Beiträge von garda

    Achtug - Wichtig: Vor einem Import unbedingt genau erkundigen, wie das zurzeit abläuft!!!!!!!!!


    Ich habe für ein Paket von 68,00 Dollar (Privtkauft!) nun 44 Euro an DHL zahlen müssen (Versand war schon bezahlt). Was genau da schief gegangen ist, weiß ich noch nicht. Die Berechnungen stimmen überhaupt nicht. Ich hätte eigentlich nur 12 Euro direkt beim Zoll bezahlen müssen. Weder der Versender noch ich als Empfänger haben DHL mit der Verzollung beauftragt. D.h. das ist eine positive Vertragsverletzung und Falschberechnung.

    Zollverfahren


    Mit Beschuldigungen wie "positive Vertragsverletzung" solltest du dich etwas zurückhalten. Ob eine Falschberechnung vorliegt, kann mit einem Widerspruch gegen den Zollbescheid geklärt werden. Der Zollwert ist auch nicht zwingend der Warenwert. Das gilt auch für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer. Weder der Versender noch jemand anderes kann übrigens etwas anderes beauftragen, als was gesetzlich bereits geregelt ist. DHL kann übrigens sowohl als Kurierdienst, wie als Versender nach dem Weltpostabkommen auftreten.

    Wie stark eine verbindliche „Maskenpflicht“ die Ausbreitung der Corona-Epidemie auch in Europa verlangsamen bzw. eindämmen kann, belegen eindrucksvoll die blauen Kurven folgender aktueller Grafik vom 20.04.2020: Entgegen damaligen Bedenken von WHO und RKI haben bspw. Tschechen und Slowaken schon ab Mitte März 2020 landesweite Maskenpflicht verordnet - offenbar mit großem durchschlagenden Erfolg.

    Hallo Wolfgang,


    Statistik ist doch was schönes oder? Man kann damit alles belegen, man wähle nur die richtige Kurve oder den richtigen Kommentar bzw. beides.


    Was belegt deine Kurve denn tatsächlich? Österreich und Deutschland sind gleichauf, Österreich mit, Deutschland ohne Masken. Wo ist da die Aussage? Wenn ich dann das faktische Entwicklungsland Bulgarien sehe, frage ich mich sofort etwas ganz anderes: in welchem Verhältnis stehen die abgebildeten Zahlen zur Anzahl der durchgeführten Testungen pro Einwohner? Wie sind weitere Daten wie Einwohnerdichte, Ausgangsbeschränkungen, Wohnsituation usw. zu sehen? Allein Deutschland hat grotesk unterschiedliche Fallzahlen, die auf verschiedenen Gründen beruhen. Vom Karneval in NRW über das Starkbierfest im Landkreis Tirschenreuth (Hotspots) bis McPom mit ganz niedrigen Zahlen.


    Wäre es so einfach mit den Masken, wären sie vorgeschrieben.

    Hallo Stephan,


    deine Fragestellung hat mit dem speziellen Thema dieses Forums nichts zu tun, deswegen poste ich an dieser Stelle einen Link auf ein spezialisiertes SBV-Forum, vom aus ich auch hierher gekommen bin:


    Spezialforum für SBV


    Hier nur so viel:


    Die Regelung im NPersVG bindet den Personalrat aber nicht unbedingt die SBV.


    Im künstlerischen Bereich gibt es weitere Formen von Beschäftigungsverhältnissen auf die nicht alle Regelungen tatsächlich anwendbar sind. Klassisches Beispiel: ein Opernhaus benötigt einen Tenor für eine Solopartie, dann kann nicht eine Frau mit kräftigem Alt sagen das passt schon und bewirbt sich. Da nutzt das AGG auch nichts.


    Übrigens sind bei den Agenturen für Arbeit auch spezialisierte Künstlervermittlungen eingerichtet über die sehr viel läuft. Warum also soll nicht ausgeschrieben werden? Kommt drauf an was.


    Ach so, der Verweis auf Artikel 19 GG ist schon ziemlich abstrus, dann soll dein Arbeitgeber erstmal weiter vorne im GG Artikel 3 Abs. 3 zum Thema Grundrechte Behinderter nachlesen und im AGG und SGB nach einem Bezug aufs GG suchen wie du es machst, ist ein Holzweg der dich nicht weiter bringen wird.

    Sorgen mache ich mir um diejenigen wo ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft und dieser länger dauert als üblich. Was ist wenn kein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld sowie Nahtloslösung besteht?


    Hallo Büchermaus,
    dann besteht ein Anspruch entweder nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Jobcenter) oder 12 (Grundsicherung). Läuft der EM-Rentenantrag noch, in jedem Fall nach dem SGB 2. Zuständig ist das jeweilige Jobcenter. Wird die EM-Rente bewilligt, erfolgt ggf. eine Verrechnung durch die beteiligten Leistungsträger. Bei voller EM-Rente ist wenn die Rente nicht ausreicht meistens die Grundsicherung zuständig.

    Hallo,


    also sowas macht mich sprachlos:
    Davon abgesehen gab es den Fall eines Teilnehmers, der bereits in einem Arbeitsverhältnis steht und eine Berufsbegleitung in Anspruch nimmt. Als einziger Mitarbeiter kam er nach wie vor mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Alle seine übrigen Kollegen kamen wegen der Corona-Krise mit dem Fahrrad zur Arbeit. Da der Betrieb fürchtete, dass er sich durch die Nutzung des ÖPNV infizieren und dann Kollegen anstecken würde, wurde er gezwungen, Urlaub zu nehmen. Ist das in Ordnung?


    Nein das ist arbeitsrechtlich nicht haltbar und zudem auch praktisch recht absurd. Die Gefahren im derzeit recht leeren ÖPNV sind nicht höher als in einem Supermarkt und gehen die Fahrradfahrer nicht einkaufen? Wenn der AG die Person nicht im Haus haben will, soll er ihn bezahlt freistellen, das kann er machen solange er Lust hat für nichts zu zahlen. (Na ja, stimmt auch nicht ganz, ich weiß!) Zum Urlaub zwingen kann der AG so einfach nicht.