Beiträge von MissMarple

    Ein/e Inklusionsbeauftragte/r sollte unbedingt eine Handlungsvollmacht für die vertretene Dienststelle haben, wodurch sie allein vertretungsberechtigt mit der SBV und anderen Gremien in Bezug auf alle Inklusionsrelevanten Themen handeln kann. Als direkten Ansprechpartner würde dies viel Zeit einsparen. Kenntnisse des SGB IX sind unverzichtbar, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. von Vorteil wäre eine eigene Betroffenheit, um ein besseres Verständnis und höhere Motivation für den Abbau von Behinderungen zu haben.
    Es darf kein Ehrenamt sein oder als solches verstanden werden. Es gehört eine Fachqualifikation dazu, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen zu können. Diese dienstliche Aufgabe sollte dementsprechend vergütet bzw. den Aufgaben entsprechend gut eingruppiert werden. Gerade hier könnten zusätzliche Arbeitsplätze für qualifizierte behinderte/ leistungsgewandelte Menschen entstehen. Sollten Mitarbeiter diese Aufgabe zu ihrem bisherigen Aufgaben dazu bekommen, müssen Sie für die Dauer der Tätigkeit von den ursprünglichen Tätigkeiten freigestellt werden. Keine Aufgaben in diesem Tätigkeitsfeld on Top!

    meine Dienststelle: öffentlicher Dienst.
    Dienststellenleitung: kaum rechtliches Grundlagen Wissen SGB IX oder das Wissen wird ignoriert. Schlechte bzw. ungenügende Zusammenarbeit mit Arbeitsamt und Integrationsamt. Obere Dienststelle hat wegen Beschwerden schon vertrauensvolle Zusammenarbeit der Dienststelle mit den Interessenvertretungen und deren Mitbestimmung/ Beteiligung angemahnt. Vertrauensvolle Zusammenarbeit findet nicht statt.
    Zusammenarbeit SBV mit PR: sehr schwierig, da PR unerfahren. Ist sich seiner Aufgaben und Pflichten nicht in Kenntnis. Keine Unterstützung der SBV- Arbeit, da keine Ressourcen im PR vorhanden sind: " auch noch mit Inklusion zu beschäftigen, da hat keiner Zeit ". Seit Dez. 18 Vorlage Entwurf Inklusionsvereinbarung der SBV, kein Kommentar weder von Dienststelle noch von PR oder Gleichstellungsbeauftragter. Kein gemeinsames Vorantreiben zum Ernennen einer/s Inklusionsbeauftragten. Ich spreche viel.

    Lieber MartinK,
    ich habe ähnliche Probleme an meiner Dienststelle und einen unerfahrenen und sehr dienststellenkonformen PR, der mich leider trotz aller Bemühungen meinerseits nicht unterstützt. Das zieht sich leider durch alle Ausschüsse und Besprechungen, wie ASA etc. Ich finde Zusammenarbeit mit dem PR super wichtig, aber der Zweck heiligt nicht jedes Mittel...
    Ich frage die Dienststellenleitung immer wieder( werde lästig, wie eine Fliege oder nach Art einer Schallplatte mit Sprung) und verweise dabei immer auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, z. B. § 178 Abs. 2 und § 182 SGB.
    Informationen auf dem Rechtsweg zu erlangen, sollte Ultima Ratio bleiben, weil es die Zusammenarbeit natürlich oft nicht verbessert. Allerdings gibt es manchmal keinen alternativen Weg, wenn alles ausgeschöpft ist. Du musst das entscheiden mit Deinen Erfahrungen in deiner Dienststelle. Deinen Gedanken mit den Stellenplänen finde ich super, um über die Erhöhung der Beschäftigungsquote zu diskutieren. Was sagt denn dein PR dazu? Die sollten auch an dem Stellenplan interessiert sein und können z. B. per Initiativantrag selbst aktiv werden und die Dienststelle mehr unter Druck setzen. Vielleicht könnt ihr Euch diesbezüglich auf ein gemeinsames Ziel verabreden?
    Gruß MissMarple

    Inklusion ist ein Prozess. Ein Prozess der Bewältigung und Akzeptanz menschlicher Vielfalt, die uns alle einschließt.


    Besser, als Herr Krauthausen, kann man es meiner Meinung nach gar nicht sagen. :thumbup:
    Dieser Prozess wird sehr lange dauern, da er grundsätzlich unser aller Denken verändern muss. Offen, ohne eingeübte Denkschubladen, an etwas herangehen ist sehr schwer, denn wir sind durch unsere Gesellschaft auf bestimmte Standards, wie z. B. Leistungsfähigkeit festgelegt. Jede und Jeder muss das üben. Ich jeden Tag wieder. :whistling:
    Wir sollten uns bei unseren SBV- Aufgaben unbedingt Vernetzen, um uns gegenseitig zu unterstützen und zu stärken. Nicht jedes Rad muss neu erfunden werden. :)
    Leider erlebe ich immer wieder schwächende Rückschläge, weil ich oft nicht nur die Dienststellenleitung, sondern auch noch den Personalrat davon überzeugen muss, dass alle im eigenen Interesse handeln, wenn sie sich für Inklusion einsetzen und engagieren. ||
    Ein/e Inklusionsbeauftragte/r, die/ der von der Dienststelle auch autorisiert ist, in ihrem Namen zu handeln, würde mir die Arbeit schon sehr erleichtern. :love: Da diese Aufgabe offenbar extrem unattraktiv ist, müsste die Dienststelle jemanden beauftragen: Dies wird gern, als Argument benutzt, nochmal abzuwarten, ob sich nicht freiwillig jemand findet, wegen der Motivation und so ... Aussitzen ist ein bewährtes System, um nicht zu handeln. ;) Personelle Unterbesetzung beim vermittelnden || Integrationsamt hilft auch nicht wirklich weiter. :| Hat jemand erprobten Rat für mich? :thumbup:
    Könnte die SBV, wie der PR, selbst per Beschluss initiativ tätig werden, würde an dieser Stelle ein Arbeiten auf gleicher Augenhöhe der SBVen mit den PR´s vieles beschleunigen und vereinfachen. Auch wäre eine gesetzliche Gleichstellung dieser Interessenvertretungen ein wichtiger Indikator für die tatsächliche Motivation menschliche Vielfalt bewältigen und akzeptieren zu wollen, dadurch dass diese Willensbekenntnisse tatsächlich auch in die Tat umgesetzt werden könnten. :thumbup:
    Augenblicklich sind SBVen diesbezüglich leider komplett abhängig vom Wohlwollen und der Unterstützung der PR´s. :/ Warum :?:


    Gruß Miss Marple ;) :thumbup: