Beiträge von Juergen09

    Guten Morgen,

    Woher weiß ein/der Betroffener des für Ihm Gefahren entstanden sind.

    Beispiel einfache Hörgeräte

    Des einfache Hörgeräte den Schall/Töne nur verstärken ist den wenigsten bekannt.

    Des die Lautstärken, in einem Betrieb, nicht zwingend von der BG gemessen werden, dürfte auch den wenigsten bekannt sein.

    Da selbst Ärzte und Gutachter behaupten : Solche Lautstärken gibt es nicht mehr in unseren Betrieben, bedeutet doch für Hörgeschädigte Personen,ist diese Gefahr (durch ihre Schädigung) nicht wahrzunehmen. Sie fühlen sich eigentlich sicher.

    Die Ergebnisse der Forschung kommt bei den Betroffenen nicht an.

    Auch wenn ich keine Lobeshymne auf die BG. singen kann, bin ich der Meinung des diese gestärkt werden muss.

    Zur Zeit schein es für mich so, als versuche man nur die Folgekosten abzuwenden. Des diese Kosten dann aber von den Rentenkassen, Krankenkassen und den Betroffen aufgebracht werden müssen, hilft doch niemand.

    Die Verursacher, welche auch noch den Nutzen einstreichen, können Dank der Selbstkontrolle sich freuen und werden immer reicher.

    Hallo

    Nach der ersten OP (etwa 2017), wurde ich durch eine Bedienungsanleitung einer großen Maschinen, vor Gefahren für Implantat Träger hingewiesen.

    Da ich einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit gestellt hatte, hatte ich eine Ansprechperson bei der BG. Dieser wollte sich informieren und mir eine Rückmeldung geben. In den nächsten Monaten (da keine Rückmeldung kam) habe ich mich dann über das Internett mich versucht über die möglichen Gefahren zu informieren. Mit Verwunderung stellte ich fest, des es Forschungen in dieser Richtung von der BG schon gab und für jedermann im Internett ersichtlich sind. Telefonisch und per Mail habe ich dann meiner Verärgerung, bei diesem Mitarbeiter, Luft gemacht. Seine Antwort war: Ich habe ihrer Sicherheitsfachkraft aufgetragen sie zu einem technischen Betriebsarzt zu schicken. Wir hatten seit Jahren keinen Betriebsarzt im Unternehmen.

    Ende 2017 habe ich mich dann als Produktionstechnologe im Unternehmen beworben. Ich hatte die Hoffnung, dann von den Maschinen etwas Abstand halten zu können. Da ich vorher Leiter mechanischer Instandhaltung war, wollte mein Arbeitgeber das nicht so sehen. Die ganze Sache lief soweit aus dem Ruder, bis ich 2018 mit Tränen in den Augen von der Sicherheitsfachkraft nach Hause geschickt wurde. In den 14 Tagen Krankschreibung habe ich mich beim VDK gemeldet. Von diesem habe ich verschiedene Adressen bekommen. Die Schwerbehindertenvertretung des Arbeitsamtes. Da ich bereit war, alles hinzuschmeißen, kam von ihr die Aussage Herr W......... lassen sie das, der Arbeitgeber muss .... Die zweite Adresse war eine Hilfestelle für Implantat Träger in der Industrie. Sie hatte selbst ein Hörimplantat und war auch mit dem Hersteller meines CI bekannt. Über Sie habe ich dann nach einigen Wochen ein Mail bekommen, wo der Hersteller eine Schädigung, des im Kopf eingebauten Teiles für sehr unwahrscheinlich hält. Für den Rest müsste eine Messung von Magnetfeldern und elektromagnetischer Strahlung auf der Arbeitsstelle erfolgen. Die Grenzwerte würden in der Betriebsanleitung angegeben. Nach den 14 Tagen Krank habe ich meine Mitarbeit an den Maschinen verweigert, bis eine persönliche Gefahrenbeurteilung für mich gemacht wurde. Dann bekam ich einen Termin bei einer jungen Betriebsärztin. Natürlich konnte auch sie keine andere Auskunft geben als eine Messung der Strahlungen im Unternehmen. Bis diese durchgeführt wurde war Mitte 2019 in meinem Jahresurlaub. Natürlich sind einige Stellen aufgefallen, die über der zulässigen Strahlung lagen. Seit 2018 habe ich selbst das Amt des SBV. Mein Verhältnis zu der Führung, wurde dadurch nicht verbessert. Jetzt kam man auf die Idee, des ich die Maschinen abschmieren könnte, wenn die Anlagen stehen. Des die CD mit Magneten an meinem Kopf hängen und die Maschinen aus Metall sind, ist ihnen egal. Es sind ja BR und SBV Wahlen in diesem Jahr. Vielleicht kann man so noch schnell ein paar Probleme lösen. Dieses ist natürlich nur die Kurzform.

    Sind Sie sicher des unser Unternehmen eine Ausnahme ist?

    Mit einem Alter von etwa 56 Jahren war die Diagnose bei mir nähe Taub.

    Durch zwei OPs (ein Ohr pro Jahr) wurden mir zwei Implantate CI eingepflanzt.

    Die Kosten wurden von der Krankenkasse übernommen.

    Durch diese OPs konnte ich meine Arbeitsplatz behalten (mit Einschränkungen) und muss nicht in die Frühverrentung abgeschoben werden.

    Als erster SBV in unserem Unternehmen kamen auch neue Aufgaben hinzu.

    Es kam auch eine menge an Lebensqualität zurück, über die ich mich auch privat freue. Inzwischen habe ich auch meine Mitarbeit im Vorstand unseres VDK Ortsverband zugesagt.

    Warum nur, muss immer ein Kampf ausgefochten werden, bevor den Menschen geholfen wird. Mit ein bisschen wohlwollen könnte den meisten geholfen werden. Mit ein bisschen Rücksicht, auf die Gesundheit unserer Schwerbehinderten, würden 90% vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft und könnten diese auch bereichern. ;)

    • Von allen technischen Hilfsmitteln gehen zum Teil auch Gefahren aus.

      siehe zum Beispiel dazu " Mögliche Beeinflussung von Implantaten durch die EMF" 24.09.2015

      oder DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen Präventionsleitline "Einsatz von Hörgeräten im Lärmbereich" Dez. 2011

    • In13 Jahre in denen ich einfache Hörgeräte getragen habe, wurde ich nicht über die Gefahren vom Einsatz der Hörgeräte, im Lärmbereich informiert.
    • Nach einer CI Implantation stellte ich durch Zufall fest, des eine Beeinflussung / Schädigung durch die Implantaten möglich ist.
    • Zwei Jahre benötigte mein Arbeitgeber, um eine Messung der Strahlung im Betrieb zu veranlassen. (trotz Betriebsarzt, Betriebsrat und ich bin selbst SBV)
    • Die Selbstkontrolle der Arbeitgeber ist ein Trugschluss. Die Berufsgenossenschaft ein Zahnloser Tiger. Ein Gutachter sagte: Solche Lautstärken gibt es heute nicht mehr in den Betrieben. Nach Messungen im Abstand von zwei Jahren (laut BG) wurden je über 120dB gemessen. Bei dem für mich persönlichen Messungen wurden 132dB nachgewiesen. Was nützen alle Gesetze wenn diese nicht eingehalten werden? ;(
    • Was glauben Sie, wieviel Ideen ein Arbeitgeber aufbringen kann, wenn ein Mensch etwa 60 Jahre und Schwerbehindert ist, um diesen gefügig zu machen? <X    

    Für mich gehören alle technischen Geräte dazu.

    Angefangen von Hörgeräten über Implantaten (Cochlea- Herzschrittmacher- Insulinpumpe usw)

    Vom Rollstuhl bis zur Gehhilfen.

    Leider gehen zum Teil auch Gefahren von diesen aus, für die Betroffenen in einem Industriebetrieb.

    Als SBV, in einem Industriebetrieb, sollte man etwas über die gefahren wissen.

    Hilfreich ist die " Mögliche Beeinflussung von Implantaten durch die EMF" 24.09.2015

    oder DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen Präventionsleitline "Einsatz von Hörgeräten im Lärmbereich" Dez. 2011

    Hallo,
    Das Problem fängt schon früher an. Personalführung wird immer mehr zum Stiefkind, in der Ausbildung von Führungskräften. Obwohl im Qualitätsstandart, immer von Mensch und Maschine gesprochen wird, habe ich den Eindruck des der Mensch immer weiter in den Hintergrund gedrückt/vergessen wird. Menschen mit Behinderung oder psychischen Problemen, passen nicht in die Leistungsgesellschaft. Dieses kann man auch bei älteren Mitarbeitern schon erkennen. Rücksicht auf einen über 60 Jahre alten Mitarbeiter, gibt es keine. Auch nicht von Seiten der Gesetze. Wir bewegen uns seit 20 Jahren in verschiedene Richtungen. Arbeitgeber und Leistungsgesellschaft gegen Sozialstaat und Mitmenschlichkeit.
    Mit etwas Menschlichkeit und Einfühlsamen verhalten, (im Umgang) könnten viele Probleme ohne Gesetze gelöst werden.
    Inzwischen schaffen es viele Vorgesetzte nicht einmal mehr, ihren Mitarbeiter einen guten Morgen zu wünschen. Dieses ist für mich auch der Grund, des viele Menschen sich nicht mehr verstanden fühlen und somit als Menschen zweiter Klasse. Inzwischen sind das nicht nur Randgruppen, was man beim Wahlverhalten, in vielen Ländern, schon zu erkennen ist.
    Mir macht das Angst ;(

    Hallo Herr Keßler,
    Genau so sehe ich das auch.
    Als SBV sehe ich das auch als mein Ziel.
    Leider frage ich mich öfter, ob dieses kein Wunschdenken ist.
    In der Industrie, ist das Geld, der Schlüssel zum Erfolg. Und alle beteiligten werden vom Arbeitgeber bezahlt.


    Gesetze werden nicht umgesetzt ( Für mich das Recht auf BEM verfahren )
    Die Überwachungsorgane, für Unternehmen, werden seit Jahren immer weiter geschwächt. Selbstkontrolle ist das Zauberwort, seit Jahren für die Industrie.
    Die Armen werden immer ärmer und die Kranken fallen durch das Netz.
    Spätestens, wenn sie die Rente bekommen, (etwa 40%-50%) werden bei vielen die Augen groß und sie bekommen einen neuen Blickwinkel.
    Aber was sage ich denn hier? Wir leben doch in einem reichen Land, mit sehr guten sozialen Gesetzen.
    Gruß Jürgen

    Hallo,
    dieses Urteil sollte man vielleicht ergänzen, um klarzustellen des selbst Gerichte kein einheitliches Vorgehen haben.



    Kein klagbarer Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar. Dies hat das LAG Nürnberg mit Urteil vom 08.10.2020 – 5 Sa 117/20 entschieden.




    Wenn dem Betriebsrat erst mitgeteilt wird, des der Arbeitgeber die Eingliederung abgebrochen hat, (ohne nähere Informationen) was sollte er dann tun?
    Wenn der AG. kein Interesse an einem BEM hat. Wo oder wann wurde ein AG verurteilt, ein BEM in seinem Betrieb umzusetzen?
    Wie soll eine Eingliederung erfolgreich sein, wenn kein Interesse besteht.
    ?(
    Gruß Jürgen

    Mir gefällt vor allem: wer sich nicht wehrt, ....

    Diese Aussage entspricht genau meinen Erfahrungen.


    Aber wer verfügt am Anfang, (als Leihe) über die Erkenntnisse, welche nötig sind um sein Recht einzufordern?


    Weder Gewerkschaft noch VDK sind kostenlos und bei speziellen Problemen auch selbst überfordert.


    Wer kenn denn alle Stellen, wo er Hilfe bekommen kann?


    Ich würde diese Aussage sofort unterschreiben.


    Was bedeutet denn dann diese Erkenntnis für uns? ?(

    Ist es nicht auffallend, des auch hier viele Forum Schreiber, über einen höheren Bildungsabschluss verfügen und trotzdem sich über die Probleme (bei der Anerkennung usw) beschweren.
    Was ist mit den Schwerbehinderten die sich nicht wehren können gegen eine Willkür?
    Sind wirklich diese Menschen in der Unterzahl? Oder ist es nicht erschreckend, wenn selbst Leute mit einem höheren Bildungsabschluss, Probleme mit dem Erhalt ihrer Leistungen haben?
    Vielleicht ist durch das neue Gesetz etwas besser geworden. Vielleicht auch durch die Zusammenarbeit der einzelnen Stellen.
    Und doch ist es auffallend, wenn Organisationen wie der VDK immer mehr Mitglieder bekommen, obwohl allen Menschen, gleiche Rechte im Grundgesetz garantiert werden. Die Mitgliedschaft ist noch nicht einmal kostenlos.
    Also ich habe den Eindruck des vieles im argen liegt und für Selbstlob die Zeit noch viel zu früh ist. ?( :(

    SGB IX , 2 1
    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    Stand: 12. Dezember 2019


    § 3 Vorrang von Prävention
    (1) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Ausführung von Leistungen im Sinne des Ersten Buches sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nach § 167 darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
    Obwohl Erkenntnisse / Forschungen vorhanden sind und eigentlich unbestritten, kommt die Hilfe nicht an. Ob es sich nur um einen Schreibtisch handelt oder die Wechselwirkung von ototoxischen (Gehörschädigten) Gefahrstoffe in Verbindung mit lautem Lärm handelt.


    Ohne meine CI Hörgeräte bin ich jetzt Taub. Ich habe kein Verständnis mehr für Aussage: Dafür sind wir nicht zuständig, oder ihr Arbeitgeber muss. :( X(

    Als Schwerbehindertenvertreter unterliege ich der Schweigepflicht.
    Aus diesem Grund ein unverfängliches Beispiel.
    In einem Büro hat eine Mitarbeiterin Probleme mit der Bandscheibe. Diese möchte einen Höhenverstellbaren Schreibtisch. Den Antrag stellt Sie (zum Beispiel) bei der Rentenkasse. Da an dem Schreibtisch, auch andere Mitarbeiter arbeiten könnten, verweist man auf den Arbeitgeber. Dieser verweist auf ihr Headset, mit dem sie sich ja Bewegen kann und nicht immer am Schreibtisch sitzen muss. Ein solcher Schreibtisch kostet (passen zu den anderen Möbeln) 4500€. Kann man also sparen.
    Die Kosten für eine Bandscheiben OP sind? Diese müssten dann die Krankenkasse übernehmen.
    Ist die Mitarbeiterin dadurch öfter Krank, wird sie bei Lohnerhöhungen oder Beförderungen umgangen. Alle Mitarbeiter ob Sicherheitsfachkraft, Betriebsratsvorsitzender oder Schwerbehindertenvertreter, sind durch ihr Dienstverhältnis vom Arbeitgeber abhängig.

    Heute ist ein Beitrag in der Rheinzeitung. „Pflege für die Seele“ mit Prof. Dr. Frank Weidner und Prof. Dr. Frank Schulz – Niesewandt. Obwohl es hier um die Gemeindeschwester plus geht, gefallen mir einige Aussagen sehr gut und ich möchte diese gerne hier in das Forum übertragen.



    „Es wird nun höchste Zeit, vor allem auf Seiten der Kostenträger, enger mit den Betroffenen zusammenzuarbeiten.“


    „Pflege ist immer eine soziale Interaktionsarbeit an Körper Seele und Geist. Das ist eine Einheit“


    Schwerbehinderte die durch eine Krankheit oder durch einen Unfall aus ihrem Leben gerissen werden, benötigen Unterstützung und Beistand. Diese Menschen brauchen eine Perspektive für die kommende Zukunft.
    Die menschliche Seite wird nicht genügend berücksichtigt, wenn über Zuständigkeiten und Kosten gestritten wird

    Hallo,


    In Kurzform meine eigenen Erfahrungen.


    In wenigen Jahren erlitt ich eine Schwerbehinderung 70% (Gehörschaden Taub)


    Niemand intarsiert sich dafür, wie das sein kann. Also selbst ist der Mann!


    Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit gestellt. Erster Gutachter hatte kaum Informationen oder Unterlagen, zum Unternehmen, zu den Gefahren. Selbst die meisten Hördiagramme fehlten.


    Das Ergebnis war zu erwarten.


    Trotzdem beantragte er eine persönliche Lärmmessung. Er fragte mich nach ototoxischen Medikamenten.


    Ich wusste nicht einmal was ototoxisch bedeutete. (Gehörschädigende Stoffe)


    Die persönliche Lärmmessung ergaben Spitzenpegel bis 132dB und gemittelt 91dB. Ich konnte nachweisen des ototoxische Gefahrstoffe in unserem Unternehmen eingesetzt werden. Ich erfuhr zusätzlich (durch Mitarbeiter der BG) des die normalen Hörgeräte, im Lärmbereich kritisch sind, da diese zusätzlich den Schall verstärken. Alle diese Angaben wurden dem zweiten Gutachter und dem Gericht mitgeteilt.


    Obwohl ich mich, mit vielen Unterlagen für die Gerichtsverhandlung vorbereitet hatte, entschied der Gutachter und das Gericht laut Aktenlage gegen mich.


    Im Unternehmen wurde ich 2018 zum ersten Schwerbehindertenvertreter gewählt. Auch den ersten Lehrgang als Schwerbehindertenvertreter habe ich mit Begeisterung bestanden. Ich will meine Erfolge als Schwerbehindertenvertreter, in den 2 Jahren nicht gänzlich unterschlagen. Aber haben Sie eigentlich eine Vorstellung davon, was mich dieses gekostet hat.


    Des der Schwerbehindertenvertreter ein Einzelkämpfer sei, wurde mir auf dem Lehrgang mitgeteilt. Aber ich hatte nicht erwartet, des weder die BG noch Richter und auch Gutachter sich nicht, für die Belange der Arbeitnehmer und den Einhaltungen von Arbeitsschutzgesetzen interessieren. Selbst als Schwerbehinderter oder Schwerbehindertenvertreter kann man kein Interesse bei ihnen erlangen.


    Ist nicht die trägerübergreifende Zusammenarbeit ein Wunschdenken? Von mir als Schwerbehindertenvertreter wird erwartet des ich mich für die Schwerbehinderten einsetze. Selbst im Straßenverkehr soll zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, bevor man erste Hilfe leistet. Hätte ich nicht mein Eigeninteresse und eine soziale Ader, hätte ich meine Tätigkeit schon eingestellt.

    • Wurde ein Prozess installiert zur Beteiligung der SBV? -> NEIN
    • Nimmt die SBV teil an digitalen Austauschrunden zur Pandemie mit Geschäftsführung und Interessenvertretung? -> NEIN
    • Haben Betriebsrat bzw. Personalvertretungen die SBV im Blick? -> nur wenn von SBV reklamiert wird
    • So ist das auch in unserem Betrieb. Ein besonderes Augenmerk, auf unsere Behinderten Mitarbeiter, ist nicht vorhanden. Der Arbeitgeber versucht alles, um zu verhindern des bei einem Ausbruch von Corona, der Betrieb nicht geschlossen wird. Wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen, des trotzdem eine Produktion weiter aufrecht erhalten werden kann. Dieses muss nicht als verwerflich ansehen werden. Aber man sollte nicht versuchen der Industrie einen Heiligenschein aufzusetzen. Für mich macht man sich dann unglaubwürdig.

    Dem kann ich nur zustimmen.
    Von unserem zuletzt eingestellten Behinderten, habe ich als SBV erst bei der beabsichtigten Kündigung erfahren.
    Des er auch eine ( geistige) Beeinträchtigung hatte, wusste somit niemand. Durch eine betreute Ausbildung hatte er ein gutes Zeugnis.
    Die in ihn gesetzten Erwartungen (seiner Vorgesetzten) konnte er somit nicht erfüllen und wurde in der Probezeit entlassen.
    Unsere Industrie/Gesellschaft hat große Probleme mit der Ungleichheit/Diskrepanz von Menschen :( und sieht dieses somit nicht als Vorteil, sondern als Belastung.
    Somit wird die STW als Belastung und nicht als Bereicherung gesehen.

    Hallo,


    "Durch "Nichtstun" wird sich das aber nicht ändern, oder?"

    Als erstmals gewählter Schwerbehindertenvertretung, nach dem ersten Jahr, ist das Ergebnis bei mir ernüchternd.
    Da man die Sorgen und Nöten, der Schwerbehinderten, nicht an der Stempeluhr abgeben kann, ist alles auch nicht für die eigenen Gesundheit von Vorteil.
    Von einem guten Arbeitsklima mit der Betriebsführung,(usw) kann man sich verabschieden.
    Wenn nicht die positiven Rückmeldungen der Arbeitskollegen / Behinderten wären müsste man das Amt sofort aufgeben.


    Für mich hat Martin die wichtige Frage angesprochen. Wo bleibt die Untersützung bei der Einforderung von Gesetzen.
    Beispiel: Zum BEM das seit 2004 Gesetz ist und 2018 erweitert wurde schreibt das Integrationsamt:
    "Zwar sieht das Gesetz keine unmittelbaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschrift vor, allerdings wurden mit der Vorschrift die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft"

    Für mich sieht es so aus, als wirft der Gesetzgeber (usw) mit Steinen und hofft des wir für die Umsetzung sorgen.
    So ist es ebenso mit der Arbeitssicherheit / Berufskrankheit. Gesetze und Vorschriften gibt es genug, aber wenn sich der Arbeitgeber nicht dafür Interessiert, wird der Arbeitgeber nicht zur Rechenschaft gezogen
    da er über SGB 7 104 alle Verantwortung der BG abgibt.


    Liebe Kamminsche obwohl Sie eigentlich recht haben, machen Sie es sich ein wenig zu einfach. Ist aber nur meine Meinung.


    Gruß Jürgen