Guten Morgen,
leider haben wir SBVs meist die selben Probleme. Man nimmt uns nicht ernst und weiß nicht wie man unser Knowhow sinnvoll einsetzen kann.
Eine allgemeine Information kann dies nicht heilen.
Auch ich stelle mal die Frage, können die Inklusionsämter nicht präventiv unterstützen, indem sie in den Betrieben die Beteiligung der SBVen im Umgang mit COVID-19 bei Arbeitgebern verpflichtend abfragen?
Zumindest könnten diese ein Verstoß nach §178 SGB IX verständlicher und nachvollziehbarer für Arbeitgeber herausstellen.
Mein Arbeitgeber beteuert zwar, dass er mich beteiligen möchte, in dem er aktuell noch die Gespräch Grundlage abstimmen möchte. Auf der anderen Seite aber ohne Beteiligung der SBVen, Besprechungen fortführt, obwohl ich sein Verhalten angemahnt habe:
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen und die Arbeit so zu organisieren, dass Gesundheitsgefahren z. B. durch das Virus SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz möglichst vermieden oder so weit als möglich verringert werden. Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen für Beschäftigte ist nach § 3 ArbSchG eine elementare Aufgabe für jeden Arbeitgeber. Die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten sind klar strukturiert und selbstverständlich unter der Anhörung der GSBV. Auch mein GBR weißt den AG, darauf hin. Aber der Arbeitgeber setzt trotzdem um.
Selbstverständlich bemühe ich mich gerade um Rechtsbeistand zum Thema, aber wie man es sich vorstellen kann, wird da unnötig Zeit ins Land gehen, bevor man einen Termin vor dem Arbeitsgericht bekommt.
Hier wäre eine Abfrage zum Thema durch die Integrationsämter in meinen Augen hilfreich, da mein Arbeitgeber meine Beteiligung zum Thema nicht nachweisen könnte.