Beiträge von MartinK

    Hallo,


    zu Beginn meiner Tätigkeit wurde von Seiten der Personalverwaltung mehrmals gegen die Pflicht zur Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX verstoßen.
    Diese Vorschrift ist für und uns Vertrauenspersonen elementar. Ohne die Kenntnis von Maßnahmen gegen einen Schwerbehinderten können wir natürlich nicht tätig werden.


    Deshalb habe ich mehrmals schriftlich massiv die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift angemahnt.


    Seit einem Klärungsgespräch zur grundsätzlichen Zusammenarbeit zwischen SBV und Personalverwaltung klappt es bisher.


    Viele Grüße


    MartinK

    Hallo,


    Danke für die bisherigen Rückmeldungen.


    Natürlich mache ich als Vertrauensperson auch was. VonNichtstun kann nicht die Rede sein! Die Zusammenarbeit mit dem Personalratfunktioniert auch.


    Für ein konkretes Problem habe ich um Unterstützung gebetenund gehofft, dass mir vielleicht jemand einen Hinweis geben kann, aufden ich bisher bei meiner Recherche noch nicht gestoßen bin.
    Das Problem wird sich – so fürchte ich – wohl erst vorGericht klären lassen. Und genau hierfür wollte ich mit diesem Forum nochMaterial sammeln.


    Danke für weitere Äußerungen zum Thema.


    Viele Grüße
    MartinK

    Nach meiner Auffassung hat die SBV - ebenso wie der Personalrat - Anspruch auf Überlassung eines Stellenplans (personalwirtschaftlicher Stellenplan einer Kommune).
    Dieses Recht wurde dem Personalrat bereits höchstrichterlich zugestanden. Leider fehlt bisher ein entsprechendes Urteil für die SBV.
    Der Stellenplan ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere für die Überwachungsfunktion nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX sowie für die Stellenbesetzung nach § 164 Abs. 1 SGB IX erforderlich.


    Leider wird dies durch den Arbeitgeber nicht so gesehen und deshalb ein Stellenplan nicht überlassen.