaufwand des Werkstattrates nicht berücksichtigt.
    Wir haben erst vor kurzen nach einer Bürokraft zur Unterstützung gefragt. Wurde sofort abgelehnt. Obwohl der Werkstattrat nach der WMVO ein Recht darauf hat.
    Das Problem ist, dass man sich alles hart erkämpfen muss, obwohl der Werkstattrat eigentlich ein Recht darauf hat.
    Oft hängt es nur vom Wohlwollen der Geschäftsführung ab. Darum sind die Bedingungen, unter denen Werkstatträte arbeiten von Werkstatt zu Werkstatt so unterschiedlich. Da kann der Werkstattrat gut aufgestellt sein und doch nichts erreichen, weil die Leitung sich quer stellt.

    Hallo Freundschaft!


    Unsere Vertrauensperson ist auch keine Vollzeitkraft. Vieles gleichen wir dadurch aus, dass ich als Vorsitzende viele Aufgaben der Vertrauensperson machen. Ich habe eine volle Freistellung. Zu vielen Besprechungen und Termine gehe ich meist ohne Unterstützung der Vertrauensperson, was oft nicht einfach ist. Aber ihr fehlt einfach die Zeit. Meine Kollegen im Werkstattrat würden mir gerne Termine abnehmen, was aber oft nicht geht, da sie die Vertrauensperson dabei haben wollen und brauchen.
    Gerade bei Vertrauenspersonen in Teilzeit, könnte die Arbeitszeit aufgestockt werden.
    Es ist auch einfacher, wenn die Vertrauensperson ein Gruppenleiter ist. Wir hatten früher eine Sozialdienstmitarbeiterin als Vertrauensperson. Da war die Situation noch schwerer.

    Hallo Herr Schreiner,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Sie schreiben vom Gesetzesentwurf. Können Sie mir sagen, wo es im verabschiedeten BTHG steht. Meine Ausführung hat nur 108 Seiten. Um mit unserer Leitung verhandeln können, müssen wir immer genau vorweisen, wo etwas steht.


    Hallo Frau Schachler,


    meine Werkstatt führt hier aus, dass es einen, vom Kostenträger festgelegten Personalschlüssel gibt und dieser keine Möglichkeiten für eine Erhöhung der Stunden für die Vertrauensperson zulässt. Soweit wir das verstanden haben, wird auf eine Regelung, wie bei der Frauenbeauftragten gewartet.


    Für die überregionale Arbeit der Werkstaträte wurde in Niedersachsen eine eigene Finanzierung zwischen der LAG WR und dem Land vereinbart.


    Der Bedarf der Werkstatträte an Unterstützung durch die Vertrauensperson ist von Werkstattrat zu Werkstattrat unterschiedlich. Hier spielen die Größe der Einrichtung und dem entsprechend die Größe des Werkstattrates eine Rolle. Dazu kommt der individuelle Bedarf an Unterstützung der einzelnen Mitglieder hinzu. Auch, ob eine Einrichtung mehrere Standorte hat oder nur einen, muss beachtet werden.
    Da ist es schwierig, eine für alle passende Regelung zu finden.
    Als Hintergrundinformation: Unsere Vertrauensperson hat für den Werkstattrat 5 Stunden in der Woche zu Verfügung. Wir sind 7 Werkstatträte. Unsere Einrichtung hat 4 Standorte und drei Zweigstellen in einem Umkreis von 30 km.

    Hallo Herr Thewes!


    Wir hatten es auch schon mit einer Vereinbarung für die Vertrauensperson versucht. Hat aber am Zeitproblem selbst nicht geändert, sodass wir wieder davon Abstand genommen haben.


    Hallo Frau Schachler!


    Meine Werkstatt liegt in Niedersachsen. Die allgemeinen Kosten unseres Werkstattrates sind auch kein Problem. Nur die zur Verfügung stehende Zeit der Vertrauensperson ist ein ständiger Streitpunkt.


    Hallo Herr Schreiner!


    Können Sie mir sagen, an welcher Stelle im BTHG diese Regelung steht? Bis jetzt konnte ich nur die Regelung der Finanzierung der Frauenbeauftragten und der überregionalen Arbeit der Werkstatträte im BTHG finden.

    Die Änderung in der WMVO zur Mitbestimmung führt zu mehr Verantwortung und Arbeitsaufwand der Werkstatträte. Die Regelungen für die Vertrauenspersonen wurden aber nicht den neuen Aufgaben der Werkstatträte angepasst. Es gibt für Werkstatträte (anders als bei den Frauenbeauftragten) keine Finanzierung über den Kostenträger. So entscheidet alleine die Einrichtung über die zur Verfügung stehende Einsatzzeit der Vertrauensperson für den Werkstattrat.
    Anfragen an die Einrichtungsleitung, die Stunden für die Vertrauensperson zu erhöhen, wurden mit Hinweis auf die mangelnde Refinanzierung durch die Kostenträger zurückgewiesen. Es wird auf eine Änderung durch den Gesetzgeber gewartet
    Bei der Finanzierung der Werkstatträte sollte man sich an der Finanzierung der Frauenbeauftragten orientieren.