Hallo,
zu Beginn meiner Tätigkeit wurde von Seiten der Personalverwaltung mehrmals gegen die Pflicht zur Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX verstoßen.
Diese Vorschrift ist für und uns Vertrauenspersonen elementar. Ohne die Kenntnis von Maßnahmen gegen einen Schwerbehinderten können wir natürlich nicht tätig werden.
Deshalb habe ich mehrmals schriftlich massiv die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift angemahnt.
Seit einem Klärungsgespräch zur grundsätzlichen Zusammenarbeit zwischen SBV und Personalverwaltung klappt es bisher.
Viele Grüße
MartinK