Beiträge von Sonnenblume75

    Die WMVO müsste geändert werden.
    Das es nur eine WMVO gibt im Bundesland und Landesweit für die Werkstätten.
    Für die Werkstattrat eine WMVO.
    Für die Frauenbeauftragte eine WMVO.
    Es ist sehr wichtig das die Aufgaben in der WMVO für Werkstattrat ganz genau beschrieben wird.
    Genauso bei der Frauenbeauftragte/Stellvertreterin die Aufgaben ganz genau beschrieben wird.
    In der WMVO ganz genau das Budget drin steht.
    Einmal für den Werkstattrat.
    Einmal für die Frauenbeauftragte/Stellvertreterin.
    Es muss geregelt werden wieviel Stunden man für die Büroarbeit und Sprechstunde er hält.
    Die Arbeit wird ja nicht weniger sondern immer mehr.
    Man möchte sich ja für die Mitarbeiterinen der Werkstatt einsetzen und etwas erreichen. :)
    Das die Mitarbeiterinen der Werkstatt ihre Rechte bekommen und sicher fühlen.
    Was auch ganz wichtig ist das die Frauenbeauftragte/Stellvertreterin Mitbestimmungsrecht bekommt.
    Jetzt hat die Frauenbeauftragte/Stellvertreterin nur Mitsprache und kann nur Mitwirken in der Werkstatt.
    Unsere Ideen/ Vorschläge die man hat wird an gehört und auf geschrieben.
    Ob es um gesetzt wird ist die andere Frage.
    Mann kann als Frauenbeauftragte/Stellvertreterin wenig erreichen für die Mitarbeiterinen.
    Die Mitarbeiterinen haben uns gewählt das wir die Frauenbeauftragte/Stellvertreterin etwas ändern.
    Auch das Vertrauen geben. <3
    In manchen Werkstätten ist man nur eine Frauenbeauftragte/Stellvertreterin die im Gesetz steht.
    Manuela