Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden HRseitig Prozesse aufgestellt, welche grundsätzlich eine "SBV- Schleife" beinhalten. Seit dem kommt es nur noch extrem selten vor, dass man die Beteiligungsrechte "vergißt". Für den Fall des "vergessens" wurde eine Stoppfunktion implementiert. Dieser Weg wurde auch in die Inklusionsvereinbarung aufgenommen.
BR und die SBV arbeiten gut zusammen. Weil die SBV nicht immer an Sitzungen teilnehmen kann, wird auch schon einmal ein Tagesordnungspunkt der die SBV irgendwie betreffen könnte "verschoben".